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Aufenthaltsbestimmungsrecht Jugendamt

Frage von colognegirl colognegirl

Meine Cousine hat eine 4 Jährige Tochter. Sie wurde ihr vom jugendamt abgenommen weil sie erziehungsunfähig wär und bei der Mutter also bei meiner cousine in gefahr wär. Jetzt hat der Richter dem Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen das Sorgerecht bleibt aber noch bei meiner Cousine. Ihre Tochter lebt derzeit im Heim. Jetzt will das Jugendamt die kleine aber in einer anonymen Pflegefamilie tun wo sie das Kind nur einmal im Monat sehen darf. Bis meine cousine ein Psychologisches Gutachten über sich erstellen lassen hat was bis zur 4 Monaten dauert.

Jetzt wollte ich wissen was für Rechte hat meine Cousine da sie ja noch das Sorgerecht hat und was für Rechte hat das Jugendamt mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kann ich das irgendwo nachlesen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von bkinnsbruck bkinnsbruck

    Schade immer nur um die armen seelen die für nix können.....!

    Kommentar von colognegirl colognegirl

    ja da hast du allerdings recht!1

    Kommentar von moonilein moonileinmoonilein

    DH

  • 0
    Antwort von snoopy2525 snoopy2525

    hilf ihr bei der suche nach einem guten rechts anwalt weil sie sonst keine chanse hat

    MFG

  • 0
    Antwort von snoopy2525 snoopy2525

    ob 12 oder 13 das interesirt das jugendamt nicht , du muss jetzt auf die suche nach einem guten rechts an walt machen weil das jugend amt das volle sorgerecht sich sonst holt MFG

  • 0
    Antwort von innap2 innap2

    Wikipädia/Elternrechte/Jugendamt.Da steht alles was du brauchst.Aber so wie das Jugendamt kenne, hat deine Cousine ohne Rechtsanwalt nicht so vile Chancen.Es wäre leichter, wenn die Tochter schon 12-13 wäre, dann könnte sie den Wunsch äußern nach Hause zu kommen und Jugendamt wäre gezwungen diesen Wunsch nach zu gehen

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    Antwort von doris11 doris11

    das Jungendamt,handelt immer zum Wohle des Kindes,...und wenn deine Cousine ,ihr Kind zurück will,dann sollte sie dieses Gutachten schnellstens machen,....ansonten bin ich der Meinung,das für das Kind auf jeden Fall eine Pflegefamilie besser ist,als ein Heim,und das die Mutter ihr Kind nur einmal sehen darf,hat damit zu tun,das die Kinder zur Ruhe kommen...

    Kommentar von colognegirl colognegirl

    da muss ich leider wiedersprechen IMMER handelt das JUgendamt nicht zum wohl des Kindes spreche aus erfahrung da meine Eltern Pflegeeltern sind und auch den Vomund dem Jugendamt über das Pflegekind abgenommen haben. Meine Cousine wird das Gutachten auch machen lassen allerdings hat man ihr erst ein Termin für den 15.06 gegeben. Und der Anwalt hat dem Gericht gefaxt das es besser sei das Kind in eine Pflegefamilie zutun aber in eine die das Kind auch kennt also in unsere Pflegefamilie (zu meinen eltern) damit das Kind nicht noch mehr seelichen schaden davon trägt.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Deine Cousine hat das Recht, ihr Kind jeden Monat einmal zu sehen. Ansonsten beim Jugendamt informieren. Armes Kind, das muss das alles wieder ausbaden.

    Kommentar von colognegirl colognegirl

    aber meine frage ist jetzt eigentlich darf das jugendamt das einfach das kind in einer fremden annonymen pflegefamilie tun ohne das meine cousine damit einverstanden ist?

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    ja das Recht hat das JA,deine Cousine hatte die Pflicht auf ihr KInd zu schauen,was sie nicht gemacht hat,...jetzt wo Feuer am Dach ist,...ist es zu spät...sie soll schauen,das sie es wieder hinbiegt,und mit dem JA zusammen arbeiten,ansonsten wird das nichts,wenn sie dagegen arbeitet...

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