Hallo, ich würde gern wissen, wie lange ein RA die ihm anvertrauten Originalakten (Belege, Schuldscheine, etc) aufbewahren muss. Weiß das zufällig jemand?
Antworten (1)
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2Antwort von
bitmapbitmap
http://kuerzer.de/3eazkHklt
Kommentar von
eis0815eis0815 virtuelleblümchenverschick
Kommentar von
bitmapbitmap Ooohhh Danke! andenBlümchenschnüffel ... sowas wünsch ich mir öfters. :-)
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Sauber recherchiert, DH
☺