Hallo, ich war heut auf der Landstrasse unterwegs. Vor mir ist ein VW Bus. Wir sind mit ca 80kmh und genug sicherheitsabstand gefahren.
auf der Gegenspur taucht ein LKW auf der gerade von einem Audi überholt wird, obwohl der Abstand zu dem vor mir fahrenenden VW Bus gerade mal 20-30m sind. Der VW Bus geht voll in die Eisen, der entgegenkommende Überholer schneidet den Lkw und ich knall dem VW Bus trotz vollbremse drauf.
Der Überholende flüchtet, ich rase hinterher und erwische ihn noch. 3 Zeugen sagen aus das der Überholvorgang so knapp war, das wenn der VW Bus nicht gebremst hätte, ein Frontalauffahrunfall entstanden wäre.
Meine Frage: muss der

Ich vermute mal, Du möchtest wissen, ob Du ein Mitschuld wegen des Auffahrens bekommst?

du kannst wohl davon ausgehen, das der Überholer deinen Schaden bezahlen muß. Wenn nicht, fall ich vom Glauben ab.
DrLove am 24. Januar 2008 21:47 dann mal viel spass beim fallen!

grundsätzlich gilt: wer auffährt, ist schuld!
du musst deine geschwindigkeit und den abstand immer den gegebenen situationen anpassen!
in diesem fall hättest du mit so was rechnen müssen und schon frühzeitig vom gas gehen müssen, oder abbremsen müssen, um den crash zu vermeiden.
unabhängig davon, kannst du den überholer mit bezugnahme auf den §315c StVO (gefährdung von leib und leben anderer) anzeigen und ihm so den lappen wegnehmen lassen, wenn dir das genugtuung verschafft.
sei froh, dass niemand draufgegangen ist!

Ähm, wenn der Bus aus irgend einem anderen Grund plötzlich gebremst hätte, wärst du wohl auch reingefahren. Und das darfst du nicht. Damit liegt die Hauptschuld zumindest an dir. In wieweit eine Mitschuld beim Überholer liegt, kann man so pauschal nicht sagen. Das kann sogar sein, daß das eine Gericht das so sieht, ein anderes anders.
Das Ding ist eben das die Strecke nicht übersichtlich war. Das heist der Lkw kam über eine Bergkuppe mit Kurve. Das Bremsen des VW Buses und das Auftauchen vom entgegenkommenden Fahrzeug passierten praktisch gleichzeitig. Ich hab das Auto registriert mir gedacht jetzt kracht es gleich gewaltig, und genau die Zeit des Denkens hat mir beim Abbremsen gefehlt. Das war ne Aufprallgeschwindigkeit mit ca 10-15kmh auf die Anhängerkupplung. Beim VW ist nichts, bei mir ne dicke Delle im Stossfänger.
DrLove am 26. Januar 2008 15:32 dann sei froh, dass er nur solch ein bagatellschaden ist.
fahr künftig nicht so dicht auf!
ausschlaggebend für deine schuld ist der abstand von dir zum vorausfahrenden vw-bus: fährst du auch mit 80 kmh wie er MUSS dein abstand zu ihm 80 meter sein, in ortschaften wo 50 kmh gilt = halber tachometer-abstand...
Es gilt doch immer halber Tacho!? Damit käm ich bei 80 km/h auf 40 m
DrLove am 26. Januar 2008 15:30 auf landstrassen und autobahnen halber tacho!
in städten ist das nicht machbar!
oder schon mal autos gesehen, die im stadtverkehr 25 meter abstand halten?
nein?
ich auch nicht!
Oh man die erlaubten Zeichen waren zu ende.
Die Frage: muss der im gegenverkehr überholende für meinen Schaden aufkommen.
DrLove am 24. Januar 2008 21:47 nein, muss er nicht, siehe meine antwort, oben!

Das war sicher eine schlimme Situation, die auch wütend macht. Aber Deine eigentliche Frage fehlt.
Du wirst wohl eine Mitschuld bekommen wegen "nichtangepasster Geschwindigkit" siehe Antwort DrLove