ich werde oft wie folgt um Rat gefragt.
"Kann man mit japanische Reiseversicherung Aufenthaltserlaubnis in Deutscland erhalten?" (Es gibt keine Deckung des Bereiches von Zehn, Schwangerschaftstest oder Entbindung usw.)
Ich weiß, dass sie nicht die Voraussetzung erfüllt. Aber ich möchte ausführlich wissen, welche Deckung die KV benötigen soll und ob nicht nur japanische ,sondern auch ausländische Reiseversicherung od. KV genüg für Erhalten der Aufenthaltserlaubnis, wenn sie die Voraussetzung erfüllen kann.
Ich habe gehört, von 2009 müssen Ausländer eine KV abschließen, die von einer in Deutschland betreibende Firma angeboten wird. Ist das richtig?
ich hab falsch geschrieben... genau " Zähne " ... Und.. nicht nur für Student, sondern auch für Arbeit. Wahrscheinlich sind Kriterien der Krankenversicherung den beiden gemeinsam, glaub ich.
Also, wie Sie gesagt haben, Sowohl alle jp. Reiseversicherungen als jp. Krankenversicherungen sind Zähne(außer einer RV), Schwangerschaftstests und Entbindung ausgeschlossen.
Ich finde total wunderbar dt. PKV(Klasse!). Aber, meine Bekannte haben immer missverstanden, dass sie mit jp. RV Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Sie möchten Tatsache und Gründe kennen, darum recherchiere ich jetzt.