Versicherungsschutz besteht erstmal GRUNDSÄTZLICH für jedes zugelassene Fahrzeug (Pflichtversicherungsgesetz) auch wenn jemand anderer fährt.
Ob dies eine evt. Vertragsstrafe mitsichzieht und eine welche Erhöhung des Mietbeitrages zur Folge hat, ist den Unterlagen zu entnehmen.
In der Kaskoversicherung kann dies allerdings anders aussehen, von den Mietverträgen welche mir bekannt sind, sind im Grundvertrag Fahrer unter 25 Jahren ausgeschlossen, außer gegen einen Mehrbetrag ist diese Risikogruppe eingeschlossen.
Fazit:
Wenn nur dein Vater als berechtigter Fahrer eingetragen ist, dann sollte auch nur dein Vater den Wagen fahren, denn wenn ein Kaskoschaden auftreten sollte, dann könnte er auf dem Schaden sitzen bleiben.
ist eine firma die mieterin, gillt auch der zusatz "firmenfahrer mit gültigem führerschein".