mir wurde das aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen bezieht sich das nur auf den wohnort oder kann ich auch entscheiden wo sie malübernachten tut wir wohnen allerdings auch 400 km vom erzeuger entfernt
aufenthaltsbestimmungsrecht übernachtung ja? obwohl ich es net möchte
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Aaliyah1982 nein du musst das kind net raus geben wenn du es net möchtest. habe auch so eine situation, bei uns sind es 500 km und ich mag meine tochter (fast 2 jahre) auch net über nacht weg geben!wenn sie älter ist wird es warscheinlich auch anders aussehen vor allem wenn sie es dann vllt mal selbst möchte. aber jetzt bin ich der meinung der bezug fehlt da sie ihren vater nur alle 3 wochen sieht.ich weiss ja nicht wie das bei euch ist!
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FraenkiboiFraenkiboi
ja, wenn Du nicht möchtest,dass dein /euer Kind beim Vater /Erzeuger übernachtet, brauchst du das auch nicht zu dulden...allerdings immer im Intresse und zum Wohle des Kindes handeln, Streitigkeiten mit den EX/Partner nicht auf dem Rücken der Kinder austragen, wäre echt schade...., Kinder brauchen Mutter und Vater, auch wenn es manchmal sehr schwierig sein kann... G.Frank
naja wir ziehen erst jetzt weg u da hat er sie laut unserer vereinbarung die auch vom gericht abgesegnet wurde nur in den ferien u nur ab 2 wochen ferien. ich hab erst seit kurzem das aufenthaltsbestimmungsrecht allein. letzten sonntag hat er sie nimmer heim u ich musste polizei anrufen u etze will der a... wieder aufstand machen. kümmert sich nicht um die kleine steckt sie nur zu andereschlafen n kindern. hat kein bett sie soll auf matratze oder bei ihn
es kommt nach wie vor auch auf das alter des kindes an und wie auch der kontakt zum vater ist. wie gesagt meine ist zu klein und da ich die hauptbezugsperson bin wäre dies net zum wohl der kleinen. sollte sie später sagen sie will da hin wäre es net zum wohle des kindes wenn ich sie net raus geben würde. wenn du es net willst und trifftige gründe hast würdest du auch vor gericht damit durch kommen.