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Aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben ohne Sorgerechtsabtritt

Frage von wissewill wissewill

Mein Enkel wohnt seit nunmehr 4Mon. fest bei mir zu Hause, meine Tochter(19) muß erst noch ihre Ausbildung machen, weshalb diese Lösung für uns alle die beste war. Ich erledige alle amtlichen Angelegenheiten, jedoch korrospondieren die Ämter nur mit meiner Tochter (u die ist in diesen Sachen sehr unzuverlässig), weshalb ich, die für mich u meinen Enkel überlebensnotwendigen Schreiben, oft erst gar nicht zu Gesicht bekomme u so alles ins Stocken gerät. Sie hat sogar unterschrieben, dass alle Schreiben direkt an mich gehen sollen, dies aber wird ständig ignoriert. Sie möchte auf keinen Fall das Sorgerecht hergeben aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht, würde sie mir zusprechen, damit ich eben diese Dinge ohne sie erledigen kann. Wie bekommt man dieses Aufenthaltsbest.recht? Verliert meine Tochter dadurch irgendwelche Sorgerechtsansprüche? Habe ich dann endlich das Recht direkt mit den Ämtern zu korrospondieren? Jugendamt, Sozialamt, diakonisches Werk haben das Wort 'Aufenthaltsbest.recht' wohl noch nie gehört, dort war ich überall ERFOLGLOS um Rat zu finden.

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mullemaeuschen mullemaeuschen

    Hallo Du da,

    leider mit etwas Verspätung.

    Aber wenn es um Kinder geht, bin ich JA immer dabeischmunzel.

    Ich kann Deine Sorge verstehen. Deine Lebenserfahrung und Deine Präsenz wird Deinem Enkelkind in dieser Situation von großem Vorteil sein.

    Eines verstehe ich trotzdem nicht.Wenn DU als Großmutter, Deiner Tochter so großzügig unter die Arme greifst, warum gibt Dir Deine Tochter nicht ganz einfach den Briefkastenschlüssel.Du kannst die Briefe die Deinen Enkel betreffen, aussortieren, mit Deiner Tochter zusammen öffnen und besprechen.

    Weiterhin die Korrespondenz erledigen, Deine Tochter muss nur unterschreiben. Leichter geht es doch nimmer.

    Also auch keine Probleme mehr mit irgendwelchen Ämtern.

    Mehr Großzügigkeit als Du anbietest ... mehr ... geht doch wohl wirklich nicht.

    Ob Du als Großmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht in dieser Form beanspruchen kannst, ist noch die Frage.

    Das ABR ist Teil der elterlichen Sorge. Lt. § 1672 BGB konnte, es hat sich ja einiges geändert, bisher soweit mir bekannt ist konnte/kann diesen Teilungsantrag nur der Kindesvater beantragen.

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht konnte/kann auch nur auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

    Wenn Du jetzt ein Elternteil wärst würde ich Dir raten zum Amtsgericht zu gehen und Dir eine einstweilige Verfügung holen und damit zum allgemeinen sozialen Dienst zu gehen.

    Ich kann und will mir einfach nicht vorstellen, das keines der aufgeführten Ämter Dir eine vernünftige Auskunft geben konnte/wollte.

    Leider höre ich in der letzten Zeit immer wieder negative Aussagen vor allem von den Jugendämtern!?

    Gerade das Jugendamt ist vom Gesetzgeber her verpflichtet, bei Fragen so gut wie möglich zu helfen. Von der Logik her, sollte man dort doch froh sein, mit einer Auskunft einen guten Weg zu finden, anstatt irgendwann aktiv tätig werden zu müssen

    Für die Mitarbeiter vom Jugendamt (integriert) im/oder Bürgerladen hier: Abflug!

    Für die ehrenamtlichen: Nie wieder blicken lassen.

    Es sei denn, es waren diese Bürokraten, die sich streng an die Regel:

    Wenn keine Vernachlässigung durch Eltern, Mutter oder Vater vorliegt, sehen wir keinen Handlungsbedarf.

    Das wäre der Hammer!

