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Aufbewahrung persönlicher Sachen nach Auszug?

Frage von salzstange81 salzstange81

Hallo liebe Forengemeinde,

leider finde ich im Netz kaum Informationen dazu.

Folgende Situation stellt sich dar: Meine Freundin verliess mich von einem auf den anderen Tag. An dem Tag des Auszuges nahm sie nur einige persönliche Sachen von sich und ihrem Kind mit. Mich ließ sie in dem Glauben, dass sie zu ihren Eltern fährt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie direkt bei einem neuen Mann einzog, den sie vorher schon im Internet kennenlernte. Der Auszug jetzt ca. 6 Monate her. In der Zeit bot ich ihr mehrfach an, ihr ihre noch hier verbliebenen Sachen (Kleidung, Spielzeug, Deko - wohlgemerkt alles in der gemeinsamen Zeit von mir bezahlt und Dokumente) an ihren neuen Wohnort zu bringen - dies schlug sie aus bzw reagierte nicht darauf. Die Bitten meinerseits ihre Sahcen abzuholen wurde immer mit neuen Ausreden verschoben bzw. auch ignoriert. Nun muss ich demnächst aus meiner Wohnung ausziehen und sie macht immer noch keinen Anschein ihre Sachen abzuholen. Der Mietvertrag lief nur auf mich - sie hat aber auch immer noch ihren Schlüssel nicht herausgegeben.

Wie lange bin ich verpflichtet ihre Sachen aufzubewahren? Nach einer Trennung muss doch eine solche Verpflichtung auch irgendwann mal enden?! Auf meine Fristsetzungen hat sie ja bis heute nicht reagiert.....

Vielleicht jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation gewesen? Können rechtliche Kosequenzen auf mich zukommen wenn ich die Sachen vernichten sollte?

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Antworten (13)

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    Antwort von inicio inicio

    auch wenn es aergerlich ist -du darfst die sachen nicht einfach vernichten.

    am besten gehe zu einem anwalt und der soll einen gerichtsfesten brief aufsetzen -bis wann die dame anrecht auf die sachen hat und sie aufeigene kosten abholen kann.

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    Antwort von mizu20260 mizu20260

    Elegant ausgezogen die Frau. Sie will jeden Kontakt mit dir vermeiden. - Hm, du must leider die Sachen für sie aufbewahren, idealerweise in einem Keller. Gut verpackt in Umzugskartons. - Sonst kann sie dich sogar noch anzeigen wegen Diebstahl und was auch immer. - Das ist alles mit hohen Kosten und viel Arbeit verbunden. - Wenn du ihre Anschrift hast, sende ihr doch einen "Vertrag" zu. Nenne es vereinbarung. Mach Bilder von den Sachen, druck die aus, und lege die bei. " hiermit verzichte ich auf meine alten Sachen ( siehe Bild ) und erlaube Herrn X sie der Sperrmüll zuzuführen. - vielleicht hast du ja Glück und sie reagiert. Ansonsten bleibt dir nur noch die Methode brutal, leih dir einen Pickup, haue ihre Sachen hinten drauf und kippe ihr die Sachen auf die Strasse vor ihre neue Wohnung. Mit Blatt mit ihrem Namen: Eigentum EX Freundin. Das macht was her und zeigt dem EX gleich womit der sich da neu eingelassen hat . hahahaha - Und "vernichten" der Sachen geht nicht !!!

    Kommentar von salzstange81 salzstange81

    Aber wie lange soll ich als Expartner denn verpflichtet sein ihre Sachen aufzubewahren. Meine neue Wohnung hat keinen Keller und ist insgesamt auch nicht groß genug um alle ihre Sachen auch noch mitzunehmen. Und mal ganz ehrlich, dass will ich auch einfach nicht. Ich will endlich meine Ruhe davon haben und einen richtigen Schlussstrich darunter ziehen. Und mich auch nicht weiter mit dieser Frau auseinandersetzen müssen.

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    wenn es nicht zuviel ist, kannst du die sachen in einen karton verpacken und an deine ex schicken. oder die bittetst die eltern, die sachen zu nehmen und bringst sie bei ihnen vorbei.

    das ist zwar auch ein bisschen aufwand für dich, deine freundin klönnte dich soweit ich weiß aber auf schadenersatz verklagen wenn du ihre sachen einfach entsorgst.

    Kommentar von salzstange81 salzstange81

    Leider passt alles nicht in einen Karton - höchstens vielleicht ihre persönlichen Dokumente. Der Rest ist massig - also die Klamotten und das Spielzeug das wären sicher 20 Umzugskartons :/

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    das ist natürlich zuviel. ärgerlicherweise ist es aber wirklich so, dass du die sachen nicht einfach entsorgen darfst. du kannst es dir ja auch von ihr schriftlich geben lassen, dass sie die sachen nicht mehr haben möchte. oder du lässt es darauf ankommen, entsorgst ihren kram und hoffst, dass sie nicht weiß, dass sie dich verklagen kann.

    meist sind eltern aber ja einsichtig, versuch es doch über sie.

