Urlaubsanspruch bei Übersiedelung, Umzug
Das kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an - manche Arbeitgeber sind großzügig und gewähren auch Urlaub, wenn es sich um einen privaten Umzug handelt. Bei einigen gibt es Urlaub, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub wegen Umzug gibt es nicht. Anspruch hast Du also nur, wenn dieser in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag vereinbart wurde.