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Aufenthaltsgenehmigung in EU-Land auch für andere EU Staaten

Frage von effenn effenn

Ich bin deutscher Staatsbürger, wohne aber seit 10 Jahre in Italien. Ich habe eine Mazedonierin geheiratet, Sie hat inzwischen die Italienische Aufenthaltsgenehmigung für Unbegrenzt, weil Sie ja mit mir, einen EU-Bürger verheiratet ist. Wir spielen jetzt mit dem Gedanken, nach Deutschland umzuziehen. Für mich auf keinen Fall ein Problem, bin ja d. Staatsbürger, aber was ist mit meiner Frau? Muß Sie für Deutschland etra eine neue Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis beantragen oder zählt die, die Sie in Italien bekommen hat für Deutschland auch?

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Antworten (1)

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    Antwort von lajobay lajobay

    wenn ihr rechtmässig (in Italien und somit in der EU!) geheiratet habt,hat deine Frau in D ein eigenständiges Aufenthaltsrecht,benötigt aber auch in D eine Aufenthaltserlaubnis.Die kriegt sie aber formlos,eben weil mit dir verheiratet.Ihr müsst aber die Eheschliessung in D nachweisen.Oder hat sie eine ital.Aufenth.Gen. mit Schengenweiter Gültigkeit? Falls ihr ausserhalb der EU geheiratet habt (z.B. Mazedonien) sieht die Sache völlig anders aus.Diese Ehe müsst ihr in D dann erstmal legalisieren lassen,was in Verbindung mit diesen Balkanstaaten mühseelig ist.Arbeitserlaubnis wird sie für D auch eine separate brauchen,da diese meines Wissens nur national gelten. Letztlich solltest Du dich auf jeden Fall an die Ausländerbehörde (im Landratsamt) des Kreises wenden,wo ihr in D hinziehen werdet.Die können dich konkret und vor allem rechtsverbindl. informieren!

    Kommentar von effenn effenneffenn

    Ne, wir haben in Italien geheiratet. Da gibt es also keine Probleme. Danke für die schnelle Antwort

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