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Aufenthaltbestimmungsrecht Säugling

Frage von kremer123 kremer123

Hallo zusammen,

mein Lebensgefährte und ich haben einen drei Monate jungen Sohn und geteiltes Sorgerecht. Wir sind wegen seinem neuen Job 500 km weit verzogen - ich bin nun im Erziehungsjahr. Leider bin ich extrem unglücklich in der neuen Stadt und auch in der Partnerschaft krieselt es mehr als nur stark. Ich spiele mit dem Gedanken mich zu trennen und mit dem Kind in die alte Heimat zurück zu kehren. Ich möchte meinem Parnter nicht den Umgang verwehren - möchte sogar den Umgang unterstützen aber halte es nicht an diesem Ort aus und häufig fühl ich mich in meiner Beziehung sehr schlecht. Er hat mir angedroht zu versuchen alleiniges Sorgerecht zu beantragen und mir den Kleinen wegzunehmen. Kann man das so einfach? Was mach ich nun, wenn es tatsächlich zu einer Trennung kommen sollte? Ich kann nicht einfach mit dem Kleinen wegziehen, richtig?

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Antworten (8)

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    Antwort von Jana34 Jana34

    Natürlich kannst du wegziehen wenn du das willst. Das dein Partner das alleinige Sorgerecht bekommt ist sehr unwahrscheinlich. Aber du solltest dich auf jeden fall beraten lassen, vielleicht beim Amtsgericht, Jugendamt oder wenn es geht bei einem Anwalt für Familienrecht.

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    Antwort von MeinPapa MeinPapa

    Geh zum Anwalt und keine Angst, er kann dir drohen wie er will, so einfach bekommt er das Sorgerecht nicht.

    Kommentar von kremer123 kremer123kremer123

    Ich stille den Kleinen sogar noch voll - ich find emotionale Erpressung immer ganz fies - vorallem weiß man ja vorher nicht wie sich zwischenmenschliche Dinge entwickeln können. Nach vier Jahren würd mir die Trennung auch nicht leicht fallen und wer will dem eigenen Kind schon den Vater nehmen.

    Kommentar von MeinPapa MeinPapaMeinPapa

    Du mußt deinen Weg gehen, das es nicht leicht ist, ist klar, aber man schafft es! Und es hört sich nicht so an, als läßt du dafür die Interessen deines Kindes ausser acht.

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    Antwort von kiralee kiralee

    Gemeinsames Sorgerecht heißt nicht zwingend auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn ein Umzug unumgänglich ist, z.B. wegen Arbeit, ist dem nichts entgegenzusetzen. Es wird nicht einfach für den Vater des Kindes, ein alleiniges Sorgerecht zu bekommen, so lange du einen ordentlichen Lebenswandel führst und für dein Kind gut bist.

    Kommentar von kremer123 kremer123kremer123

    Den führe ich in jedem Fall. Er ist ohnehin den ganzen Tag außer Haus, währenddessen ich an allen möglichen Babykursen teilnehme.

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    Antwort von conni75 conni75

    doch du kannst, ausserdem nimmt dir kein jugendamt das kind weg wenn du dich gut kümmerst....er ist gekränkt und droht, was auch verständlich ist, aber du musst auch glücklich sein, alles gute wünsch ich euch

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    Antwort von flamingstar flamingstar

    Lass dich nicht drohen, das kann er nicht! Lass dich beraten. Wäre es möglich, dass dein Partner seinen Arbeitssitz (Ort) als 2. Wohnsitz beantragt und Wochenende nach Hause zu dir fährt?

    So machen es viele andere auch, diese führen Wochenendbeziehungen und vielleicht klappt es dann doch.

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    Antwort von TawaGirl TawaGirl

    In Deinem Fall würde ich mich mal mit dem Kinderschutzbund in Verbindung setzen. Dort hast Du kompetentere Ansprechpartner als beim Jugendamt. Eine Mitgliedschaft ist auch nicht erforderlich. Und gleich zu einem Anwalt zu gehen ist in Deinem Fall mit Kanonen auf Spatzen schießen. Evtl. kann man Dir dort einen Weg zeigen, der beiden Parteien entgegenkommt. Viel Erfolg und lass Dich nicht unter Druck setzen. LG TawaGirl

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    Antwort von mialena mialena

    lass Dich nicht einschüchtern und bedrohen. geh zu einer Beratungsstelle ( Jugendamt ) und schildere Dein Problem. Solange Du Dein Baby gut versorgst und es fürsorglich und liebevoll betreust, wird er keine Chancen haben.Werde aktiv bevor Du krank wirst

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    Antwort von BabeTD BabeTD

    Hey kremer 123, mein Lebensgeferte (der zwei Kinder, drei Jahre alt, hat) und ich wollten ursprünglich auch mal wegziehen. Seine Kinder leben bei der Mutter und beide haben Sorgerecht. Wir haben extra mit dem Jugendamt gesprochen, was passiert wenn er wegzieht. Das Jugendamt sagte: Man darf natürlich wegziehen, wichtig dabei ist nur, dass jede Seite Telefonisch und Postalisch erreichbar sein muss, damit jeder im Notfall erreichbar ist. z.B. Unfall der Mutter! Wie das anschließend mit der Umgangsregelung fuktioniert, müssen sich beide Seiten selber einigen. Werden sich beide nicht einig, so stellt das Jugendamt einen Schlichter zur verfühgung! Was ich immer nutzen würde, denn sollte das nicht klappen, muß es über Anwälte geregelt werden, was aber ein Problem beinhaltet. Es gibt im Gesetz eine Lücke, die dir zum verhängniss werden kann. Laut §1687 Absatz1 Satz4 BGB heißt es: Bei der Ausübung der Alltagssorge hat der betreffende Elternteil (bei dem das Kind lebt) alles zu unterlassen. was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elterteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Bei Verstößen hiergegen kann das Familiengericht diese Befugnis, auf Antrag eines Elterteils, von Amtswegen einschränkem oder ausschließen. Ich weiss jetzt nur nicht genau in wie weit man da bei Säuglingen gehen kann, da die Beziehung zwischen Kind und Vater noch nicht so stark ist.

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