Ich und meine Kinder (6,4,2) möchten mit meinem neuen Lebenspartner in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Wir haben den Mietvertrag schon unterzeichnet. Die neue Wohnung liegt ca. 35 km entfernt von der Wohnung des Vaters der Kinder. Momentan ist die Entfernung ca. 5 km. Meine große Tochter kommt im Sommer in die Schule. Die Kinder sind bereits in dem neuen Kindergarten und in der Schule angemeldet. Jetzt kommt der Kindesvater und möchte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht durchsetzen. Der Kindesvater hat alle 14 Tage die Kinder am Wochenende. Und alle 14 Tage die 35 bzw. 70 km zu fahren um seine Kinder zu sehen kann man doch wohl erwarten! Schließlich zeihe ich ja keine 300 km weg. Meine Frage ist, hat er eine Chance dies durchzubekommen?
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einer Entfernung von 35 km
Antworten (7)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
jumbajumba
hat er denn das gemeinsame sorgerecht mit dir?
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1Antwort von
alphonsoalphonso
bin selbst Vater und lebe 250 km weg von meinen Kindern. Beim gemeinsamen Sorgerecht kann ich die Sturheit des Vaters verstehen - schließlich hättest du vor dem Wohnungswechsel mit ihm sprechen können anstatt ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen (wenn es so war).
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1Antwort von
RabenfederRabenfeder
Das wissen nur die Richter. 35 KM sind aber durchaus zumutbar. Manch einer fährt das doppelte mogens zur Arbeit. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wird er nicht durchsetzen können, da die Kinder bei dir leben. Auch das alleinige Sorgerecht wird er nicht durchsetzen können, denn dafür braucht es schon sehr gute Gründe. Nimm dir nen guten Anwalt :) Das wird schon gut ausgehen.
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ja wir haben das gemeinsame sorgerecht.
im normalfall musst du dir die erlaubnis des vaters für den umzug holen. du reißt deine kinder aus der gewohnten umgebung u. dem gewohnten freundeskreis (zumind. die ältesten beiden kinder). ich würde an deiner stelle eine rechtsberatung in anspruch nehmen bei einem anwalt für familienrecht u. würde dort die lage befragen. hat er seine erlaubnis zur anmeldung der kinder in einem anderen kindergarten u. einer anderen schule etwa schon gegeben oder hast du das ohne sein wissen allein unterschrieben. zumindest die schulanmeldung wäre dann ohne seine unterschrift nichtig u. du handelst dir u. der schule einen haufen ärger ein, wenn dem so wäre. im theoretischen fall ist dem vater kein nachteil entstanden durch deinen geplanten umzug, er kann ja weiter seinen umgang nachkommen, es wird halt nur etwas teurer.
du könntest ihm ja was die kosten betrifft entgegen kommen. womit begründet er seinen antrag auf alleiniges abr denn?