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Aufbewahrungsfrist von Kopien und Steuerbescheid für Steuererklärung

gefragt von meredith44 am 22.04.2009 um 9:27 Uhr

Ich habe schon einen dicken Ordner voller Unterlagen, Kopien, Rechnungen etc. voll nur für meine Steuererklärungen. Könnt ihr mir sagen, wie lang ich die Kopien meiner eingereichten Rechnungen sowie den Steuerbescheid oder sonstige wichtige Dokumente aufbewahren muss? Gibt es dafür auch eine einzuhaltende Aufbewahrungsfrist?


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NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 22. April 2009 09:28
1x
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10 jahre dann biste auf der sicheren seite


anonym
beantwortet von duwieich am 22. April 2009 09:28
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so weit ich weiß 10 jahre sollte man die aufheben


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 22. April 2009 09:30
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Ich bewahre alle Unterlagen für 5 Jahre griffbereit im Schrank hinter mir auf.

Danach gehen sie in den Keller und werden dort nochtmal 10 Jahre in einem anderen Schrank gelagert bevor sie vernichtet werden.

Übrigens kann ich dir nur empfehlen, nicht alles in einen Ordner zu stopfen. Ich sortiere die Unterlagen nach Jahren und hefte das entsprechend ab (Rechnungen xxxx, Steuer xxxx, usw.). Das ist übersichtlicher ;)


anonym
beantwortet von Tumba am 22. April 2009 09:30
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Die Ausbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre, auch für Privatleute.


AngelYvonne
beantwortet von AngelYvonne am 22. April 2009 09:32
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Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 24. April 2009 10:18
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Wenn Du normaler Privatmensch bist, also kein Unternehmer, oder Hausbesitzer, dann kannst Du aus steuerlicher Sicht alles wegwerfen, was dem Finanzamt mit Deiner Erklärung bereits vorgelegen hat. Den Steuerbescheid selbst brauchst Du garnicht aufbewahren.

ABER: Für Banken und andere Behörden könnten mal Nachweise benötigt werden, daher würde ich die Hauptunterlagen wie Steuerbescheide (nicht Steuererklärung) und Unterlagen, die für Garantie wichtig sind aufbewahren.


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