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Aufenthaltsrecht für nicht-EU-Bürger wegen eheähnlicher Gemeinschaft und gemeinsames Kindes

gefragt von nastasya0706 am 20.05.2009 um 13:56 Uhr

Ich bin mit einem Italiener, der seit 10 Jahren in Deutschland lebt, in eheähnlicher Gemeinschaft, ich bin jetzt schwanger. Kann ich nach der Geburt des Kindes Aufenthaltserlaubnis bekommen und was ich dafür brauche?

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recht x 35.062 eheaehnliche-gemeinschaft x 40

sunny20
beantwortet von sunny20 am 20. Mai 2009 14:05
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Hat dein Freund die deutsche Staatsbürgerschaft? Dann könntest Du, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind ( keine finanzielle Unterstützung vom Staat, B1 Zertifikat, Einbürgerungstest....) eventuell eher als nach den normal geforderten 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt eingebürgert werden. Kosten 255 Euro.(aufgrund einer Miteinbürgerung durch EHE od. Ahnl. etwas andere Kosten). Wenn es nur um die Aufenthaltserlaubnis geht (sorry gerade erst richtig gelesen!) dann am besten an deine Ausländerbehörde wenden, das währe hier jetzt zu umfangreich!



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