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Auffahrunfall Führerschein abgegeben Versicherungsschutz

Frage von JulyMuc JulyMuc

Hallo,

ich habe da eine Frage und bitte nicht schreiben selber schuld geschieht ihm Recht oder ähnliches Dass das eine Straftat ist ,ist mir auch bewusst Ich kann ihm da nur gar nichts sagen da ich gar keinen Führerschein besitze Mein bester Freund hat seinen Führerschein abgeben müssen und bekommt ihn im april wieder letzte Woche hatte er beim rausfahren aus der Tankstelle einen Auffahrunfall und zwar hat er nach links geschaut aber nicht nach rechts Und da standen die Autos gerade an einer roten Ampel Er ist dann dem einen draufgefahren und der wiederum dem auto vorne Es wurde alles ohne Polizei aufgenommen jetzt kam der erste Kostenvoranschlag kann man das der Versicherung einreichen oder wird die prüfen ob er seinen Führerschein noch besitzt? Greift da überhaupt die Versicherung oder ist es sinnvoller es privat zu bezahlen? LG

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Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von schlugul schlugul

    es kommt ganz auf die versicherung drauf an. in gewissen fällen muss sie (glaube ich zumindest) sehrwohl zahlen, unabhängig davon ob er vorübergehend den führerschein abgeben musste, da ja nicht er, sondern hauptsächlich dritte davon schaden genommen haben. da wird dann vmtl aber überprüft, warum er ihn abgeben musste. je nach abgabegrund kann dann die versicherung aussteigen. ich würds schon der versicherung melden. schließlich steigen die kosten bei einem unfall schnell auf über 10.000 €. es sei denn er ist reich, dann nicht melden. wenn er es aber meldet und die kommen drauf, dass er vorrübergehend keinen führerschein mehr hat, werden die das der polizei melden. dann kommen diverse strafen, verlängerung der entzugsdauer und evtl nachschulungen dazu.

    -->fahre niemals ohne führerschein.

  • 3
    Antwort von Cheater3k Cheater3k

    Also:

    Wenn die Versicherung weiß, dass er keinen Führerschein hatte, dann wird sie ihn in Regress nehmen und er muss 5000€ selbst bezahlen.

    Sie prüft sporadisch nach, ob ein Führerschein vorliegt.

    Versicherungsbetrug ist nicht sinnvoll.

    Ist eigentlich wirklich dein Kumpel gefahren? Und nicht viel mehr ein anderer, der einen Führerschein hat?

    Dein Kumpel sollte das Fahren einstellen. Offensichtlich kann er es nicht.

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    Deshalb habe ich ja ein schlechtes gewissen weil ich im Auto sass und wir uns gestritten haben und er völlig abgelehnt war irgendwie fühle ich mich jetzt mitschuldig:-)

    Kommentar von tiwo666 tiwo666tiwo666

    Versicherungsbetrug ist eine Straftat, das weißt du aber.
    Beihilfe zur Verdunkelung wäre eine ebensolche...

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    so lange aber bei der Versicherung nicht eingereicht worden ist liegt auch keine Straftat vor ergo momentan hätte er einfach privat hohe kosten zu zahlen

    Kommentar von suzisorglos suzisorglossuzisorglos

    Irrtum: Die Straftat hat er begangen, unabhängig davon, ob bei der Versicherung etwas eingereicht wurde: Er ist ohne Führerschein gefahren! Wenn ihr den Versicherer nun die Schäden regulieren lasst, ohne ihn wahrheitsgemäß über den Nichtbesitz des Führerscheins zu informieren, kommt Versicherungsbetrug als weitere Straftat hinzu. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn ihr versucht, eine andere Person als Fahrer anzugeben. Mitschuldig solltest Du Dich aber nur deshalb fühlen, weil Du wissentlich zugelassen hast, dass er ohne Führerschein fährt.

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Ich kann dir nur Recht geben Suzisorglos!

    Für gewöhnlich wird im Schadenbogen aber gefragt ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Wird die Frage falsch beantwortet begeht man einen Versicherungsbetrug.

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    aber wenn man es gar nicht bis zur Versicherung kommen lässt dann nicht:-)

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    Ich habe ja auch geschrieben das es ohne Frage eine Straftat ist Steht sogar im zweiten Satz:-) Ich habe zu tiwo666 geschrieben das keine Straftat vorliegt was die Versicherung angeht da ja nichts eingereicht worden ist!

  • 1
    Antwort von Crack Crack

    Wenn die Versicherung das mitbekommt wird sie Deinen "Freund" in Regress nehmen.

    Und dann geht es nicht mehr nur um den Schaden. Dann geht es auch um Fahren ohne Fahrerlaubnis und eventuell um Versicherungsbetrug.

  • 1
    Antwort von kluetje kluetje

    Natürlich prüft die Versicherung ob er zum Unfallzeitpunkt im Besitz des Führerscheins war...

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    und dann zahlt die Versicherung nichts oder?

    Kommentar von OdinsErben OdinsErbenOdinsErben

    Doch, die zahlen schon, die werden sich aber jeden Cent von deinem Freund zurückholen...

    Kommentar von Aiconus Aiconus

    Gibt als "gratis"-Geschenk noch eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsbetrug, Hat dann obendrein zur Folge, dass Dein "freund" evtl. sogar auf der Blacklist der Versicherungen landet.

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    genau das will er ja mich hat es nur interessiert ob da der Versicherungsschutz ausser Kraft ist wenn der Führerschein abgegeben worden ist

    Kommentar von OdinsErben OdinsErbenOdinsErben

    Nein, ist er nicht! Das wäre den Geschädigten gegenüber ne "unzumutbare Härte", die kriegen ihre Schäden anstandslos bezahlt, aber für deinen Freund wird das ne sehr teure und unangenehme Geschichte, da hat er vermutlich noch Jahre lang "was von"...

  • 0
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Man macht es nur immer schlimmer, wenn man jetzt auch noch rumlügt. Für den Unfall ist ein Formular der Versicherung auszufüllen und da taucht die Frage auf,ob der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde. Macht er da falsche Angaben, macht er sich nicht nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondenr auch gleich noch wegen versuchten Betruges strafbar. Und dann wirds langsam echt unangenehm.... Übrigens wird er sich wohl drauf einrichten müssen, dass die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis jetzt sehr deutlich verlängert wird.

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    wieso rumlügen? die Polizei wurde nicht gerufen weil die Schuldfrage ja klar war

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Dann ist es doch auch noch überhaupt niemandem aufgefallen, daß er gar keinen Führerschein hätte vorzeigen können, oder? Wo ist dann das Problem? Die Versicherung bekommt keine Nachricht darüber, ob einem ihrer Versicherungsnehmer die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Und die Versicherungen fordern sich auch nicht bei jedem Unfall die Führerscheinakte bei der Fahrerlaubnisbehörde an^^

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Für gewöhnlich wird im Schadenbogen aber gefragt ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Wird die Frage falsch beantwortet begeht man einen Versicherungsbetrug.

  • 0
    Antwort von Aiconus Aiconus

    Ich würde die Füße ganz still halten und den Schaden selber regulieren.

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    genau das will er ja wenn der schaden nicht zu hoch ist aber der eine hat jetzt schon einen Kostenvoranschlag geschickt von 1000 euro und bei dem hat man nichts gesehen der andere müsste deutlich höher werden

    Kommentar von schlugul schlugulschlugul

    wenn ich richtig gezählt habe müssten vier stoßstangen, davon drei fremde kaputt sein und ausgetauscht werden. je nach auto und werkstatt können das locker um die 10.000 € oder mehr werden (nur die fremden stoßstangen).

  • 0
    Antwort von tschona tschona

    er kann es bei der versicherung eireich-man kann dann auch noch später-je nach hohe der reparaturkosten-selber die rechnung an die versicherung begleichen, wenn man nicht zurückgestuft werden will.

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    das heisst also die Versicherung prüft nicht nach ob überhaupt der Herr seinen Führerschein abgegeben hat?

    Kommentar von Aiconus Aiconus

    Natürlich prüfen die das nach! Deswegen füße still halten nund selber begleichen. Man muss nciht zu eienr Straftat noch eine zweite hinzusetzen!

    Kommentar von JulyMuc JulyMuc

    vielen dank:-)

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