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auf wieviel kaltmiete habe ich mit mein 10 monate alte sohn recht bei social amt bei alleinerziehen

Frage von gabriel2006 gabriel2006

ich habe ein 10 monate alte sohn und kann momentan nicht arbeiten weil ich alleinerziehend bin un dabei arbeitlos bin ich wolle ein wohnung mieten und darum wollte ich wissen wieviel ich von social amt fur ein mietwohnung kaltmiete kriege und wielange ich die miete ausbezahlt kriege kann ich auch anspruch kriegen auf kaution, weil ich fur diese wohnung 800 euro kaution muss bezahlen en diese geld nicht habe

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Antworten (7)

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    Antwort von Mandarine30 Mandarine30

    Manchmal gibt es bei den Kautionen einen Zuschuss. Dieses kläre einfach mit deinem zuständigem Amt! hier noch ein Link: http://www.lilienkelch.de/Alleinerziehend-FAQ4-Ehegattenunterhalt.html+selbstbehalt+alleinerzeihend&hl=de&ct=clnk&cd=6&gl=de

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    Antwort von Tremor Tremor

    lies mal hier, http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=605

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Dein Sohn hat gegenüber dem Vater einen Unterhaltsanspruch der sich nach der höhe des bereinigten Nettoeinkommens richtet. Falls Du nicht ALG I beziehst, bekommst Du als Grundsicherung 351 Euro plus ortsübliche Miete für eine 60 qm Wohnung. Falls Papa nicht fürs Kind bezahl, gibt es beim Jugendamt bis maximal zum 12 Lebensjahr des Kindes einen Unterhaltsvorschuß.

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    Antwort von moon73 moon73

    Bitte wende dich an das zuständiges Amt. An die Arbeitsagentur deiner Stadt. Du kannst Hartz IV beantragen und bekommst die Kosten für die Miete und deinen Lebensunterhalt vom Amt bezahlt. Wieviel du für die Miete bekommst , kannst du auch telefonisch beim Amt erfragen, denn es hängt davon ab, in welcher Stadt du lebst. Erkundige dich und mach einen Termin. Die Kaution wird in der Regel als Darlehen übernommen. Solltest du dich gerade von deinem Mann getrennt haben, springt immer erst einmal das Amt für dich ein.

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    Antwort von LowNils LowNils

    Das Wichtigste ist der Anspruch des Sohnes auf Unterhalt vom Vater. Hast Du im Augenblick eine Wohnung?

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    Antwort von Klabauter Klabauter

    Erkundige Dich bei Deinem Arbeitsamt/Sozialamt, die wissen das am besten.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Das Sozialamt gibt es nicht mehr. Das Arbeitsamt ist für diesen Fall natürlich auch nicht zuständig. Eher ist die ARGE der Anlaufpunkt bei diesem Problem.

    Kommentar von Klabauter KlabauterKlabauter

    Jo, ich kenn mich mit den neuen Ämtern nimmer so gut aus, aber ich meinte natürlich das Amt, das zuständig ist.

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    Antwort von Mismid Mismid

    wo wohnst du denn momentan? Was ist mit dem Vater? Zahlt er Unterhalt? Am besten fragst du beim Amt nach

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