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...auf Zahnersatz?

Frage von rillo43 rillo43

Eine Frage die sicher fast jedem Interessiert.Gibt es überhaupt Garantieanspruch auf Zahnersatz und wenn ja,wo finde ich die gesetzlichen Informationen hierfür?Vielen Dank im vorraus!

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ShaneMcCutcheon ShaneMcCutcheon

    Das Sozialgesetzbuch gilt überall. Im §135 SGB 5 ist unmißverständlich geregelt: Kassenpatienten haben auf Zahnersatz und Füllungen einen Garantieanspruch von zwei Jahren.

    Aus: http://www.verbrauchernews.de/gesundheit/0000000435.html

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Im §135 SGB 5 ist unmißverständlich geregelt: Kassenpatienten haben auf Zahnersatz und Füllungen einen Garantieanspruch von zwei Jahren.

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    Antwort von Sommertraum09 Sommertraum09

    NAtürlich auch bei der gesetzlichen. WIe meine Vorgängerin schon schrieb, es sind 2 Jahre in denen du Garantie hast, d.h. wenn etwas an der Prothese oder der Füllung kaputt sein sollte wird es auf Garantie gemacht. LG

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    Antwort von oisagtrrs oisagtrrs

    Nicht bei der Gesetzlichen Krankenkasse. NUr wenn du privatversichert bist.

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