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Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei Mutter. Tochter lebt bei mir. Kein Unterhalt (Harz IV)

gefragt von Reiner79 am 27.05.2009 um 9:42 Uhr

Hallo, ich habe mit meinem jobcenter Dauer-Probleme. Das neuste ist, dass ich für mein Kind kein Geld mehr bekomme, da laut einem Urteil die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen hat. Meine Tochter (15) wollte und will nicht zu ihrer Mutter. Die Mutter hat es erst jetzt verstanden und will meine Tochter nicht mehr zwingen... Jetzt die Frage: Wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, meine Tochter aber dauernd bei mir lebt. Warum dann die Sperung des Geldes? Bekommt meine Tochter nichts mehr obwohl sie bei mir schon immer war und bleibt?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat doch nichts mit dem zu tun wo mein Kind dauernd ist. Sie ist bei mir und die Mutter sieht es nach Jahren jetzt ein. Die Mutter hat zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht und bestimmt dass die Tochter bei mir bleibt... Meine Tochter besucht die Mutter auch nur selten (max einen tag im Monat).

Kennt sich jemand hier aus? Bekommt meine Tochter Unterhalt oder nicht? Ich verzweifel bald :-(

Grüsse Reine


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moon73
beantwortet von moon73 am 27. Mai 2009 09:48
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Du hast es richtig verstanden, die Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und hat bestimmt, dass eure Tochter bei dir lebt. Sobald deine Tochter bei dir auch gemeldet ist, kannst du für sie auch Hartz IV beantragen und das Kindergeld bekommst du dann auch. Lege dem Jobcenter eure Meldebestätigung und die schriftliche Einverständniserklärung der Mutter vor, dann gibt es keinen Grund mehr, warum das Jobcenter dir das Geld verweigern könnte. wenn die immer noch Ärger machen, dann immer schön Widerspruch einlegen und beim Amtsleiter beschweren.

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 09:56

wenn alle so denken würden hätten wir keine probleme. danke


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 27. Mai 2009 09:44
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Erkläre das der Kindsmutter und beantrage das Sorgerecht. Sie muss doch verstehen, dass das Geld dem Kind zusteht und nicht allein ihr. Und die Arge wird Dich und Deine Tochter als Bedarfsgemeinschaft anerkennen und entsprechende Zahlungen leisten. Kindergeld steht Dir ja auch zu.

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 10:05

der richter hat sich nach einem gutachten eines schlauen münchner psychologen gerichtet... ich wollte das alleinige sorgerecht, weil meine ex sich ständig einmischte (nur negatives). und das urteil ist nach hinten los. mein tochter und ich haben verloren. dennoch bleibt meine tochter bei mir.

die die mir jetzt noch probleme bereiten ist das amt.


zahraa
beantwortet von zahraa am 27. Mai 2009 09:44
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deine tochter kann ab 12 oder 14 selber entscheiden wo sie leben will.und wenn sie bei dir gemeldet ist,dann versteh ich das job center nicht.

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 10:13

es war auch immer alles ok. bis irgend ein sachbearbeiter dieses so entschieden hat. danke

Kommentar von 45502f6b02563050eedcc750e383a0ffsmallzahraa am 27. Mai 2009 17:53

ja die denken die wissen es besser,dabei wurden sie nur in einem 3wöchigen lehrgang dazu ausgebildet und wissen mitunter nicht was sache ist


terraq
beantwortet von terraq am 27. Mai 2009 09:46
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wenn die Mutter das offizielle Aufenthaltsbestimmungsrecht ist sie auch Leistungsberechtigt, d.h. sie würde die Gelder bekommen und gegebenfalls sollte sie diese dannan dich weiterschicken. oder sie übergibt dir offiziel die rechte

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 09:54

sogar der richter hat es jetzt eingesehen dass er nicht umbedingt richtig entschieden hat. er weis dass meine tochter bei mir verbleibt.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 27. Mai 2009 09:47
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Das ist nur logisch, weil in diesem Fall das Amt eine schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils benötigt, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, wem die entsprechenden Beträge erstattet werden sollen. Ich würde Dir der Einfachheit halber raten, gemeinsam mit der Mutter zu Deinem zuständigen Amt zu gehen, und die Sache mit dem Sachbearbeiter direkt zu klären. Bis dahin wird vermutlich der Unterhaltsanteil des Kindes entweder der Mutter erstattet, oder aber zurückgehalten bis zur Klärung.

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 10:11

sie besitzt schon seit 1995 (scheidung) das aufenthaltsbestimmungsrecht. nur das amt macht erst jetzt solche fax´n.


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 27. Mai 2009 09:44
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Seid ihr beide erziehungsberechtigt?

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 10:06

ja klar :-)


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 27. Mai 2009 09:46
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Ich denke mal schon, dass deine Tochter Geld bekommen müsste. Aber wenn du dich mit der ARGE fetzen willst, nimm lieber einen Anwalt, der auf solche Sachen spezialisiert ist.

Prozesskostenhilfe solltest du ja bei deiner finanziellen Situation bekommen. Also kostet es dich kein Geld, keine Zeit und keine Nerven und es geht schneller, als wenn du dich da selber durchkämpfen musst.

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 10:08

das sind wieder kosten die die algemeinheit tragen muss. ich verstehe nicht das man die einfachsten sachen nicht einsehen kann...

ich denke dass dieses unumgänglich sein wird.

danke

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 10:09

das sind wieder kosten die die algemeinheit tragen muss. ich verstehe nicht das man die einfachsten sachen nicht einsehen kann...

ich denke dass dieses unumgänglich sein wird.

danke


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 27. Mai 2009 09:47
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Vielleicht besteht die Möglichkeit, über das Jugendamt ein Überbrückungsgeld zu erhalten? Da mal nachgefragt?

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 09:55

coole idee. danke


anonym
beantwortet von paula211 am 27. Mai 2009 09:50
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Bekommt denn deine Tochter keinen Unterhalt von der Mutter? Wenn diese auch ALG 2 bezieht wird es auch kein Problem mit der Arge geben. Hat die Mutter aber eigenes Einkommen, dann muss sie auch für die Tochter Unterhalt zahlen.

Kommentar von Reiner79 am 27. Mai 2009 10:00

sie hatte noch nie eigenes einkommen. sie ist mit einem doktor... verheiratet, hat noch einen 9 järigen sohn von ihm... und ist "hausfrau" da ist nichts zu holen :-)

Kommentar von paula211 am 27. Mai 2009 14:46

Dann ist es klar, dass sich das Amt sperrt... Wenn sie bei der Mutter leben würde dann müssten sie ja auch nicht zahlen. Da kannst du dich nur an die übergeordnete Stelle wenden - kleiner Tipp: Landratsamt Abteilung Soziales. Oder der Stiefvater muss Unterhalt zahlen.


anonym
beantwortet von Reiner79 am 27. Mai 2009 09:51
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wir haben schon immer (seit 1995) das gemeinsamme sorgerecht. dass sie für ihre tochter noch nie gezahlt hat liegt daran dass sie nichts verdient. ich bin auch leider zum harz 4 opfer geworden. ich habe auch immer den unterhalt für meine tochter vom "amt" bekommen. nur auf einmal spinnt das amt und sagt das das angäblich nicht geht.

grüsse reiner


anonym
beantwortet von Reiner79 am 27. Mai 2009 10:27
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DANKE IHR SEIT VOLL COOL UND WAHNSINNIG SCHNELL. DANKE

Grüsse Reiner


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