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Aufbauseminar in der Probezeit

Frage von Liadan Liadan

Morgen, habe kein vergleichbares Thema gefunden, deshalb hier drei schnelle Fragen.

(Natürlich, zu schnelles Fahren ist immer falsch und sollte bestraft werden.)

Wurde in der Probezeit mit 24 km/h zu schnell auf der Autobahn erwischt, jetzt kam die Aufforderung zum Aufbauseminar mit dem Zeitraum von gerade einmal 2 Monaten.

  1. Wonach richtet sich diese Zeit? Kenne Fälle, in denen die Betroffenen bis zu einem halben Jahr Zeit hatten.

  2. Kann dieser Zeitraum in Kontakt mit dem Amt aus finanziellen Gründen verlängert werden?

  3. Würde gern in der naheliegenden Großstadt bei meiner alten Fahrschule den Aufbaukurs machen, ist aber ein anderer Landkreis. Im Dokument steht,dass ich auf einen solchen zurückgreifen kann,sollte ich im eigenen Landkreis fristgerecht keinen Platz bekommen. Bedarf es da Nachweise o.ä.?

Danke...

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Antworten (2)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Franticek Franticek
    1. Wo du dieses Aufbauseminar machst, das kannst du dir selbst aussuchen, da ist nichts vorgeschrieben.
    2. Bzgl einer Fristverlängerung kannst du mit der Führerscheinstelle reden. Die können verlängern, wenn Gründe dazu vorliegen, sie müssen aber nicht. Also einfach höflich fragen.
    Kommentar von Liadan LiadanLiadan

    danke danke. immerhin ein lichtblick

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