Eine Frage die sicher fast jedem Interessiert.Gibt es überhaupt Garantieanspruch auf Zahnersatz und wenn ja,wo finde ich die gesetzlichen Informationen hierfür?Vielen Dank im vorraus!
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...auf Zahnersatz?
Frage von
rillo43
Antworten (4)
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ShaneMcCutcheonShaneMcCutcheon
Das Sozialgesetzbuch gilt überall. Im §135 SGB 5 ist unmißverständlich geregelt: Kassenpatienten haben auf Zahnersatz und Füllungen einen Garantieanspruch von zwei Jahren.
Aus: http://www.verbrauchernews.de/gesundheit/0000000435.html
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1Antwort von
jamaga1jamaga1
Im §135 SGB 5 ist unmißverständlich geregelt: Kassenpatienten haben auf Zahnersatz und Füllungen einen Garantieanspruch von zwei Jahren.
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Sommertraum09 NAtürlich auch bei der gesetzlichen. WIe meine Vorgängerin schon schrieb, es sind 2 Jahre in denen du Garantie hast, d.h. wenn etwas an der Prothese oder der Füllung kaputt sein sollte wird es auf Garantie gemacht. LG
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0Antwort von
oisagtrrs Nicht bei der Gesetzlichen Krankenkasse. NUr wenn du privatversichert bist.
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