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Auffahrunfall - Debattieren sinvoll?

Frage von VEGO93 VEGO93

Ich bin jemandem aufgefahren, klar ist die Hauptschuld liegt bei mir. Aber...

Das Auto dem ich aufgefahren bin, wollte auf einer Landstraße wenden, jedoch war dort eine durchgezgene Linie und er hätte die Bucht auf der Gegenfahrbahn auch nicht für seinen Wendevorgang nutzen dürfen. So stand er plötzlich auf der Straße und ich fuhr auf....

Kann es günstiger für mich werden, wenn ich dieses Argument bringe?

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Antworten (16)

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    Antwort von Giovanni47 Giovanni47

    Deine Schuld ist nicht kleiner, offenbar warst du ja mindestens einen Moment unaufmerksam. Leider muss man immer mit einem Fehlverhalten von anderen Verkehrsteilnehmern rechnen. Wenn dein "Unfallpartner" aber wirklich die Sicherheitslinie zum Wenden überfahren hat, dann wird er hoffentlich ebenfalls gebüsst. Ich weiss, das nützt dir nichts..... .

  • 2
    Antwort von Crack Crack

    Nein, das hat keinen Einfluss auf die Schuldfrage.


    § 4 StVO Abstand

    (1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.


    Du musst also soviel Abstand halten das Du auch in einer unübersichtlichen Situation wie dieser noch rechtzeitig anhalten kannst. Das gilt selbst dann wenn der Vorausfahrende an dieser Stelle überhaupt nicht wenden darf.

    Die einzige Möglichkeit für Dich auf Schadenteilung wäre dann gegeben wenn der Vorausfahrende für Dich nicht erkennbar ganz plötzlich und unerwartet gebremst hat.


    Ebenfalls § 4 StVO Abstand Abs.1

    Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.


    Dann käme es zu einer Schuldteilung.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Also kommt es hier mit ziemlicher Sicherheit zu einer Schuldteilung, den der Vorausfahrende hat ohne zwingenden Grund gebremst.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Normal bremsen darf man immer - stark bremsen aber darf man nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes.

  • 2
    Antwort von shalom shalom

    Nein, das macht keinen Unterschied.

    Du hast keinen ausreichenden Abstand gehalten, um rechtzeitig bremsen zu können.

    Das allein zählt (es könnte ja auch plötzlich eine Person auf der Fahrbahn liegen).

    Kommentar von nexocrom nexocromnexocrom

    Das ist richtig wenn dein Vordermann einen guten (gesetzeskonformen) Grund zum bremsen hatte.

    Ist aber hier nicht der Fall.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    und du kannst das beurteilen??

    Kommentar von nexocrom nexocromnexocrom

    Da es nicht gesetzeskonform ist bei einer durchgezogenen weißen Linie zu wenden ist die Sache ziemlich eindeutig.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Du hättes die Polizei rufen Sollen.Unmotiwiertes Bremsen.Der Hätte da garnicht wenden dürfen.Du bist nicht aufgefahren weil Du geschlafen hast,sondern weoil der Andere garnicht bremsen Durfte.Ob Du das noch Schaffst weiß ich nicht.

  • 1
    Antwort von tapri tapri

    ein versuch ist es immer wert. Noch besser wäre wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, denn dann kannst du dir einen Anwalt nehmen, der dih berät. Viel Glück !!!!!

  • 1
    Antwort von Minette31 Minette31

    Ich bin nicht so ganz der Meinung von Shalom. Auf jeden Fall solltest Du den Unfallhergang Deiner Versicherung so melden. Es könnte sein, dass Dein Unfallgegner dann eine nicht unerhebliche Teilschuld an dem Unfall erhält. Und was heißt hier aufgefahren? Direkt hinten drauf oder stand der schon etwas seitlich? Wenn der Unfallgegner sich eindeutig verkehrswidrig verhalten hat, hast Du auf jeden Fall keine 100 % Schuld.

  • 1
    Antwort von nexocrom nexocrom

    Ja, er würde eine Teilschuld bekommen und jeder müsste seinen Schaden selber bezahlen.

    Die Frage ist aber eher lässt sich deine Geschichte in irgendeiner Form beweisen?

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    richtig - der Beweis fällt wohl schwer.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    jeder müsste seinen Schaden selber bezahlen.

    Solch eine Option gibt es nicht, auch wenn es immer wieder mal so gesagt wird. Beim Schadensersatz hat der Geschädigte Anspruch auf den Ersatz des dem Schuldanteil des Gegners entsprechenden Anteils des erlittenen Schadens. Hat also der Beteiligte B 70 % Schuld an dem Unfall, so hat der Beteiligte A gegen ihn einen Anspruch auf den Ersatz von 70 % seines erlittenen Schadens.

    "Jeder zahlt seinen Schaden selbst" kann nur dann vorkommen, wenn sich die Unfallbeteiligten untereinander dementsprechend einigen und keiner die jeweils gegnerische Versicherung in Anspruch nimmt.

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Selbstverständlich trifft Deinen "Gegner" eine Mitschuld, wenn er versucht hatte, über eine durchgezogene Linie zu wenden und deshalb solltest Du diese Tatsache in jedem Fall mit einbringen.

