Habe vorhin schonmal ähnlich gefragt, aber keine sinnige Antwort bekommen. Deshalb nocheinmal genauer nachgefragt: Ich bin in Insolvenz und muss - auf Grund meines Alters - eine Altersvorsorge schnellstmöglich beginnen. Welche Vertragsart kann ich aus meinem nicht pfändbarem Einkommen besparen, ohne dass dann das entstehende Kapital vom Insolvenzverwalter wieder eingezogen wird. Mein Insolvenzverwalter kann mir da auch keine Infos geben -> "er wäre für die Gläubiger da, nicht für mich"
Aufbau einer Rente während der Insolvenz
Antworten (7)
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2Antwort von
Feuerwald Es kommt maßgeblich auf den Stand es Verfahrens an. Nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase kann uneingeschränkt wieder Vermögen gebildet werden. Der Treuhänder hat dann keinen Zugriff mehr auf (Neu)Vermögen.
Falsch ist die Aussage, man können auch im noch laufenden Insolvenzverfahren aus den unpfändbaren Beträgen unbekümmert Vermögen bilden. Das ist nicht zutreffend. § 35 IsnO.
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2Antwort von
MietnormadeMietnormade
Du kannst aus Deinem nicht pfändbaren Einkommen jede Vertragsart wählen. Lotto, Kapitalwahlrecht, Bausparen alles was Du magst. Nur wenn Du ein Insolvenzverfahren eröffnest darfst Du keine "Kapitalanhäufung" in form einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht haben. Ansonsten bist Du in der Auswahlmöglichkeit lediglich durch die Beitragshöhe begrenzt.
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1Antwort von
LutzRatlos Hallo, Frank,
nur auf die Schnelle: Auch bei Privatinsolvenz "wirklich geschützt" sind nur Riester-Verträge und betriebliche Altersversorgung (bAV). Bei bAV ist zu klären, ob du ein Arbeitsverhältnis oder 400€-Job hast oder kriegen könntest. Davon hängen Details ab. Ist aber lösbar - für "unabhängige Profis in bAV"! Bei Interesse gern mehr dazu
Gruß Lutz
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1Antwort von
LutzRatlos Hallo, Frank,
nur auf die Schnelle: Auch bei Privatinsolvenz "wirklich geschützt" sind nur Riester-Verträge und betriebliche Altersversorgung (bAV). Bei bAV ist zu klären, ob du ein Arbeitsverhältnis oder 400€-Job hast oder kriegen könntest. Davon hängen Details ab. Ist aber lösbar - für "unabhängige Profis in bAV"! Bei Interesse gern mehr dazu
Gruß Lutz
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1Antwort von
anjannianjanni
Du kannst eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht besparen. Da bekommst Du dann später einfach eine entsprechende Rente ausgezahlt.
Befrage auch Deinen Insolvenzverwalter dazu. Der wird Dich durchaus beraten.
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1Antwort von
AndreNadineAndreNadine
frag Deinen Insolvenz-Verwalter(Anwalt,der für Dich zuständig ist),der muß Dir auskunft geben !!!
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den gibt es nicht. Es gibt entweder einen Treuhänder oder einen Insolvenzverwalter. Ein persönliche "Insolvenzbetreuer" sieht die Insolvenzordnung nicht bzw. nur in Ausnahmefällen vor. Fragen nützt demnach nichts.