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aufenthaltsbestimmung

Frage von jennifer932 jennifer932

ab wann dürfen jugendliche selbst bestimmen wo sie sich aufenthalten, bzw dürfen jungendliche mit 16 ohne einverstänndis ausziehen???? wir hatten grade darüber eine diskussion und meine tochter meinte , das würde so im gesetz stehen.......????

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Die Eltern müssen es genehmigen.

    Und wer zahlt dann die Miete etc.?

  • 1
    Antwort von mone2403 mone2403

    Bis 18 nur mit Einverständnis der Eltern DAS ist Gesetz :o) Ab 18 kann sie tun und lassen was sie will.

    Kommentar von mone2403 mone2403mone2403
  • 1
    Antwort von Joka20052006 Joka20052006

    mich würde das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch interessieren!

    Kommentar von jennifer932 jennifer932jennifer932

    naja....ich denke mal sie hats erfunden....

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    Antwort von amdros amdros

    Dann laß Dir das Gesetz mal zeigen von Deiner Tochter, dann bist Du auf der sicheren Seite. Ich weiß es allerdings nicht.

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    Antwort von Player1990 Player1990

    Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen bei einem Auszug aus dem elterlichem Haushalt die Zustimmung des kommunalen Trägers (ARGE) einholen. Das heißt du muss vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt bei der AGRE vorsprechen und die Notwenidgkeit deines Auszuges begründen.

    Eine Zustimmung muss erteilt werden, wenn - aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis auf die elterliche Wohnung nicht möglich ist oder - wegen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme) die Notwenidgkeit des Umzuges gegeben ist oder - bei Vorliegen eines sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Gründen. Mindest eine Voraussetzung der 3 oben genannten Punkte muss gegeben sein.

    Bei dir könnten schwerwiegende soziale Gründe nach § 64 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III vorliegen. Diesen liegen dann vor, wenn - eine Eltern-Kind-Beziehung nie bestanden hat oder ist seit längerem nachhaltig oder dauerhaft gestört ist - es besteht Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (z.B. Elternteil ist schwer alkoholkrank, psychisch erkrankt,Sektenangehörige..).

    hab ma rausgesucht...

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    Antwort von Player1990 Player1990

    wenn sie nicht arbeitet, oder wegen ausbildung umziehen muss, muss sie normalerweise nach gesetz bis 25 bei den eltern leben.... es gibt allerdings auch fälle, wenn man z.b. nachweist, dass die wohnsituation so nicht mehr geht... wohnung zu klein, ständig streit mit eltern..damit meine ich richtig arg...ne freundin von mir wohnt jetz allein, obwohl sie noch zur schule geht... die hat das auch beantragt, weil ihr vater sie übelst fertig gemacht hat...

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