Hallo.. ich weiss es gibt einen ähnlichen tread, aber bei mir is folgendes..
am freitag nach der arbeit heimgefahren.. ortschaft..
das auto vor mir macht eine vollbremsung.. aus meiner sicht unergründlich
ich natürlich hinten drauf
es stellte sich heraus, dass ein hund auf der fahrbahn war (habe ich als hintermann nicht gesehen) ((hund is mir ca. bis zu dem knie gegangen... ))
dieser war mit besitzer unterwegs.. besitzer ist über die straße gelaufen und hat im nachhinein den hund gerufen (der hund war nicht an der leine und hatt extreme laufprobleme)
polizei hat als unfallverursacher den hund angegeben...
kann in diesem fall nicht der hundebesitzer zu rechenschaft gezogen werden? er handelt ja in diesem sinn grob fahrlässig, da er weiss das der hund nicht der schnellste ist und ihn nicht an die leine nimmt?
danke für euere antworten
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