ab wann dürfen jugendliche selbst bestimmen wo sie sich aufenthalten, bzw dürfen jungendliche mit 16 ohne einverstänndis ausziehen???? wir hatten grade darüber eine diskussion und meine tochter meinte , das würde so im gesetz stehen.......????
Antworten (6)
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Orchidee1Orchidee1
Die Eltern müssen es genehmigen.
Und wer zahlt dann die Miete etc.?
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mone2403mone2403
Bis 18 nur mit Einverständnis der Eltern DAS ist Gesetz :o) Ab 18 kann sie tun und lassen was sie will.
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Joka20052006Joka20052006
mich würde das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch interessieren!
Kommentar von
jennifer932jennifer932 naja....ich denke mal sie hats erfunden....
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amdrosamdros
Dann laß Dir das Gesetz mal zeigen von Deiner Tochter, dann bist Du auf der sicheren Seite. Ich weiß es allerdings nicht.
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Player1990Player1990
Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen bei einem Auszug aus dem elterlichem Haushalt die Zustimmung des kommunalen Trägers (ARGE) einholen. Das heißt du muss vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt bei der AGRE vorsprechen und die Notwenidgkeit deines Auszuges begründen.
Eine Zustimmung muss erteilt werden, wenn - aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis auf die elterliche Wohnung nicht möglich ist oder - wegen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme) die Notwenidgkeit des Umzuges gegeben ist oder - bei Vorliegen eines sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Gründen. Mindest eine Voraussetzung der 3 oben genannten Punkte muss gegeben sein.
Bei dir könnten schwerwiegende soziale Gründe nach § 64 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III vorliegen. Diesen liegen dann vor, wenn - eine Eltern-Kind-Beziehung nie bestanden hat oder ist seit längerem nachhaltig oder dauerhaft gestört ist - es besteht Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (z.B. Elternteil ist schwer alkoholkrank, psychisch erkrankt,Sektenangehörige..).
hab ma rausgesucht...
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Player1990Player1990
wenn sie nicht arbeitet, oder wegen ausbildung umziehen muss, muss sie normalerweise nach gesetz bis 25 bei den eltern leben.... es gibt allerdings auch fälle, wenn man z.b. nachweist, dass die wohnsituation so nicht mehr geht... wohnung zu klein, ständig streit mit eltern..damit meine ich richtig arg...ne freundin von mir wohnt jetz allein, obwohl sie noch zur schule geht... die hat das auch beantragt, weil ihr vater sie übelst fertig gemacht hat...
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht