Ich zahle GEZ, aber schaue sehr wenig bis garkein Fernsehen, kann ich mich da nicht einfach abmelden?
http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html
hier kannst du die rechtsgrundlagen einsehen.
die tatsache, dass du wenig fern schaust, befreit dich nicht von der gebührenzahlung.

Gesetzliche Grundlage ist der Rundfunkstaatsvertrag §12 Absatz 2. Siehe hier: http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html#para11
Folgendes Gesetz besteht: Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) Seit 2007 ist der § 5 verändert, wer kein Radio hat, aber einen PC, muss Rundfunkgebühren für den PC bezahlen.
Wenn man keinen Fernseher hat, kann man das bei der GEZ melden. Man bezahlt dann nur die Gebühr für's Radio.

Klar kannst du dich abmelden. Nur - sobald du ein Radio, TV, PC-Internet, Handy Gerät empfangsbereit in der Wohnung hältst, mußt du zahlen. Da nützt dir die Abmeldung herzlich wenig. Empfangsbereit heißt übrigens auch: ein defektes Radio z.B. kann durch Reparatur in Betrieb genommen werden.
Nachdem ich mich kürzlich erst über die GEZ Abzocke bei den Universitäten aufgeregt habe (300.000 Euro Nachzahlung wegen Bereithaltung von Fernsehgeräten als Video-Monitor für Unterrichtszwecke), frage ich mich, ob es eigentlich einen Interessensverband gegen diesen Verein gibt.
holodeck am 17. September 2007 13:13 Ergänzend: netter Kommentar aus einem anderen Forum:
Am 15.09.2007 09:54:50 schrieb <Anonym>:
Die Rundfunkgebührenpflicht hängt nicht davon ab, ob Sie tatsächlich Radio hören oder fernsehen, sondern davon, ob die technischen Geräte dazu bei Ihnen vorhanden sind.
Ich will auch Kindergeld. Kinder habe ich zwar keine, aber das Gerät ist schon vorhanden …. :-))
Und wen es interessiert, wofür die GEZ unsere Gebühren so ausgibt, der schaue einmal hier:
sonne55 am 17. September 2007 13:38 @holodeck: gefällt mir, der satz mit kindergeld und vorhandenem gerät. wie doch die obrigkeiten immer mit zweierlei mass messen.
tradaix am 17. September 2007 14:54 @holodeck: Definition der GEZ zu Empfangsfähigkeit (Forum andere Webseite): http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msgid=13469530&forumid=123667 .
holodeck am 17. September 2007 18:55 was für schöne Fundstücke ;-))

abmelden kannst du dich nicht, aber es besteht die Möglichkeit den Empfangstuner im TV auszubauen bzw. zu plombieren, dass kein TV -Empfang möglich ist. An Schreiben der entsprechenden Fachwerkstatt würde dich dann berechtigen keine Gebühren für den TV-Empfang zu bezahlen (Kosten ca. 50 Euro)

seid alle vorsichtig mit den Wörtern GEZ und Gebühren und irgeneinem Zusammenhang , sonst unterstützt ihr wieder so einen windigen Abmahnanwalt für seinem nächsten Ferrari... Ist schon echt toll, was diese Truppe so abzieht..