1

Aufenthaltstitel abgelehnt - kein Interesse an Ehe! Scheinehe

Frage von bonjour2010 bonjour2010

Wie kann man eine Scheinehe melden, wenn man sich 100% sicher ist, dass der eine Partner nur auf Grund der Erschleichung des Aufenthaltstitel eine Person in D geheiratet hat? Jetzt mit allen Mittel (Anwalt) auch dagegen angeht, weil dieser Fragenkatalog von dem in D lebenden Partner garnicht ausgefüllt worden ist. Darauf hin wurde das VIsum abgelehnt, weil kein Interesse an die Ehe bestand. Hat der Anwalt noch eine Möglichkeit den Aufenthaltstitel zu erkämpfen oder wie sieht die Rechtslage aus? Außerdem ist der Altersunterschied fast 20 Jahre und der in D lebende Partner hatte auch kein wirkliches Interesse und hat einfach aus Mitleid und im Suff geheiratet und des öfteren ganz klar von sich gegeben, dass es ein Fehler war & er diese Person nicht liebt, auch kaum kennt, aber jetzt aus Angst einen keinen Rückzieher machen kann. Ist es sinnvoll diese "Scheinehe" anzuzeigen oder muss man das nicht, weil die Behörde ohnehin schon zweifelt? Ich bitte um hilfreiche Info's & eigene Erfahrungen.

P.S.: Kann man das irgendwie anonym melden, ohne dass die einen zurückverfolgen oder gar dem Paar sagen, dass Sie angezeigt worden sind? Ich hätte Angst, dass es rauskommt - weil ich Kritik des öfteren geäußert habe. Danke im Voraus

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von SoldatSchwejk SoldatSchwejk

    Ich würde mich da raushalten, deenn egal was auch immer passiert oder auch nicht, wirst Du Schuld sein. Ansonsten sollte man eben mit soetwas nicht spaßen.

  • 0
    Antwort von franky23 franky23

    Im Suff aus Mitleid geheiratet und dann Angst vor den Konsequenzen?

    Anonym kannst du das melden.

    Da aber die ALB ablehnte, muss das Verfahren vor das Verwaltungsgericht.

    Ich würde es auf micht zukommen lassen. Gab es schon Drohungen? Hast du dafür Zeugen? z.B. Anrufbeantworter etc. ...

  • 0
    Antwort von Peter96 Peter96

    Es scheint ja wohl ganz offensichtlich so, dass eine Scheinehe vorliegt. Die Behörden sind in diesen Fällen radikal. Da brauchst Du eigentlich gar nichts zu unternehmen.

    Kommentar von bonjour2010 bonjour2010

    ja? meinst du ich sollte nix unternehmen oder abwarten, weißt du wie das ist wenn die erst mal ablehnen, hat man dann noch chancen mit dem anwalt? oder kann man die zuständige Beamtin nicht mehr vom Gegenteil überzeugen? Am liebsten würde ich mich ja raushalten, ich habe aber Angst dass die Behörde Ihre Meinung nicht ändert.

  • 0
    Antwort von newcomer newcomer

    geht über Polizei - Zeugenschutz

    Kommentar von bonjour2010 bonjour2010

    hmm.. meinst du das geht? Ich hatte schon mal ähnliches im Bekanntenkreis, da haben die Behörden dem Abgeschobenen gesteckt, dass er angezeigt wurde. Das ist meine gr. Angst. Aber ich kann nicht vergessen wie der in D lebende Partner benutzt wird.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    wenn du der Polizei sagst, dass Gefahr für dich besteht, geschieht das anonym

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.