Polizei heißt Gefahrenabwehr und meint damit die Verwaltung ( Ordnungsamt in den verschiedenen Stufen , Gemeinde , Kreis , Land , Bund ) Davon haben nur wenige einen Vollzugsdienst . Gesundheitsamt oder Gewerbeaufsicht verfügen über Vollzugsdienste . Ämter ( Behörden ) die nicht über einen eigenständigen Vollzugsdienst vefügen , bedienen sich der Volzugspolizei mit übertragenen Aufgaben ( Subsidiäre Aufgaben ) Das ist die Polizei in Uniform ( außer Kripo ) , als Erfüllungsgehilfe der Behörden . Sie selbst hat nur drei Aufgaben ( originär ) 1. Erforschung von Straftaten ( § 163 ) StPO ) 2. Erforschung von Ordnungswidrigkeiten und 3 . Ergreifung von Maßnahmen , um die eigene Handlungsfähigkeit durchzusetzen ! Außerdem hat die Polizei die Handlungs - Ermächtigung , Zwangsmaßnahmen anzuordnen und durchzusetzen , bei Gefahr im Verzuge ! Diese Vollzugspolizei ist vom Waffengesetz § 55 , befreit . Schutzpolizei , Kripo , Wasserschutzpolizei und Bereitschaftspolizei sind Säulen unter dem Dachgefüge des Polizeipräsidenten , der wiederum dem Innensenator / Innenminister eine Bundeslandes ist . Polizei ist gem. Grundgesetz Ländersache .Daneben gibt es die Bundespolzei , wie Zoll, BGS oder Bundeskriminalamt . Wenn Du das auf die Reihe bekommst , wird Dein Lehrer aber kieken ! PS: Man lernt nicht den Beruf Polizist , sondern wird zunächst beamtet auf Probe und dann beginnt die Ausbildung an Polizeischulen !
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