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Aufenthaltsbestimmungsrecht ! Wer kann mir helfen ?

Frage von Patti040203 Patti040203

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Ex und ich sind seid ca. 1 Jahr getrnnt. Wir waren nicht verheiratet und haben gemeinsame Zwillinge im Alter von 8 Jahren und ein gemeinsames Sorgerecht für die beiden. Wir haben im letzten Jahr eine 50/50 Regelung ausgemacht. das heisst: 3 Tage sind die Kinder bei mir, die nächsten 3 Tage bei ihm. Mittlerweile ist es so, daß beide Kinder immer häufiger den Wunsch äussern nur noch bei mir zu leben. Der Kindesvater jedoch möchte nicht zum Wochenend-Papa werden , was aber nicht bedeutet, daß er es für die Kinder tut sondern, daß er Angst Unterhalt zu zahlen. Jegliche Versuche mit ihm vernünftig zu reden, scheitern immer kläglich. Er wird schnell aufbrausend. Seine Mutter unterstützt ihn dahingehend. Sie betreut die Kinder wenn sie von der Schule kommen, bis er von der Arbeit kommt. Das grosse sportliche Interesse der Kinder ( Fussball) wird nur von mir unterstützt. Dafür geht viel Zeit und Geld drauf. Was ich aber liebend gerne mache! Nun ist der Zeitpunkt gekommen, das ich gerne das Aufenthatsbestimmungsrecht für der Kinder im Sinne der Kinder haben möchte . Welche Chancen habe ich , dies zu erwirken ? Was ist mit Feiertagen, müssen die Kinder im jährlichen Wechsel zu Vater oder Mutter ( letztes Jahr Silvester bei mir, dieses Jahr bei ihm ) ?

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Antworten (4)

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    Antwort von randy2201 randy2201

    den schritt kannst du dir ersparen wegen dem ABR. wenn es so läuft wie bei euch, so sieht kein jugendamt und kein gericht anlass dazu etwas zu ändern. aber wieso zahlt er keinen unterhalt? bist du etwas zu gut?!

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    Antwort von Pinsel11 Pinsel11

    Ohne Gericht gibt es kein Aufenthaltsbestimmungsrecht.Also brauchst du einen Rechtsanwalt.Das Gericht wird dann entscheiden,bei wem die Kinder am besten "aufgehoben"sind.Das bedeutet,dass das Jugendamt ins Haus kommt und sich die Lebensverhältnisse anschaut.Die Kinder werden auch noch befragt. Ich habe für meine Tochter das Aufenhaltsbestimmungsrecht und musste seiner Zeit mit meiner Tochter noch x-mal zu einem Kinderpsychologen,der vom Gericht bestimmt wurde.Dann erst gab es das Urteil. Im allgemeinen ist es so,dass die Kinder ein Recht haben den anderen Elternteil jedes zweite Wochenende zu sehen.Darüber hinaus könnt ihr das aber so regeln,wie es für die Kinder am besten ist.

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    Antwort von dreastarla dreastarla

    Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, ist es schwierig, da jetzt was daran zu ändern, den das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt der, mit dem Sorgerecht, und das seit ihr beide-und das kann man auch nicht teilen, sprich:gemeinsames Sorgerecht aber nur einer Aufenthaltsbestimmungsrecht...müsstest das echt mit einem Anwalt durchsrechen.Aber Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet eigentlich nur, das derjenige, bei dem die Kinder mehr sind,bestimmen darf, wo die Kinder wohnen, aber nicht, das Du sie zu ihm schicken kannst wann und wie du es möchtest. Verstehst Du? Rede mit einem Anwalt, denn vermutlich kommt es dann so, das Du vor Gericht musst und dDeine Kinder geladen werden, und dann entscheidet der Richter-eigentlich immer zu gunsten der Kinder! Wenn die nur noch alle zwei Wochen zu ihrem Vater wollen, wird der Richter nicht nein sagen.

    Kommentar von dreastarla dreastarla

    ach ja, noch wegen der feiertage-bei uns ist es so geregelt-Weihnachten,Ostern und Pfingsten an jedem 2 Feiertag beim Vater...

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Das solltest Du mit einem Anwalt besprechen, damit Du die richtigen Schritte einleiten kannst.

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