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Aufbewahrungsfrist von Kopien und Steuerbescheid für Steuererklärung

Frage von meredith44 meredith44

Ich habe schon einen dicken Ordner voller Unterlagen, Kopien, Rechnungen etc. voll nur für meine Steuererklärungen. Könnt ihr mir sagen, wie lang ich die Kopien meiner eingereichten Rechnungen sowie den Steuerbescheid oder sonstige wichtige Dokumente aufbewahren muss? Gibt es dafür auch eine einzuhaltende Aufbewahrungsfrist?

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Antworten (7)

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Wenn Du normaler Privatmensch bist, also kein Unternehmer, oder Hausbesitzer, dann kannst Du aus steuerlicher Sicht alles wegwerfen, was dem Finanzamt mit Deiner Erklärung bereits vorgelegen hat. Den Steuerbescheid selbst brauchst Du garnicht aufbewahren.

    ABER: Für Banken und andere Behörden könnten mal Nachweise benötigt werden, daher würde ich die Hauptunterlagen wie Steuerbescheide (nicht Steuererklärung) und Unterlagen, die für Garantie wichtig sind aufbewahren.

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    Antwort von AngelYvonne AngelYvonne
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    Antwort von Tumba Tumba

    Die Ausbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre, auch für Privatleute.

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    Antwort von GabrielBlack GabrielBlack

    Ich bewahre alle Unterlagen für 5 Jahre griffbereit im Schrank hinter mir auf.

    Danach gehen sie in den Keller und werden dort nochtmal 10 Jahre in einem anderen Schrank gelagert bevor sie vernichtet werden.

    Übrigens kann ich dir nur empfehlen, nicht alles in einen Ordner zu stopfen. Ich sortiere die Unterlagen nach Jahren und hefte das entsprechend ab (Rechnungen xxxx, Steuer xxxx, usw.). Das ist übersichtlicher ;)

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    Antwort von duwieich duwieich

    so weit ich weiß 10 jahre sollte man die aufheben

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    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    10 jahre dann biste auf der sicheren seite

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    Antwort von akten akten

    Stimmt, mit 10 Jahren bist du fast immer auf der sicheren Seite. Wenn du es genauer wissen möchtest, findest du hier alle Infos zum Thema Aufbewahrungsfristen: www.online-aktenvernichtung.de/aufbewahrungsfristen/index.html

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