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Aufbauseminar in der Probezeit

gefragt von LiadanLiadan am 18.07.2009 um 9:32 Uhr

Morgen, habe kein vergleichbares Thema gefunden, deshalb hier drei schnelle Fragen.

(Natürlich, zu schnelles Fahren ist immer falsch und sollte bestraft werden.)

Wurde in der Probezeit mit 24 km/h zu schnell auf der Autobahn erwischt, jetzt kam die Aufforderung zum Aufbauseminar mit dem Zeitraum von gerade einmal 2 Monaten.

  1. Wonach richtet sich diese Zeit? Kenne Fälle, in denen die Betroffenen bis zu einem halben Jahr Zeit hatten.

  2. Kann dieser Zeitraum in Kontakt mit dem Amt aus finanziellen Gründen verlängert werden?

  3. Würde gern in der naheliegenden Großstadt bei meiner alten Fahrschule den Aufbaukurs machen, ist aber ein anderer Landkreis. Im Dokument steht,dass ich auf einen solchen zurückgreifen kann,sollte ich im eigenen Landkreis fristgerecht keinen Platz bekommen. Bedarf es da Nachweise o.ä.?

Danke...

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Franticek
beantwortet von Franticek am 18. Juli 2009 19:13
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Hilfreichste Antwort
  1. Wo du dieses Aufbauseminar machst, das kannst du dir selbst aussuchen, da ist nichts vorgeschrieben.
  2. Bzgl einer Fristverlängerung kannst du mit der Führerscheinstelle reden. Die können verlängern, wenn Gründe dazu vorliegen, sie müssen aber nicht. Also einfach höflich fragen.
Kommentar von 63a8d6ad3052f9db334a8ae67b22acdcsmallLiadan am 18. Juli 2009 23:37

danke danke. immerhin ein lichtblick


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