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Aufenthaltsort meiner Tochter

Frage von Gavin Gavin

Hallo, liebe Community. Ich bin verzweifelt. Ich schildere kurz die Ist-Situation. Ich bin seit 2006 von meiner polnischen Ex-Frau geschieden. Mir ist meine Tochter seit dem Auszug meiner Ex-Frau vorenthalten worden. Vor Gericht hat meine Ex dann das "alleinige Sorgerecht" erstritten. Ich hatte keinen Anwalt, denn die entsprechenden finanziellen Schwierigkeiten, die eine solche Scheidung mit sich bringt, haben mir eine Zahlung eines entsprechenden Honorars unmöglich gemacht. Durch den fehlenden Umgang mit meiner Tochter hat das Gericht diese Entscheidung getroffen.

Nach dem Urteil habe ich dann bis jetzt (Dez 08) entsprechend der Düsseldorfer Tabelle den rechtmäßigen Unterhalt für meine Tochter gezahlt. Meine Ex hat wieder geheiratet. Der Kontakt ist schnell abgebrochen, habe von meiner Tochter nie etwas gehört, habe eben nur jeden Monat gezahlt. Jetzt hörte ich über drei Ecken, dass meine Ex schon lange nicht mehr in Deutschland lebt, sondern in Danzig lebt. Adresse kann mir keiner nennen. Ich werde den Unterhalt nun stoppen und das Geld bei einer Hinterlegungsstelle meines zuständigen Amtsgerichts zahlen, so ist es mir empfohlen worden. Meine Fragen sind nun:

Wer gibt mir eine klare verbindliche Auskunft über den Aufenthaltsort meiner Tochter? Wie komme ich an eine "steuerliche Lebensbescheinigung"?

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Antworten (3)

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Frag das Jugendamt, die werden sich wohl auskennen, Polen gehört ja zu Europa!

    Kommentar von Ontario OntarioOntario

    Jugendämter werden sich hinter dem Datenschutz verschanzen wie das so üblich ist. Davon Hilfe zu erhalten denke ich, ist aussichtslos. Ontario

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Deine Ex keinen Unterhalt mehr bekommt (genau richtig, so würde ich es auch machen!), wird sie sich schon melden. Und dann gibt's Geld eben nur gegen entsprechende Bescheinigungen.

    Außerdem solltest Du Dich noch ans Jugendamt wenden. Vielleicht können die Dir helfen, daß Du wieder Kontakt zu Deinem Kind bekommst. Wie alt ist sie denn überhaupt?

    Und für Deine Tochter: Versuche doch mal in regelmäßigen Abständen einen Brief an Dein Kind zu verfassen. Schick den nicht ab - sammle den. Irgendwann wird Deine Tochter Dich suchen, nach Dir fragen (falls Du sie nicht bald wiederfindest). Immerhin ist es dann schön für sie, wenn sie merkt, daß Du Dich bemüht hast.

  • 2
    Antwort von xeon121 xeon121

    http://www.juraforum.de/forum/

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