    Aber in Eurem Falle wäre es doch wirklich einfach zu regeln ohne Ämter.

    Deine Tochter soll dankbar sein, Dich als Mutter zu haben. Sprich mit noch einmal mit ihr.

    Du ermöglichst ihr die Ausbildung zu beenden, dann sollte sie sich auch so viel Zeit nehmen, mit Dir die Post durchzugehen, die das Kind betreffen.

    Bisher scheint ja alles gut verlaufen zu sein!?

    Was aber wenn wirklich einmal ein Ernstfall eintritt?

    Macht bitte für das Kind eine Betreuungsverfügung, das Du was wir nicht hoffen wollen, wenigstens im Krankheitsfall eine Auskunft bekommst.

    So ähnlich wie eine Patientenverfügung. Hört sich krass an. Aber selbst als Großmutter hast Du da keine Rechte auf irgendwelche Auskünfte.

    Vielleicht bringt das Deine Tochter in die Puschen.

    Du kannst Deiner Tochter auch mal klar machen, dass solche Mütter wie Du, eine Ausnahme sind!? Das erlebe ich leider nur zu oft.

    Auch leider ist die Message der Mütter heute, du Kind hast Dir die Suppe eingebrockt, löffele sie auch wieder aus.

    Wenn es Dich weiter interessiert kann ich gerne die Kollegin vom sozialen Dienst in der Bürgerberatungsstelle fragen.

    Bitte sprecht zum Wohle des Kindes noch einmal miteinander. Es müssen bei Euch keine Ämter eingeschaltet werden, wenn Deine Tochter mitzieht.

    Liebe Grüße zu Dir

    mulle

    (auch in Familien ist nicht immer ist alles eitel, Freude, Eierkuchen. Aber glücklich der, der eine Familie hat.)

    Kommentar von wissewill wissewillwissewill

    bei uns hat sichs zur zeit von selbst geregelt, da meine tochter inzw. auch wieder bei mir wohnt (zumindest offiziell-inoff. wohnt sie zu 80% bei ihrem Freund) - wenn sie wieder auszieht, kommt ja alles wieder auf uns zu, dann wende ich mich vertrauensvoll an Dich mullemaeuschen! Vielen Dank für die tolle Antwort, wenn auch etwas spät ;-)

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    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hilft dir hier nicht weiter!

    Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht geht es nur darum (mit)zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält bzw. wohnt.

    -

    Deine Tochter sollte dir eine Vollmacht darüber ausstellen, mit der du bestimmte Angelegenheiten für den Enkel regeln darfst.

    Diese Vollmacht kannst du den Ämtern vorlegen, so dass diese dann, rechtlich gesichert, mit dir korrespondieren dürfen.

    Kommentar von blablubblub blablubblubblablubblub

    Vollmacht scheint hier nicht zu helfen, zumindest les ich das so, dass dies schon geschehen ist.

    "Sie hat sogar unterschrieben, dass alle Schreiben direkt an mich gehen sollen, dies aber wird ständig ignoriert."

    Kommentar von wissewill wissewillwissewill

    gaaanz genau - das Diakonische Werk hat diesbezügl. extra in meiner Anwesenheit angerufen - auch das hat nix genutzt, das nächste Schreiben ist wieder bei meiner Tochter gelandet

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Da würde ich mal ein Telefonat mit dem Vorgesetzten des zuständigen Mitarbeiters führen.

    Wenn das dann auch nicht hilft, bleibt wohl nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

  • 1
    Antwort von katsix katsix

    das aufenthaltsbestimmungsrecht im diesem falle an dich abzutreten ist schwachsinn, denn das hat sie dir ja schon stillschweigend übertragen, denn das kind lebt ja bei dir und du entscheidest ja wo der kleine wurm hin darf (du musst ja nicht jedes Mal deine tochter anrufen um zu fragen, ob ihr aus dem haus gehen dürft) und jetzt zu deiner eigentlichen frage, wenn deine tochter bald einige wochen beruflich weg ist, dann sollte sie einen zweiten wohnsitz bei die anmelden und die post zu dir schicken lassen ggf. mit einem postnachsendeauftrag!!! dann soll sie dir eine generalvollmacht für die amtlichen angelegenheiten deines enkels austellen, denkt hierbei bitte an das datum von wann bis wann diese gelten sollte und das austellungsdatum mit ihrer unterschrift (eure geburtsdaten müssen hier auch enthalten sein). Das ist die aller einfachste lösung!!!!! das muss im übrigen von dem amt akzeptiert werden

