1

auf welches konto?

Frage von tochter tochter

Ich pflege meine schwiegermutter von 82 bin sie ist in pflegestufe 1 gekommen wer bekomtm jetzt das geld? Ich habe das immer auf mein konto bekommen,weil ich ja auch die pflege mache.Jetzt sagen meine schwägerinnen das das geld auf schwiegermammas konto muss weil die ja pflegegeld bekommt und nicht ich . ich möchte da nichts fals machen aber eigentlich denke ich das es auf mein konto gehört weil es als endschädigung ist für die arbeid die ich mit sie habe. Ich kan nicht auserhaus arbeiten gehen weil ich schwiegermama nicht so lange alleine lassen kan. Wer kann mir da eine richtige antword geben? Christina

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 2
    Antwort von doro05 doro05

    Da Deine Schwiegermutter nicht entmündigt ist und Du nicht ihre Betreuerin im rechtlichen Sinne bist, müsste das Geld auf ihr Konto überwiesen werden. Oder Du beschaffst Dir von ihr eine schriftliche Vollmacht, dass das Geld auf Dein Konto überwiesen werden kann. Dann bist Du auf der sicheren Seite, auch gegenüber eventuellen "Neidern" aus der Verwandtschaft. Noch eine Möglichkeit: Geld geht auf das Konto der Schwiegermutter und diese überweist es per Dauerauftrag auf Dein Konto.

    Kommentar von Rolfe RolfeRolfe

    DH!

  • 0
    Antwort von tobine tobine

    Du meine Güte , was hattest Du denn in Rechtschreibung für eine Zensur ?

    Kommentar von tochter tochter

    Da ich aus Holland komme und nie Deutsch in der Schule gelernd habe find ich es noch gar nicht so schlecht! Aber immer wieder schön das es noch menschen gibt die rechtschreibung wichtiger finden,wie eine vernünftige antword zu geben

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.