ich bin Mutter von zwei Kindern und habe alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Doch mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht komme ich nicht so ganz klar bzw. verstehe nicht so ganz was ich damit machen kann bzw. welche Rechte ich hier habe und welche Pflichten. Wer kann mir hierzu mal genaue Anleitung geben?
Antworten (7)
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EselinEselin
Huii, das ist eine ganz schöne Anforderung, die du da stellst: dir in wenigen Zeilen das Aufenthaltbestimmungsrecht zu erklären. Magst du dir das nicht lieber von den Kollegen vom Jugendamt erklären lassen?
Ganz kurz: du hast für deine Kinder das Recht und die Pflicht zu bestimmen, wo sie hindürfen und wo sie nicht hindürfen. Wenn jemand aus Verwandtschaft oder Bekanntschaft sie mit zu einem Ausflug nehmen möchte und du hast berechtigte Bedenken, darfst du es verbieten.
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Pupsi333 Hallöchen! >auch an einige, die auf die Frage geantwortet haben: Das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bedeutet, das der Wohnsitz bei dem Elternteil ist, der es zugesprochen bekommen hat!! NICHT das die Mutter/der Vater allein bestimmen darf wo das Kind hin darf oder der Elternteil einfach mal eben so wegziehen darf,der VATER darf und muß in vielen Sachen mitbestimmen und muß auch darüber informiert werden! So steht es im Gesetz!! Lg
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Sally2809Sally2809
Du entscheidest allein, wo sich Deine Kinder aufhalten. Du kannst z.B. umziehen in eine andere Stadt, ohne Einverständnis des Kindesvaters.
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gottlobgottlob
es gibt ein gemeinsames sorgerecht und nur ein aufenthaltsbestimmungsrecht, welcher der- diejenige hat bei dem das kind lebt.
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jumbajumba wenn nichts anderes festgelegt wurde vom gericht, haben beide elter das abr bei gsr. deine annahme ist also erstmal falsch
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turaloturalo
Du darfst bestimmen, wo sich Deine Kinder aufhalten. Du "darfst" auch ohne Begründung dem Vater gegenüber umziehen. Du kannst also auch quasi verbieten, daß Dein Kind zu den väterlichen Großeltern geht. Ich hatte das auch, allerdings bei geteiltem Sorgerecht, was der Anwalt sehr merkwürdig fand...
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kaesbrotkaesbrot Du kannst also auch quasi verbieten, daß Dein Kind zu den väterlichen Großeltern geht. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat überhaupt nichts mit Umgangs- bzw. Besuchsrecht. Auch die Großeltern können Besuchsrecht beantragen.
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Sally2809Sally2809 Wenn eine Beziehung zum Enkelkind besteht, können Großeltern das Umgangsrecht einklagen. Bei einem Säugling gibts keine Chance.
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kaesbrotkaesbrot Es geht hier nicht um die Großeltern. Es geht darum, dass viele Aufenthaltsbestimmungsrcht mit Umgangsrecht verwechseln.
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kaesbrotkaesbrot
Die Kinder dürfen bei dir leben. Da gibt es nichts großartiges zu erklären.
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Sally2809Sally2809 Das ist das Sorgerecht.
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kaesbrotkaesbrot Nein! Das sind doch zwei Paar Schuhe!
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kaesbrotkaesbrot Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vor allem wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden oder nachträglich erfolgen. Hilfestellung kann hierbei das Jugendamt geben. In bestimmten Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch einem Pfleger übertragen werden.
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Dass die Kinder nicht mit irgendwem mitgehen dürfen, das darf man auh so verbieten. Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht geht es - wie das Wort schon vorgibt - darum, wer über den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann.
Hat ein Vater z.B. das Sorgerecht, nicht aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht, so kann er zwar trotzdem bei allen Belangen der Kinder miteinscheiden, nicht aber über den Aufenthalt/Verbleib der Kinder! D.h., die Mutter kann einem Urlaub des Kindesvaters z.B. auch entgegentreten.