  • 1
    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Lebensnotwendige Dinge kann und darf nur derjenige regeln, der das Sorgerecht hat. Die Abgabe des Aufenthaltsbestimmungsrechtes nutzt gar nichts. Wenn Deine Tochte "lebensnotwendige" Dinge so schleifen läßt, sollte sie Dir lieber das Sorgerecht abtreten, bevor das Jugendamt dieses übernimmt.

  • 1
    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    du solltest mal deutlich(ernstes wort) mit deiner tochter reden,wenn sie schon gehohlfen wird soll sie auch dir die post überlassen,sodaß du diese beantworten (erledigen) kannst,wenn sie gleichgültig damit umgeht

    das aufenhaltsbestättigungsrecht (§ 1687 BGB) trifft hier für dich nicht zu,da ihr zusammen wohnt

  • 1
    Antwort von blablubblub blablubblub

    Hmm, wie wäre es denn, wenn ihr bei den Ämtern einfach die Postadresse ändert, sodass die Post eben direkt bei dir landet ... ? Dann hast du die entsprechenden Briefe und hast nicht die weige Warterei udn Rennerei! Ich denke, das ist irgendwie die einfachste Lösung.

    Das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" hilft in diesem Fall nicht weiter, und scheinbar hilft die bereits geschriebene Vollmacht hier auch nicht weiter.

    Immhin ist deine Tochter ja der Erziehungsberechtigte und daher werden die Dokumente weiterhin an deine Tochter gehen, denke ich.

    Kommentar von wissewill wissewillwissewill

    meine erste Aktion war es, den Kleinen auf dem Bürgeramt in meiner Whg. anzu- u bei meiner Tochter abzumelden - auch dieses Dokument liegt vor

    Kommentar von blablubblub blablubblubblablubblub

    Ja, aber das ändert nichts daran, dass deine Tochter die Erziehungsberechtigte ist, daher wird die Post weiterhin an sie gerichtet sein, unabhängig davon, wo das Kind wohnt. Ob du den Kleinen hast oder nicht, die Post ist trotzdem weiterhin an sie grichtiet. Und wenn die bereits eingereichte Vollmacht nichts bringt, dann muss entweder deine Tochter die Briefe unverzüglich an dich weiterleiten oder die Postanschrift von deiner Tochter einfach bei diesen Ämtern ummelden. Ich weiß auch nicht, was für deine Tochter daran so schwer ist, die Briefe weiterzuleiten. Wenn sie nicht da ist, dann musst du eben ihre Post holen ... Vielleicht kann man die Briefe von den Ämtern einfach zu einem Postfach schicken lassen, da müsstet ihr dann nur ein Postfach mieten.

  • 1
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Wäre es nicht einfacher, deine Tochter würde sich angewöhnen, amtliche Briefe alle an dich weiter zu reichen. Sie ist ja schon 19 und kann wohl einmal am Tag ihre Gedanken zusammenhalten. Da das Kind immer bei dir ist, nehme ich an, dass deine Tochter mindestens einmal in der Woche ihr Kind besucht. In dem Zuge kann sie doch die Post vorbeibringen. Das ist doch das mindeste, was sie für ihr Kind tun kann!

    Kommentar von wissewill wissewillwissewill

    macht sie ja aber demnächst wird sie aus berufl. Gründen öfter wochenlang gar nicht mehr nach Hause kommen, was ist denn dann?

    Kommentar von Schuhu SchuhuSchuhu

    Briefumschlag, Briefe rein, adressieren, Marke drauf - ab geht die Post.