    Kommentar von salzstange81 salzstange81

    Ich habe dorthin keinen Kontakt. Sie auch nicht wirklich - also wohl eher keine Option.

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    dann scheib ihr, dass du ihre wiedeholte weigerung die sachen abzuholen als übertrgung des eigentums auf dich betrachtest. du wirst den kram am tag x entsorgen, solltest du bis dahin nichts gegenteiliges hören, betrachtest du ihr stillschweigen als einverständnis.

  • 2
    Antwort von derregenmacher derregenmacher

    Setzt ihr eine letztmalige Frist.Schriftlich,per Einschreiben.

  • 2
    Antwort von sonne64 sonne64

    setze ihr eine frist ihre sachen abzuholen,wenn nicht in die tonne kloppen

    Kommentar von Astroprofiler AstroprofilerAstroprofiler

    Guten Morgen, Sonne, ich glaub wir beide hätten unseren Spass, mit so einem Verhalten.

    :-)))

  • 1
    Antwort von gs1206 gs1206

    Gibt es keine Eltern oder Geschwister deiner Ex? Wende dich doch mal an diese.

    Würde ihr ein Einschreiben mit Rückschein senden 1. Sofortige Herausgabe des Wohnungsschlüssels 2. Abholung ihrer Sachen bis ...

    Schreib drunter, dass du obiges einklagen wirst, wenn sie wieder nicht reagiert. Vielleicht fruchtet das.

  • 0
    Antwort von fs112 fs112

    ihr ihre noch hier verbliebenen Sachen (Kleidung, Spielzeug, Deko - wohlgemerkt alles in der gemeinsamen Zeit von mir bezahlt

    ...wer ist Eigentümer der Gegenstände? Der Eigentümer entscheidet über Verbleib und Verwertung.

    Dokumente - das versteht sich von selbst - sollten natürlich aufbewahrt, bzw. endlich abgeholt werden. Ich hätte ihr diese vermutlich bereits längst per Paket zukommen lassen.

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    Antwort von mizu20260 mizu20260

    Und schau dir zu deiner Frage noch das hier an: http://www.youtube.com/watch?v=0L7C2dsBric Nimm alles mit Humor. Es gibt neue Frauen.

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    Antwort von salzstange81 salzstange81

    Es gibt keine Zeugen für ein Telefonat, aber ich habe alle Email darüber natürlich noch behalten.

    Letztmaliger Kontakt war erst vor ein paar Tagen, da setzte ich ihr eine erneute Frist - die Antwort war, dass sie nicht weiss ob sie es bis dahin schaffen wird. Ich werde ihr noch ein Einschreiben zukommen lassen. Die wichtige Frage ist für mich aber, können rechtliche Konsequenzen auf mich zukommen wenn ich die Sachen vernichte.

    Verständnis für die Nichtabholung der Sachen habe ich null komma gar nichts. Trennung ist ja ok - aber muss man in Nachhinein daraus noch so einen Akt machen?

  • 0
    Antwort von siller siller

    Hallo,

    mach dich bißchen lockerer. Ich würde sie weg schmeißen oder im Internet verkaufen. Ihr habt keinen Ehevertrag. Sie will die Sachen nicht (hörst du schlecht?), also tu sie weg. Schon allein, dass sie dich Hals über Kopf verlassen hat, zeigt doch, dass ihr nichts daran liegt, sonst hätte sie ihren Kram gleich mitpacken können. Für so ein Verhalten würde ich ihre Unterhosen verschenken.

    Also tip eins: lockerer machen

    Tip zwei: Leuten keine Träne nachtrauern

    Tip drei: sich von Dinge konsequenter und schneller trennen

    Tip vier: Schloss austauschen, damit diese seltsame Frau nicht auf die Idee kommt doch nochmal zurück zu kommen (unverhofft).

  • 0
    Antwort von Rabenhorst88 Rabenhorst88

    wenn du die Sachen doch bezahlt hast, dann sind es doch diene Sachen, oder? Kannst ja auch verkaufen dann....

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    Antwort von hummingbird0 hummingbird0

    Also ich würde die Sachen alle vernichten, da sie ja überhaupt nicht auf deine Bitte reagiert. Hast du denn Zeugen, die das bestätigen können, dass du sie mehrmals angerufen hast? Wenn ja, dürfte es gar kein Problem sein. Du dürftest auch keine Schwierigkeiten bekommen

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    Antwort von Astroprofiler Astroprofiler

    Schmeiß die Klamotten weg, oder wenn möglich bring sie den Eltern, wenn die Klamotten bei Auszug noch nicht abgeholt sind, ihr Problem nicht deins.

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