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Aufenthaltstitel als EU Bürger?

Frage von aaaha aaaha

Ein öffentliches Amt benötigt von mir meinen "Aufenthaltstitel".

Als österreichischer Staatsbürger arbeite ich seit fast 7 Jahren hier in Deutschland und habe noch nie ein derartiges Formular/Blatt/Bogen/Antrag (wie auch immer) benötigt.

Laut österreichischem Generalkonsulat sollte das auch nicht nötig sein. Meine Gemeinde kann es nicht ausstellen. In meinem Reisepass ist nichts vermerkt.

Woher bekomme ich denn nun diesen "Titel"?

ps.: Das von mir genannte Amt kann mir (peinlicherweise) "selbst nicht so genau" sagen, woher ich das bekomme...

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Antworten (6)

  • 4
    Antwort von tradaix tradaix

    Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt

    Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

    (auswärtiges-amt.de - Hervorhebung meinerseits)

    Österreich ist seit 1995 Mitglied der EU. Die Mitarbeiter des betreffenden Amtes befinden sich im Bildungsnotstand!

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Auswärtiges Amt, 11013 Berlin

    Fon 03018-17-0 (Mo bis Do von 8:30 bis 16:30, Fr bis 15:00), Fax 03018-17-3402

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    Antwort von HerrLich HerrLich

    Wende Dich mal an das Amt für Ausländerangelegenheiten. Die müssten dir helfen können. Den Antrag kannst Du im Internet runterladen, ich weiß allerdings nicht, ob der vom Bundesland abhängig ist.

  • 1
    Antwort von tradaix tradaix

    Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt

    Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. (...)

    Aufgrund von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen Staatsangehörige der folgenden EU-Mitgliedsstaaten auch nach dem EU-Beitritt der Arbeitsgenehmigungspflicht: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Die erforderliche "Arbeitsgenehmigung-EU" ist direkt bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.

    Auswärtiges Amt, 11013 Berlin

    Fon 03018-17-0 (Mo bis Do von 8:30 bis 16:30, Fr bis 15:00), Fax 03018-17-3402

    (auswaertiges-amt.de - Hervorhebung meinerseits)

    Österreich ist seit 1995 Mitglied der EU. Die Mitarbeiter des betreffenden Amtes befinden sich im Bildungsnotstand!

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    Antwort von aaaha aaaha

    Problemlösung:

    Falls jemand ein ähnliches Problem haben sollte: Im Landratsamt gibt es einen Ersatz zum mittlerweile veralteten "Aufenthaltstitel" und nennt sich "Freitzügigkeitsbescheinigung".

    Kostet nichts, lediglich ein biometrisches Passbild muss mitgebracht werden.

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    Antwort von aaaha aaaha

    Ich danke euch für eure ausführlichen Antworten. Beamtentechnisch geht jetzt am Wochenende eh nichts mehr. Darum warte ich hoffnungsvoll auf Montag.

    Ist es eigentlich egal, um welche Sache es sich handelt? Oder muss es immer mit einer Erwerbstätigkeit zu tun haben? In meinem Fall möchte ich das Bafög beantragen. Ich verstehe nur nicht ganz, für was die das von mir benötigen...

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    Antwort von elmara elmara

    Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.

    Ausgenommen hiervon sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, der Niederlande, Norwegen, ÖSTERREICH, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien. Für diese entfällt seit dem 01.01.2005 die Verpflichtung, nach Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen!!!! Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

    Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/01-VisumNoetig.html.

    Und das würde ich dem Amt, dass von Dir den Titel will mitteilen!

    Kommentar von elmara elmaraelmara

    (4) Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels.

    http://www.aufenthaltstitel.de/freizuegigkeitsgeu.html

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