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Aufenthaltsrecht für nicht-EU-Bürger wegen eheähnlicher Gemeinschaft und gemeinsames Kindes

Frage von nastasya0706 nastasya0706

Ich bin mit einem Italiener, der seit 10 Jahren in Deutschland lebt, in eheähnlicher Gemeinschaft, ich bin jetzt schwanger. Kann ich nach der Geburt des Kindes Aufenthaltserlaubnis bekommen und was ich dafür brauche?

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Antworten (1)

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    Antwort von sunny20 sunny20

    Hat dein Freund die deutsche Staatsbürgerschaft? Dann könntest Du, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind ( keine finanzielle Unterstützung vom Staat, B1 Zertifikat, Einbürgerungstest....) eventuell eher als nach den normal geforderten 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt eingebürgert werden. Kosten 255 Euro.(aufgrund einer Miteinbürgerung durch EHE od. Ahnl. etwas andere Kosten). Wenn es nur um die Aufenthaltserlaubnis geht (sorry gerade erst richtig gelesen!) dann am besten an deine Ausländerbehörde wenden, das währe hier jetzt zu umfangreich!

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