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Aufenthaltsverlängerung in deutschland

Frage von masfiwi masfiwi

hallo, ich bin nach Deutschland als Student gekommen und während meinem Studium habe ich meine Traumfrau kennengelernt, wir waren so sehr in einander verliebt, dass wir nach 6 Monaten entschieden haben zu heiraten. Nach dem Heiraten haben wir finanzielle Probleme getroffen und so habe ich mein Studium abgebrochen und arbeiten gegangen damit Sie ihr Studium abschließen könnte. Nachdem sie ihr Ziel erreicht hat hat sie sich irgendwie geändert und das hat negativen Einfluss auf unsere Beziehung verursacht und wir haben uns getrennt. während dem Trennungsjahr habe ich eine Italienerin kennengelernt und mit ihr habe ich ein Kind bekommen wir sind zwar nicht verheiratet aber wir leben zusammen ich habe Vaterschaft anerkannt und ich zahle Unterhalt für mein Kind jetzt ist endlich die Scheidung durch und ich will gern wissen **kann die Scheidung einen negativen Einfluss auf meinen Aufenthalt obwohl ich laut § 31 eigenständiger Aufenthalt habe ????
Ich wäre sehr dankbar, wenn eine detaillierte Antwort. MfG

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Antworten (5)

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    Antwort von funnypooky funnypooky

    Wenn du bereits eigenständigen Aufenthalt hast, dann nicht.

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    Antwort von OptikMafia OptikMafia

    Du kannst gut Deutsch, meiner Meinung nach kannst hier bleiben!

    Kommentar von masfiwi masfiwi

    also wie gesagt ich war mal Student aber ich könnte mein Studium nicht abschließen wie ich vorher geklärt habe

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig
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    Antwort von gs1206 gs1206

    Oh, für eine solch existentielle Frage würde ich mich nicht auf Antworten hier im Forum stützen sd. mich an Fachleute wenden (auswärt. Amt). Wünsche Euch viel Glück.

    Kommentar von masfiwi masfiwi

    mein Anwalt meint immer dass alles in Ordnung ist.Solang ich arbeite und Unterhalt für mein Kind zahle und nicht Vorbestraft bin bekomme ich die Verlängerung aber ob Die Ausländerbehörde das genau so sieht das ist die gestellte Frage !!!

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    OHNE JEDE GEWÄHR: Natürlich: Ein Kind alleine ist kein Grund, sich in Deutschland aufzuhalten. Wenn Du ein Visum zu Studienzwecken hast und arbeitest, dann ist das doch eh illegal??

    Kommentar von funnypooky funnypookyfunnypooky

    ich nehme an, er hatte nach der Hochzeit mit der deutschen Frau eine AE zum Zweck der Familienzusammenführung

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