Hallo zusammen,
ich hatte vor kurzem einen Fahrrad"unfall". In einer 30er-Zone bin ich auf ein Auto aufgefahren, dass vom Bürgersteig auf die Straße fuhr.
Jetzt hat mir die Unfallgegnerin einen Kostenvoranschlag für die Reperatur des Kotflügels geschickt, der dabei kaputt gegangen sein soll. Die Polizei hat beidseitiges Verschulden am Unfall festgestellt.
Jetzt ist für mich die Frage: Muss ich die Reperatur bezahlen, auch wenn nicht eindeutig festgestellt wurde, dass ich den Schaden auch verursacht habe? Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn die Schuld bei beiden liegt?
Vielen Dank & Grüße
Wenn beiden eine Schuld von sagen wir je 50% zugesprochen wird, bedeutet dies, dass jeder 50% des Schaden vom anderen trägt.