hallo, ich lebe von meinem mann getrennt. seit der trennung hat er unser gemeinsames kind (drei Jahre) jedes zweite wochenende + ein bis zwei tage unter der woche je nachdem ob er am wochenende unseren sohn hatte oder nicht. nun hab ich einen neuen partner, wir möchten gerne heiraten er versteht sich mit unseren sohn super gut. auch möchte ich endlich mit meinem sohn zu ihm ziehen, dass problem an der sache ist nur, mein freund wohnt ca. 350km weit weg. ich habe meinem mann den vorschlag gemacht, dass ich ihm unseren sohn jeden zweiten freitag bringe und sonntag wieder bei ihm abhole. auch kann er ihn zu sich nehmen wenn er urlaub hat.. klar ist dass wir dass voher absprechen müssen damit jeder von uns planen kann. mir macht die fahrerei nichts aus da ich ersten möchte dass vater und sohn sich weiter regelmäßig sehen und ich somit auch die möglichkeit habe meine eltern zu besuchen... mein freund kann leider nicht zu uns ziehen da er selbstständig ist und eine firma besitzt deren sitzt er nicht einfach so mal verlegen kann. meinen noch-mann ist die zeit die er dann mit unserem kind verbringt aber zu wenig. er meinte er möchte ihn unter der woche auch noch sehen.. das lässt sich aber leider wegen der km nicht umsetzen... da mein mann ja voll berufstätig ist. nun meine frage: wie hoch sind die chancen dass ich das abr bekomme?
aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen sohn
Antworten (9)
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jumbajumba
entweder ist mit deinem umzug einverstanden oder er beantragt das abr für sich. gründe findet er sicher genug: du reißt das kind aus der gewohnten umgebung u. du entfernst ihn von seinem vater. es wird keine einfache sache werden u. viel hoffnung mach dir darauf nicht. der umzug wäre momentan nicht notwendig. wenn du arbeit vorweisen könntest auf die entfernung, dann wäre ein umzug gerechtfertigt. dein neuer partner interessiert keinen menschen. die frage ist wie gut dein ex sich vorbereitet u. was er vorbringt das er die kinder besser versorgen kann. in nicht wenigen fällen geht das abr dann auf den vater über.
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ReiffReiff
ich denke, du hast gute Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Solange Dein Kind sich nicht vehement gegen den Umzug wehrt.Der Umkehrschluß wäre, dass Dein Noch-Mann sich vor GEricht gegen Deinen Umzug wehrt und seinerseits das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Dann müssen beide Parteien darlegen, wie die Lebensumstände bei dem jeweiligen Elternteil aussehen würden. Danach wird im Sinne des Kindeswohls (aus Sicht des Gerichts) entschieden.
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emseremser
Es ist schön, wenn ein Vater viel Zeit mit seinem Kind verbringen möchte und auch verständlich! Das als erstes vorne weg. Das ganze ist natürlich eine vertrackte situation für euch alle, aber ich denke, dass dein Nochmann sich in diese Lage reinversetzen muss und dich ziehen lassen muss! Du kannst ja nicht auf einen partner verzichten, nur damit er sein Kind unter der Woche sehen kann. Ich persönlich find die von dir vorgeschlagene Regelung gut und fair, natürlich weiß ich nicht, wie die rechtliche Lage ist, aber wenn dein Nochmann Vollzeit arbeitet, ist es ja auch nicht möglich, dass der Kleine über nacht bei ihm bleiben kann! Ich könnte mir gut vorstellen, dass du das Abr. bekommst, denn normalerweise ist die Mutter ja eher für die Erziehung das Kindes zuständig. ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Wohl des Kindes vorrangig ist, vor einer neuen Heirat für dich, denn natürlich kommt das Kind in eine neue Umgebung, aber dafür bekommt es wieder eine komplette Familie. und dein neuer Partner versteht sich ja gut mit dem Kind!
