Meine Cousine hat eine 4 Jährige Tochter. Sie wurde ihr vom jugendamt abgenommen weil sie erziehungsunfähig wär und bei der Mutter also bei meiner cousine in gefahr wär. Jetzt hat der Richter dem Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen das Sorgerecht bleibt aber noch bei meiner Cousine. Ihre Tochter lebt derzeit im Heim. Jetzt will das Jugendamt die kleine aber in einer anonymen Pflegefamilie tun wo sie das Kind nur einmal im Monat sehen darf. Bis meine cousine ein Psychologisches Gutachten über sich erstellen lassen hat was bis zur 4 Monaten dauert.
Jetzt wollte ich wissen was für Rechte hat meine Cousine da sie ja noch das Sorgerecht hat und was für Rechte hat das Jugendamt mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kann ich das irgendwo nachlesen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!
ja da hast du allerdings recht!1