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    RatgeberHelden Antwort von JotEs JotEs

    jedoch war dort eine durchgezgene Linie und er hätte die Bucht auf der Gegenfahrbahn auch nicht für seinen Wendevorgang nutzen dürfen.

    Darauf kommt es nicht an. Du darfst auch kein Auto anfahren, das im Haltverbot steht.

    Die entscheidende Frage ist: Hat der Vorausfahrende "normal" oder stark gebremst?

    Hat er normal gebremst, dann trägst du als Auffahrender die alleinige Schuld (zu geringer Abstand oder Unaufmerksamkeit). Hat er hingegen ohne zwingenden Grund stark gebremst (was allerdings du zu beweisen hättest), dann trifft ihn möglicherweise sogar die alleinige Schuld, denn (aus der StVO):

    § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (...) (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

    Wer lediglich zum Zwecke des Wendens stark bremst, der verstößt gegen diese besondere Sorgfaltspflicht und hat im Falle eines Unfalles den Schaden allein zu tragen, sofern er dem anderen kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann.

    Zunächst also bist du als Auffahrender in der Pflicht, ggf. eine starke Bremsung des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund nachzuweisen. Gelingt dir das nicht, dann musst du alleine haften. Gelingt dir das aber (Zeugen?), dann hat der andere den schwarzen Peter. Dann muss er nachweisen, dass es auch bei "normaler" Bremsung zu dem Unfall gekommen wäre. Kann er das nicht, dann muss ER alleine haften.

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Es ist gar nicht so sicher das die Hauptschuld bei dir liegt. So ein Wendevorgang wie du ihn hier beschreibst kann durchaus als Verkehrsgefährdung ausgelegt werden. Natürlich hast du auch eine Gewissen Schuld.

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    Antwort von Knarff Knarff

    Frag am Besten einen Anwalt, nur der wird das richtig einschätzen können.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    mangelnder Abstand - diskutier nicht - halte Abstand und gut is. Egal was ist, wer auffährt is Schuld.

    Kommentar von GnOMLL GnOMLLGnOMLL

    Das stimmt so nicht.

    Wenn ich zum beispiel plötzlich bremse, obwohl kein Hinderniss da ist, behindere ich ander und gefährden tue ich sie auch noch.

    Folglich liegt die Schuld bei mir !!!

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    trotzdem muss man genügend Abstand halten - Halber Tacho - schon verdrängt

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Ja, aber man muss nicht mit unmotiviertem Bremsen rechnen. Wenn einer auf einer Landstraße ein Wendemanöver noch dazu bei durchzogener Linie durchführt, dann hat er mindest genau so viel Schuld wie der auffahrende, den auch er hat einen Massiver Fehler gemacht. Auch mit genügenden Abstand kann es bei so etwas knallen, den ich muss als nachfolgender erst einmal realisieren das da einer vor mir sein Fahrzeug ohne Grund mitten auf der Straße zum stehen bringt.

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Fragt sich natürlich, ob der vor dir eine "Notbremsung" vollzogen hat oder normal gebremst hat. Immerhin hat der ja wohl ein paar funktionierde Bremslichter gehabt.

    Also das"plötzlich" irritiert mich ein wenig, ich denke mal, du warst unaufmerksam. Dann hättest du den Schaden voll zu tragen, unabhängig davon, ob er da halten durfte oder nicht!

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    Antwort von GnOMLL GnOMLL

    Ich zitiere mal aus meinem Fahrschulbuch

    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    So da die Person, der du hinten draufgefahren bist dich ja behindert und gefährdet hat, liegt die hauptschuld bei ihm.

    Die Polizei, habt ihr ja trotzdem angerufen (hoffe ich zumindest) da es sich hier ja um einen Unfall handelt und ihr euch dazu noch uneinig seid.

    Sollte dies nicht geschehen sein, kannste ja mal nen Anwalt aufsuchen

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    ne - mangelnder Abstand ist die Ursache

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    Schön zitiert, aber falsch ausgelegt.

    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet .... wird.

    Ein zu geringer Abstand zum Vordermann ist schon ein Fehlverhalten.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    das darf ich leider - jeden Tag erleben. Ständig klebt mir einer an der Stoßstange, obwohl ich so schnell fahr wie ich darf - egal ob Autobahn oder Landtstr. oder Innerorts. Scheint die neue Autofahrerkrankheit zu sein.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Hier ist beiden ein Fehlverhalten vor zu werfen.

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    Antwort von KaiserD KaiserD

    Aber natürlich, durchgezogene Linie ist absolut verboten. Hat ja nen Grund, warum die da ist, damit man dort nicht überholt und auch nicht wendet. Aber das hätte doch gleich die Polizei klären können. Die ruft man bei sowas, auch wenn man wahrscheinlich Schuld hat.

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    Antwort von GRFAN GRFAN

    Normalerweise schaltet man immer die Verkehrspolizei ein, derjenige der Schuld hat bekommt einen Strafzettel. Diskutieren ist immer fehl am Platz. Ggf. Anwalt einschalten und auf Teilschuld plädieren.

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