jedoch war dort eine durchgezgene Linie und er hätte die Bucht auf der Gegenfahrbahn auch nicht für seinen Wendevorgang nutzen dürfen.
Darauf kommt es nicht an. Du darfst auch kein Auto anfahren, das im Haltverbot steht.
Die entscheidende Frage ist: Hat der Vorausfahrende "normal" oder stark gebremst?
Hat er normal gebremst, dann trägst du als Auffahrender die alleinige Schuld (zu geringer Abstand oder Unaufmerksamkeit). Hat er hingegen ohne zwingenden Grund stark gebremst (was allerdings du zu beweisen hättest), dann trifft ihn möglicherweise sogar die alleinige Schuld, denn (aus der StVO):
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(...)
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Wer lediglich zum Zwecke des Wendens stark bremst, der verstößt gegen diese besondere Sorgfaltspflicht und hat im Falle eines Unfalles den Schaden allein zu tragen, sofern er dem anderen kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann.
Zunächst also bist du als Auffahrender in der Pflicht, ggf. eine starke Bremsung des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund nachzuweisen. Gelingt dir das nicht, dann musst du alleine haften. Gelingt dir das aber (Zeugen?), dann hat der andere den schwarzen Peter. Dann muss er nachweisen, dass es auch bei "normaler" Bremsung zu dem Unfall gekommen wäre. Kann er das nicht, dann muss ER alleine haften.
Also kommt es hier mit ziemlicher Sicherheit zu einer Schuldteilung, den der Vorausfahrende hat ohne zwingenden Grund gebremst.
Normal bremsen darf man immer - stark bremsen aber darf man nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes.