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Auffahrunfall durch unnötiges Abbremsen

Frage von IloveE IloveE

Also folgender Vorfall,

ich fahre auf einer 2 Spurigen Straße auf der rechten Seite. Vor mir ein etwas langsames fahrendes Fahrzeug. Ich will mit 56 km /h überholen und schau in den Spiegel. Hinter mir ein BMW-Fahrer, der recht weit weg war. (c.A. 200m) Ich schere aus, überhole, der BMW fahrer kommt näher und fängt an zu drängeln. Auf Grund dessen zeig ich ihm den Finger und fahre wieder auf die Rechte Spur weiter.

Er überholt mich und fährt vor mir. Kurz dannach macht er voll die fette Vollbremsung, ich gut reagiert und ebenfalls gebremmst und kurz hinter ihm zum Stillstand gekommen.

Er fährt weiter und ich auch. Beschleunige bis auf 40-50....BMW Fahrer immernoch vor mir der ebenfalls so schnell ist. HAbe genügend Abstand gehalten, auf einmal macht der schon wieder ne Vollbremsung, völlig unnötig, da vor ihm alles Frei war.

Tja ich Bremse wieder und will an ihm links vorbei, da lenkt der Typ doch tatsächlich ebenfalls nach links und Batz, aufgefahren. Bei ihm kaum was kaputt aber meine Kiste ist an der rechten seite im kaputt.

Meine Frage:

Wer hat nun Schuld. (natürlich ich vorerst bis ich Wiederspruch einreiche) Aber wer wird im endeffekt bestraft.

Bitte nur Profius antworten, denn Dumme Sprüche kann ich nicht gebrauchen hier. Danke im Vorraus

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Fragen1001 Fragen1001

    Schuld hat grundsätzlich immer derjenige Autofahrer, der auf den vor ihm fahrenden oder stehendem Fahrzeug auffährt. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, so zu fahren, dass jederzeit gebremst- und ein Auffahrunfall jederzeit vermieden werden kann. Dazu gehört der vorgeschriebene Sicherheitsabstand und das witterungsangepasste Fahren. Also zum Beispiel bei Glätte muss der Abstand entsprechend erhöht und die Fahrgeschwindigkeit verringert werden. Ebenso gehört vorausschauendes Fahren dazu. Und der Autofahrer muss in der Lage sein, durch umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr, diese Situationen zu vermeiden. Allerdings kann bei nachgewiesenem bewusst herbeiprovoziertem bzw. verursachten Auffahrunfall von dem Vordermann eine Mitschuld eingeklagt werden.

    Kommentar von Fragen1001 Fragen1001Fragen1001

    Nachtrag: Du solltest den Unfallhergang sachlich und wahrheitsgemäß aufschreiben und eine möglichst genaue Unfallskizze anfertigen. Alle Details sind wichtig. Auch Straßenzustand, Wetter, Uhrzeit, Verkehrsdichte... Fotos vom Unfallort wären auch sinnvoll. Falls Du die mit den Unfallwagen nicht gemacht hast, dann kannst Du die Örtlichkeiten noch im Nachhinein fotografieren und für Deine Skizzen verwenden. Auch Dein eigenes Auto solltest Du gründlich von alles Seiten fotografieren. Die Schäden am Fahrzeug fotografierst Du am Besten aus verschiedenen Perspektiven und Entfernungen. Zeugen im eigenen Fahrzeug und am Rand des Geschehens sind von Vorteil. Alle Namen und Adressen, Telefonnummern aufschreiben und bei Bedarf benennen. Eine genaue Auto- und Personenbeschreibung (Aussehen, Altern, Verhalten) des Unfallgegners ist wichtig. Du musst feststellen, ob er alleine im Fahrzeug war oder ob Beifahrer anwesend waren. Wenn ja, dann Namen, Adresse, Aussehen, Verhalten derjenigen aufschreiben. Kein Schuldanerkenntnis abgeben! Dennoch immer wahrheitsgemäß die Fragen der Versicherung beantworten.

    Kommentar von IloveE IloveE

    Adresse etc. hab ich. Das er alleine fuhr, sah die Polizei und fotos habe ich gemacht. Aber Skizzen werde ich Anfertigen (danke für den Tipp) Mit zeugen siehts halt schlecht aus , alle die hinter mir fuhren, sind dran vorbei gedühst. Blöd wenn man halt Außerorts sein arbeitsplatz hat und nun mit Bahn fahren darf. Und als Azubi mit wenig Shotter ist richtig mies. Naja hab auch nie zugegeben das ich mir meiner Schuld bewusst bin (außer das mit dem Finger)Vielen Dank für deine Sachlichen Antworten und auch Danke an die anderen. ging echt Flott. Naja nun darf ich dann mal auch jetze noch Essen ausliefern :D ...Mist hier

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    Antwort von Truee Truee

    Er hat auf jeden Fall eine Teilschuld, denn das ist Nötigung im Straßenverkehr. Sowas ist verboten! Also, kämpfe für dein Recht!!

    Kommentar von One12 One12One12

    Schön kopiert ^^

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    Antwort von blackpanic blackpanic

    Das ist ganz klar eine Nötigung und normalerweise sollte im zu 100% die Schuld zugesprochen werden.

