Hallo, ich habe letztes Jahr im Winter beim ausparken ein anderes Fahrzeug leicht erwischt. Dies ist mir aber nicht aufgefallen und bin deshalb nach dem ausparken ganz normal weiter gefahren nach hause. Nach ein paar wochen kam von der Polzei eine Anzeige zum Fahrzeughalter (meiner Oma) sie musste den fahrer angeben dieser war ich an diesem Tag. Wie dem auch sei fürhte eins zum anderen ich wurde per Briefverkehr für Schuldig befunden.
Die Strafe im Strafbefehl war folgende: - 300 Euro Geldstrafe - 1Monat Fahrverbot
Dies habe ich auch alles eingesehen. Im Strafbefehl wurden mir keine Punkte oder Aufbauseminar erteilt. Ich habe den Führerschein also nach eingang der Strafe an die zustädnige behörde übereicht und muss bis zum 29.08.09 warten das ich ihn wiederbekomme. Alles kein problem dachte ich mir habe kein wiederspruch eingelegt auch wenn ich am unfall tag nichts mit bekommen habe.
Heute Folgender Brief: Anhörhung zur Anordnung eines Aufbauseminares. Die Registerbehörde - Kraftfahramtes hat uns mitgeteilt, dass Sie innerhalb der Probezeit folgende Verstöße begangen haben:
11.11.2008 A Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Aufgrund dieses verstoßes wird die teilnahme an einem aufbauseminares angeordet.
Meine Frage nun
Bringt es was sich dazu zu äußer, oder muss man das Seminar machen? Wieso Stand dazu nichts im Strafbefehl? Was kostet sowas?
Gute Antwort danke dir.