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Auffahrunfall durch nicht angeleinten hund

Frage von Hostagedefuser Hostagedefuser

Hallo.. ich weiss es gibt einen ähnlichen tread, aber bei mir is folgendes..

am freitag nach der arbeit heimgefahren.. ortschaft..

das auto vor mir macht eine vollbremsung.. aus meiner sicht unergründlich

ich natürlich hinten drauf

es stellte sich heraus, dass ein hund auf der fahrbahn war (habe ich als hintermann nicht gesehen) ((hund is mir ca. bis zu dem knie gegangen... ))

dieser war mit besitzer unterwegs.. besitzer ist über die straße gelaufen und hat im nachhinein den hund gerufen (der hund war nicht an der leine und hatt extreme laufprobleme)

polizei hat als unfallverursacher den hund angegeben...

kann in diesem fall nicht der hundebesitzer zu rechenschaft gezogen werden? er handelt ja in diesem sinn grob fahrlässig, da er weiss das der hund nicht der schnellste ist und ihn nicht an die leine nimmt?

danke für euere antworten

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Antworten (4)

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    Antwort von rebro05 rebro05

    wenn du mit deinem Auto einen Unfall hast ist konkret das Auto schuld. Das wird aber von dir gelenkt also hast du letztendlich schuld. Genauso ist das mit dem Hund , der wird vom Halter geführt, denn der Hund kann keine Verantwortung übernehmen. Dein Auffahren ist anders zu beurteilen hier spielt dein Sicherheitsabstand die entscheidende Rolle. Darüber wird vorausichtlich gestritten weden müssen. Melde das Ganze Deiner Versicherung mit getreuer Schilderung , die klärt das dann.

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    Antwort von espressionant espressionant

    wenn der Hund der Unfallverursacher ist, kann es sein, dass der Hundebesitzer einen Teil der Schuld bezahlen muss. Allerdings bist Du offenbar zu dicht aufgefahren, deswegen kann der Geschädigte von Deiner Versicherung einen Großteil seines Schadens verlangen. Sinnvollerweise wird er von Dir 100% und vom Hundebesitzer all das verlangen was Deine Versicherung nicht zahlt.

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    Antwort von Hostagedefuser Hostagedefuser

    Alles klar danke

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    Antwort von johnny6969 johnny6969

    Wenn Die Polizei den Hund als verursacher aufgeführt und ads alles so ist wie du beschreibst ist der Halter zur rechenschaft zu ziehen.Es kann dennoch sein das du eine Mit oder Teil Schuld hast weil du nicht genug abstand zu deinem Vordermann hattest und ihm bei seiner Vollbremsung Hinten Drauf gefahren bist . Das wird mit sicherheit von einem Gericht entschieden

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