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    Antwort von Baum9i Baum9i

    Wurde die Schuld beim polizeilichen Protokoll zugegeben? wenn ja, hast du schlechte karten. wenn nein - anhörungsbogen kommen lassen und mit einen anwalt (verkehrsrecht) den fall so niederschreiben und abwarten - in den fall den ich kenn wurde den fahrer (in dein fall bmw) die volle schuld zugerechnet. ergeniss: 3 monate fs entzug (wegen groben eingriffs in den strassenverkehr) gerichtskosten zivilklage wegen den kosten des eigenen anwalts (deine auslagen selbst wieder einfordern) den ersatzwagen konnte man nicht geltent machen

  • 1
    Antwort von tierfreund1973 tierfreund1973

    Du hast leider nicht angegeben, ob Du für diesen Unfall einen Zeugen hast (Beifahrer o. ä.). Ohne Zeugen wird es nicht leicht, den Sachverhalt, so wie Du das beschrieben hast, zu beweisen. Letztlich wird da wohl ein Unfall-Sachverständiger klären müssen, wie der Unfall ablief, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Und ob ein Sachverständiger Deine Version bestätigt, ist leider nicht 100 %ig sicher. Ansonsten, wenn Du einen Zeugen hast, würde ich erst mal abwarten, wie die gegnerische Versicherung und/oder das Gericht reagieren bzw. welche weiteren Schritte die einleiten. Vorsichtshalber würde ich zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen und mit dem das weitere Vorgehen absprechen.

  • 1
    Antwort von mofmof mofmof

    Also erst mal ist schuld wer auffährt. Versuch Zeugen zu finden. Man hört das ab und an übers Radio. Dann hast du auf jeden Fall bessere Chancen

  • 1
    Antwort von fraufrings fraufrings

    Wenn du als erster aufm Unfallbericht stehst hast du schuld, klar. Wodurch das entstanden ist müsste sicherlich in einer zweiten Verhandlung geklärt werden. Anzeige wegen Nötigung. Aber ganz ehrlich, das kam ja auch von beiden Seiten. ICh weiss tatsächlich nicht wie es da mit deinen Chancen aussieht.

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Nach deiner Schilderung: 50:50

  • 1
    Antwort von One12 One12

    Er hat auf jeden Fall eine Teilschuld, denn das ist Nötigung im Straßenverkehr. Sowas istr verboten! Also, kämpfe für dein Recht....und erwähne nicht, dass du ihm den Finger gezeigt hast! Auch verboten!

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Dumme Sprüche willst du nicht hören, aber sich auf der Straße wie ein Kindergartenkind/Neandertaler/Vollidiot benehmen, das kannst du. Laß dich doch nicht provozieren.

  • 1
    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    Wer auffährt hat Schuld, ob nun unnötig gebremst wurde oder nicht. Du kannst ja nicht sehen, was vor ihm war. Und wenn du alleine im Auto warst.....
    Ja, es gibt schon Idioten auf dieser Welt.
    Nimm dir einen Anwalt.

    Kommentar von One12 One12One12

    Unnötig stark bremsen ist auch verboten, das geht als Nötigung durch

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    Vielleicht war ja was vor ihm. Hier steht wohl Aussage gegen Aussage.

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    Antwort von IloveE IloveE

    Also erstmal: eer gab bei der Polizei an, das ich hinter ihm fuhr, er abbremste und ich auffuhr. Mehr sagte er nicht dazu.

    Ich Schilderte dann der Polizei die Geschichte wie sie hier auch steht in gegenwart des BMW-Fahrers.

    Klar, finger zeigen ist Falsch, jedoch hat er gedrängelt und ebefalls zeichen von sich gegeben, war halt schlecht erkannebar im Rückspiegel. Ich halt einfach auf de Rechte Spur und für mich wars gegessen, aber für den typen anscheinend nicht. Also ziehte er diese Show ab.

    Hab zugegeben das ich den Finger zeigte, alleine deswegen, weils vllt Glaubwürdiger klingt.

    Die Straße geht endloss gerade aus, doch man konnte sehr gut sehen das vor ihm nix war. Da sind nichtmal Kreuzungen oder einfahrten auf der Strasse.

    Außerdem war ich kurz vorher ja der Vordermann der Straßenflotte und hatte reichlich überblick.

    Danke für die Antworten....Zeugen sieht schlecht aus, weis nicht ob derjenige, der am Fenster schaute schon vorher rausgeguckt hat oder erst nach dem Knall.

    Der BMW-Fahrer wusste übrigens nocht nicht ob er anzeige macht wegen dem Finger zeigen...er hat mir auch nicht Wiedersprochen währned meiner Aussage.

    Kommentar von IloveE IloveE

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    Antwort von fraufrings fraufrings

    ICh weiss jetzt nicht in wie weit diese Antwort hilft. Oder ob das zu 100% richtig ist.

    Lass auch unbedingt einen Gutachter klären, ob seine Bremslicher verschmaucht sind. Das wäre ein Argument fürs bremsen. Die Wucht des Aufpralls kann ja auch wiederum ein Gutachter feststellen. (Aber bitte, ich weiss nicht, ob das auch noch funktioniert, wenn die Straße schon geräumt ist)

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