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auffahrunfall. der auffahrende bremste grundlos . Ich bin drauf . Kann ich Schadensersatz fordern

Frage von vftwister vftwister

Fuhr heute auf der Autobahn,mittlere Spur. Da fuhr auf einmal ein Jeep vor mir, der endlos vorne Platz hatte und auf einmal abbremste bis zur Vollbremsung . Grundlos.

Voerst versuchte ich dass Fahrzeug zu überholen, doch es kamen links zuviele Autos. Somit habe ich nicht überholen können und bin Ihm aufgefahren. Da er ( sein Auto Mietfahrzeug Europcar) in diesem Moment stark abbremste.

Polizei sagt Teilschuld. Keine Zeugen. Meiner war Vollkasko. trotzdem hätte ich gerne gewußt wer bei Schadensersatzanprüchen sowie Schmerzensgeld haften muss.

MfG Freitag

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Jeder Unfallbeteiligte übernimmt die Hälfte des Schadens des anderen bei 50:50 Teilschuld, es kann natürlich auch eine andere Aufteilung vom Gericht vorgenommen werden.

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    Antwort von Ernie71 Ernie71

    Was für dolle Antworten ... Tatsächlich ist es so, dass man einen Sicherheitsabstand so einhalten muss, dass man jederzeit abbremsen kann. Anders verhält es sich natürlich, wenn der vorausfahrende nicht nur grundlos, sondern sogar vorsätzlich abgebremst hat, z.B. weil Du ihn durchdas dichte Auffahren geärgert hast. Sollte ihm das nachzuweisen sein, wird es sehr teuer für ihn, da bezahlt auch keine Kasko. Aber mit dem Nachweis wird es wohl nicht einfach werden.

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    Antwort von Ernie71 Ernie71

    Wenn Du dieser Ansicht bist wie ich geschrieben habe, stelle möglichst schnell Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

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    Antwort von Schodas Schodas

    Vorallem wenn es keine Zeugen gibt.

    Aber die Spurensicherung ist in D. eigentlich recht gut.

    Was im Bezug auf das hier aber nicht unbedingt wünschenswert ist:

    Betrunken gewettet, Rückwärts an den Baum gefahren, Zahlt die Versicherung?

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    Antwort von Schodas Schodas

    Halber Tacho abstand ist minimum, Auserdem warst du wohl nicht aufmerksam genug.

    Bitte hilfe hier:

    Betrunken gewettet, Rückwärts an den Baum gefahren, Zahlt die Versicherung?

    Kommentar von vftwister vftwister

    der Link ist wirklich kommentarlos

    Kommentar von Schodas Schodas
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    Antwort von Moltobene Moltobene

    der Auffahrende bremste grundlos????????????

    Kommentar von Schodas Schodas

    Der Vorrausfahrende .

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    er ist zu langsam vor Dir hergefahren... wenn Du den Sicherheitsabstand eingehalten hättest wärst Du nich aufgefahren... so einfach ist das!

    Kommentar von Schodas Schodas

    Auf der Autobahn ist Richtgeschwindigkeit 130kmh!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Was soll das mit den 130 Richtgeschwindigkeit? Du darfst auch dann nicht Drängeln wenn der mit 60 vor dir her fährt.

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    Antwort von hani99 hani99

    Du musst immer soviel Abstand halten dass du rechtzeitig abbremsen kannst egal aus welchem Grund der vordere abbremst.

    LG hani99

    Kommentar von Schodas Schodas

    Müssen und tatsächlich machen ist leider ein unterschied.

    Auserdem hat der Vorrausfahrende den Unfall grob fahrlässig verursacht !

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Was im Zweifel aber erst einmal bewiesen werden muss.

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    Antwort von Socat5 Socat5

    Na, mit dem Audi drängelst du nicht mehr!

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    Antwort von guerteltier1 guerteltier1

    der der drauffährt ist der schuldige! Wirst pesc haben

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Nicht unbedingt. für mich sieht das nach Teilschuld aus wenn der Gutachter feststellt das stark gebremst wurde ohne Grund.

    Kommentar von guerteltier1 guerteltier1guerteltier1

    Es gibt einen sicherheits abstand ;)

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ja, aber plötliche und unmotivirtes Bremsen ist auch ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr also kann es durchaus Teilschuld geben. Unfallursache ist ja in diesem Fall auch das starke Bremse nicht nur der mangelnde Sicherheitsabstand. Also haben beide Scheiße gebaut.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Nein, das ist nach neuestem Recht nicht immer so.

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    Antwort von zitronischka zitronischka

    SICHERHEITSABSTAND???????????????

    Kommentar von vftwister vftwister

    ca. 30 Meter bei 100 KMH

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Leider zu wenig, halber Tachoabstand, alles andere ist zu nah. Nicht zu verwechseln mit dem Punkt ab dem ein Bussgeld fällig wird.

    Kommentar von zitronischka zitronischkazitronischka

    Dazu muß ich aber sagen: wie will man es schaffen den richtigen Sicherheitsabstand einzuhalten, wenn dann Idioten die Gelengenheit nutzen und in diesen reinfahren???? Mir passiert das ständig. :-(

    Aber leider ist dem so: wer auffährt hat (meistens) schuld. Tut mir leid.

    Kommentar von zitronischka zitronischkazitronischka

    Achja, auf der Autobahn ist ein Ausbremsen von Dränglern übrigends erlaubt, soweit ich weiß.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ausbremsen ist immer Verboten, nennt sich gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

    Kommentar von zitronischka zitronischkazitronischka

    Ich dachte echt mal, dass ichs im TV sah, dass man es darf. Eigentlich blöd, dass zu glauben!

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