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ljubaviljubavi
das aufenthaltsbestimmungsrecht hat der, der auch das sorgerecht hat. klär das mal mit dem jugendamt ab.
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Sabune2Sabune2
Es kann nicht sein, das du mit einem so großen Entgegenkommen deinem Mann gegenüber, weiterhin dein Leben von ihm bestimmen lassen mußt.Ihm wird zugesprochen, das er seinen alle 2 Wochen sehen kann.
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mollenhauer Es kann weder um den Mann noch um die Frau gehen. Es geht um das Kind. Das Wohl des Kindes bestimmt das Leben der Mutter. Nur hieran hat sie sich zu orientieren. Ansonsten ist sie als Mutter fehl am Platz.
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Lotta1Lotta1
Ich denke schon, dass Du eine gute Chance hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, auch weil das Kind bei Dir lebt und er ja auch Kontakt zum Kind hat, Du ihm das nicht verwehrst etc. Dein (noch) Mann hat im übrigen KEINEN Anspruch auf flexiblere Zeiten, dass Kind zu sehen. Gesetzlich gilt, alle 14-Tage, alles andere ist "Good Well" von deiner Seite. Das Jugendamt kann in diesem Fall sehr guten Rat geben, es gibt auch eine schöne Broschüre beim Jugendamt, die dort kostenlos ausliegt. "Umgang nach Trennung und Scheidung". Hier sind Richtlinien enthalten die auch das Alter des Kindes berücksichtigen. Das ER das Kind sehen möchte, wann es ihm beliebt ist einzig und allein ein "Machtkampf" den er auf dieser Ebene austragen möchte, dass hat nicht wirklich viel mit "im Sinne des Kindes" zu tun.
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Lotta1Lotta1 Wichtig ist vielmehr für Euer Kind eine Kontinuität in diese Sache zu bringen. Wenn das Kind auch wöchentlich mal herausgerissen wird aus dem Alltag ist das nicht wirklich gut, denn es ist ja wohl nicht immer regelmäßig. so hört es sich an. 14-tägig hat das Kind aber mehr die Gelegenheit sich auch strukturell an den ganzen Ablauf zu gewöhnen. Ich finde es gut, dass der KV sich kümmert keine Frage aber da es nun mal auch jetzt eine andere Lebenssituation ist, du auch eine Partnerschaft hast, die auch strukturiert werden will muß es klare Regelungen geben!
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mollenhauer Es gibt kein Gesetz, dass alle 14-Tage vorschreibt. Es gibt auch kein "Good Well" der Mutter. Allein das Wohl des Kindes ist entscheidend und nur so steht es im Gesetz. Das Wohl der Mutter sowie des Vaters sind hierbei zweitrangig. Kontiunität ist nicht gleichzusetzen mit Regelmäßigkeit. Der Aufenthalt des Kindes ist in jedem Fall indviduell, bezogen auf das Beste für das Kind, zu regeln. Hierbei sollte das Kind möglichst viel Kontakt zu seinen beiden Eltern haben.
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ljubaviljubavi
das aufenthaltsbestimmungsrecht hat der, der auch das sorgerecht hat. klär das mal mit dem jugendamt ab.
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jumbajumba da sie verheiratet sind, haben beide eltern das sorgerecht. hat sie doch oben erwähnt. somit haben auch beide eltern das abr gemeinsam.
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abrendelabrendel
das geht ja immer nach dem wohl des kindes. Das Argument, dass das Kind umziehen muss und einen neuen Lebenspartner um sich haben wird spricht eher dagegen.
Da dein Mann wenig Zeit hat, wird er sich aber auch nicht allein kümmern können. Ich denke, dass das nur vor Gericht geklärt werden kann.
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mollenhauer Bevor ein Gericht dies klärt, sollte zuerst ein Mediator oder eine Erziehungsberatung zur Konfliktlösung aufgesucht werden. Ein Gericht wird dies auch tun.
das stimmt nicht, man kann auch Sorgerecht haben, ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht zu haben.