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Aufendhaltsbestimmungsrecht für väter

Frage von jpais jpais

meine frau dreht durch ... wir haben vor 16 monaten geheiratet ,und wir haben einen sohn 18 monate alt .sie sagte mir vor ca.5 wochen aus heiterem himmel das sie sich von mir trennen wird .ich dachte bis dahin es sei alles ok .naja das problem ist jetzt sie beantragt das aufenthaltsbestimmungsrecht . Hilfe mein Sohn... ich kann mir im leben nicht vorstellen das ich mein sohn nicht mehr täglich an meiner seite habe . ich habe mich auch schon an das jugendamt gewannt . die bestätigen das ich stets in der lage währe mich auch allein um meinen sohn zu kümmern .mann sagt ja immer das es um das wohl des kindes geht ---so soll es ja auch sein --- ich kann meiner ---noch frau ---auch nichts vor werfen im zusammen hang des kindes ---- aber auf jeden fall habe ich aber die bessere soziale bindung zum kind .ich habe mich auch schon im vorwege um einiges gekümmert neue WHG ,Kindergarten ,ich werde dann in unmitelbare nahe meiner Schwester und ihren mann ---Mein Schwager und deren beiden Kindern Zwilinge 4 jahre alt ziehen ich komme aus einer kinder reichen Famielie die meinen sohn natürlich alle lieben , meine frau dagegen kommt aus einer eher zerütelten famielie ----- wir haben donnertag den ersten gerichts termin --- ALLSO meine frage was habe ich denn für chancen auf das alleinige Aufendhaltsbestimmungsrecht als Vater mann hört ja immer das kind geht eh zu mutter --- Grüsse----

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Antworten (5)

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    Antwort von typsilan typsilan

    Hallo,

    es ist sehr schwer, diese Frage über das Internet pauschal zu beantworten.

    Das Gericht wird prüfen, was dem kindeswohl am besten entspricht. Hierzu gehört u. a. auch, das Kind in seiner heimischen Umgebung zu belassen. Wenn Du also beabsichtigst aus der elterlichen Wohnung auszuziehen, sieht es für dich ziemlich düster aus.

    Warum ziehst du aus?

    Als meine Ex damals die Ehe beendete, habe ich die Wohnung und meinen Sohn behalten. Soll sie doch gehen, aber den Rest der Familie in Ruhe lassen.

    Für meinen Sohn habe ich dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damals 24 Monate alt, zugesprochen bekommen.

    Wer aus der Wohnung geht, hat meistens schlechte Karten.

    Viel Glück trotzdem.

    LG

    Typsi

    Kommentar von jpais jpais

    das ist so ich habe immer viel gearbeitet und gut verdint meine frau hat nicht gearbeitet . also wenn sie tatsächlich auszieht kann sich die WHG keiner von uns leisten umziehen müssten wir beide .ich habe aber die bei mir würde mein sohn in einer kinder reichen familie aufwachsen ich habe auch viele geschwister das hat sie nicht ich habe auf jeden fall die besseren sozialen voraussetzungen ich liege dem stadt nich auf der tasche könnte meinen sohn ohne finanzielle hilfen großziehen natürlich wüde ich mich meine ex anbieten wie sie mir das sie denn kleinen so oft sehen kann wie sie will ---ALLSO--ich dencke echt das der kleine es bei mir viel besser hätte als bei ihr .sie hat nähmlich keine weitern kontakte ausser ihre zerütelten familie ein paar alten freundinnen bei mir währe er rund um die uhr versorgt und von reichlich kindern umgeben -ZÄhlt das vor Gericht -Macht das Jugendamt sie ein bild davon wie mein sohn bei mir aufwachsen würde ---------------------------------------------

    Kommentar von typsilan typsilan

    Also in meinem Falle war das so, dass das Gericht interessiert hat, wie das Kind während meiner Arbeitszeit versorgt (betreut) wird. Als Betreuer (Erzieher) wären meine Eltern beispielsweise nicht in Frage gekommen, weil sie zu alt gewesen wären. In meinem Falle zog die Patentante meines Sohnes bei uns ein und das Kind konnte in seinem gewohnten Umfeld sein, ohne irgendwo herumgereicht zu werden bis man von der Arbeit kommt.

    Ich verstehe an Deiner Antwort nicht, warum Du ausziehen mußt, wo Du doch der Alleinverdiener und somit Gesamtversorger bist. Das Jugendamt sollte beide Elternteile im Umgang mit dem Kind prüfen. Bei mir war das zumindest so. Allerdings habe ich auch ganz dringlich beim Rechtsanwalt darauf gedrängt, mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Wenn Du gar nicht's tust und passiv abwartest, wird das evtl. als Passivität (Gleichgültigkeit) ausgelegt. Du solltest also wesentlich mehr unternehmen, als nur hier im Internet aktiv zu sein.

    Und vergiß bitte nicht: Beide Elternteile bleiben zu jeweils 50% sorgeberechtigt. Der soziale Status ist dort nicht von Belang. Hartz IV also darf man nicht als Grund verwenden, denn Hartz IV ist gesetzlich legitim und meistens unverschuldet. Eine solche Argumentation könnte nach hinten los gehen.

    MfG

    Typsi

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    Antwort von Planetengeist Planetengeist

    papperlapapp.......auch ein voreheliches (uneheliches) gemeinsames kind ist ein leibliches kind. SOOOOOO einfach wird es nicht für die "dame".....da muss sie schon wirklich triftige gründe aufweisen, sei es umzug in entfernte stadt oder so etwas. und das aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem gemeinsamen sorgerecht zu tun. du darfst das kind nach wie vor sehen.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    falsch. wenn sie das alleinige abr hat, dann kann sie hinziehen wohin sie will. das heißt sie legt fest sie zieht 500 km weit weg und bedarf mit alleinigem abr auch nicht mehr der unterschrift des kv bei ummeldung, ab- oder anmeldung. das gemeinsame sorgerecht bleibt weiterhin bestehen. sprich für anmeldung kita, schule, konten etc., bedarf es weiter der unterschrift des vaters. wenn er sie nicht gibt, muss sie das einklagen und die unterschrift ersezten lassen.

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    Antwort von Lana8756 Lana8756

    Ich wünschte ich könnte dir was anderes sagen aber,so gut wie keins. Insolchen Fällen wird der mutter immer das aufentaltsbestimmungsrecht zu geprochen, weil man davon aus geht, dass die Bindung zur mutter für Kinder in dem Alter das wichtigste ist. Ist eine immer eine unfaire Sache.

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    Antwort von Trishx Trishx

    Da ihr verheiratet seid und beide das sorgerecht habt wird es sicher so laufen das du deinen sohn alle 2 wochen übers wochenende haben wirst denke ich , so kenne ich das von meinem stiefvater und deren zwillingen die waren alle 2 wochen übers weekend bei dem, wenn du natürlich vorweisen kannst das es deinem sohn dort nicht gut geht und sie nicht wirklich so richtig um ihn kümmert die wohnung schmutzig hat und so , wird das gericht sicher für dich entscheiden , aber dazu musst du das beweisen und auch das er es besser bei dir hat und sowas

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Da das Kind vor eurer Heirat geboren ist, muss man berücksichtigen, ob du das Kind als eigenes Kind anerkannt/adoptiert hast. Sonst hast du sowieso keine Chance!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    was denn das für eine blödsinnige antwort. das kind wurde mit schließung der ehe ein eheliches kind und dabei wurde dem vater das gemeinsame sorgerecht zuerkannt.

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