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Aufbau einer Rente während der Insolvenz

Frage von FrankEbert FrankEbert

Habe vorhin schonmal ähnlich gefragt, aber keine sinnige Antwort bekommen. Deshalb nocheinmal genauer nachgefragt: Ich bin in Insolvenz und muss - auf Grund meines Alters - eine Altersvorsorge schnellstmöglich beginnen. Welche Vertragsart kann ich aus meinem nicht pfändbarem Einkommen besparen, ohne dass dann das entstehende Kapital vom Insolvenzverwalter wieder eingezogen wird. Mein Insolvenzverwalter kann mir da auch keine Infos geben -> "er wäre für die Gläubiger da, nicht für mich"

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Antworten (7)

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    Antwort von Feuerwald Feuerwald

    Es kommt maßgeblich auf den Stand es Verfahrens an. Nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase kann uneingeschränkt wieder Vermögen gebildet werden. Der Treuhänder hat dann keinen Zugriff mehr auf (Neu)Vermögen.

    Falsch ist die Aussage, man können auch im noch laufenden Insolvenzverfahren aus den unpfändbaren Beträgen unbekümmert Vermögen bilden. Das ist nicht zutreffend. § 35 IsnO.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du kannst aus Deinem nicht pfändbaren Einkommen jede Vertragsart wählen. Lotto, Kapitalwahlrecht, Bausparen alles was Du magst. Nur wenn Du ein Insolvenzverfahren eröffnest darfst Du keine "Kapitalanhäufung" in form einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht haben. Ansonsten bist Du in der Auswahlmöglichkeit lediglich durch die Beitragshöhe begrenzt.

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    Antwort von LutzRatlos LutzRatlos

    Hallo, Frank,

    nur auf die Schnelle: Auch bei Privatinsolvenz "wirklich geschützt" sind nur Riester-Verträge und betriebliche Altersversorgung (bAV). Bei bAV ist zu klären, ob du ein Arbeitsverhältnis oder 400€-Job hast oder kriegen könntest. Davon hängen Details ab. Ist aber lösbar - für "unabhängige Profis in bAV"! Bei Interesse gern mehr dazu

    Gruß Lutz

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    Antwort von LutzRatlos LutzRatlos

    Hallo, Frank,

    nur auf die Schnelle: Auch bei Privatinsolvenz "wirklich geschützt" sind nur Riester-Verträge und betriebliche Altersversorgung (bAV). Bei bAV ist zu klären, ob du ein Arbeitsverhältnis oder 400€-Job hast oder kriegen könntest. Davon hängen Details ab. Ist aber lösbar - für "unabhängige Profis in bAV"! Bei Interesse gern mehr dazu

    Gruß Lutz

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    Antwort von anjanni anjanni

    Du kannst eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht besparen. Da bekommst Du dann später einfach eine entsprechende Rente ausgezahlt.

    Befrage auch Deinen Insolvenzverwalter dazu. Der wird Dich durchaus beraten.

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    Antwort von AndreNadine AndreNadine

    frag Deinen Insolvenz-Verwalter(Anwalt,der für Dich zuständig ist),der muß Dir auskunft geben !!!

    Kommentar von Feuerwald Feuerwald

    den gibt es nicht. Es gibt entweder einen Treuhänder oder einen Insolvenzverwalter. Ein persönliche "Insolvenzbetreuer" sieht die Insolvenzordnung nicht bzw. nur in Ausnahmefällen vor. Fragen nützt demnach nichts.

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    Antwort von PlayaNr1 PlayaNr1

    BAV, Riester, Rürup

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