  • 1
    Antwort von Schokolinda Schokolinda

    aufenthaltsbestimmungsrecht und sorgerecht kann man nicht trennen. da hilft nur: öfter bei der tochter nach post nachfragen.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Natürlich kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht voneinander trennen.

    Man kann z.Bsp. das ABR auch ohne Sorgerecht haben.

    Kommentar von Schokolinda SchokolindaSchokolinda

    wie soll das denn gehen?

    Kommentar von Schokolinda SchokolindaSchokolinda

    ok, ich hab nachgeschaut, wie es geht. man kann mit aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bestimmten, dass das kind zu jemandem kommt, der das sorgerecht nicht hat.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Wenn die Mutter hier, was ich annehme, das alleinige Sorgerecht hat, kann sie natürlich das Kind bei der Oma unterbringen. Wer sollte das denn verhindern?

    Kommentar von Schokolinda SchokolindaSchokolinda

    eigentlich habe ich nur meine neue erkenntnis beruhend auf deinem berechtigten "einspruch", dass sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt werden können, angefügt. das hat mit der ursprünglichen frage gar nichts mehr zu tun. dementsprechend interessiert es mich auch nicht, mir gedanken zu machen, wer das verhindern sollte. manchen leuten kann man noch nicht mal recht geben, ohne dass sie sich aufregen.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Wer regt sich denn hier auf? Ich jedenfalls nicht!

    Ich hab doch nur auf deine Antwort, dass Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht untrennbar wären geantwortet. Beide Dinge sind trennbar. Mehr nicht!

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    Dann kommt dein kommentar, der wiederum keine rechtliche Grundlage hat. Daher eine erneute Korrektur meinerseits.

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    Wenn die Antwort nicht direkt mit der Frage zu tun hat, warum gibts du denn dann eine? Das ist mir nicht klar.

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    Die Intension eines Kommentares meinerseits liegt ausschließlich darin, den Fragesteller davor zu bewahren, dass er aus falschen Antworten falsche Schlüsse mit entsprechenden dann falschen Entscheidungen zieht.

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    Emotionen in einem Forum wie diesem liegen mir grundsätzlich fern. Allerdings entsteht bei mir schon hin und wieder ein Kopfschütteln ob der rechtlich falschen Antworten, die bei GuteFrage ständig gegeben werden.

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    Dies solltest du jetzt nicht persönlich nehmen, so ist es nämlich nicht gemeint!

    Kommentar von Schokolinda SchokolindaSchokolinda

    warum ich antworten gebe, die nicht direkt mit der frage zu tun haben: wie in einem normalen gespräch entwickelt sich auch ein thread zu einer frage weiter. wenn das nicht erlaubt wäre, dann gäbe es auch die kommentarfunktion nicht. grundsätzlich muss man in einen forum mit falschen antworten rechnen.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Jetzt verstehe ich gar nichts mehr??????

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    Erst gibts du eine Antwort, dann schreibst du dass die Antwort nichts mit der Frage zu tun hat und deswegen keine weitere Diskussion nötig sei.

    Und dann schreibst du wieder, dass man, wie in einem normalen Gespräch natürlich auch Antworten gibt, die nicht direkt mit der Frage zu tun haben........

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    Natürlich kann man solche Antworten geben, wer sollte das verbieten. Manchmal ist es ja auch hilfreich, einen anderen Blickwinkel zu eröffnen.

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    Nur, ich hatte das doch gar nicht angesprochen, sondern du. Ich hatte das auch nicht kritisiert, sondern nur wegen deines eigenen Einwandes nachgefragt, warum?

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    Selbstverständlich muss man hier mit falschen Antworten rechnen.

    Die Kommentarfunktion ist aber genau auch deswegen vorhanden, um falsche Antworten zu korrigieren.

    Kommentar von Schokolinda SchokolindaSchokolinda

    ich habe dir eine frage beantwortet, was ist daran nicht zu verstehen. vielleicht kleidest du deine anmerkungen nicht mit einem fragezeichen ein, dann denkt auch keiner, du wolltest eine antwort.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Lass gut sein, irgendwie schreiben wir hier aneinander vorbei!

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