Ich zahle GEZ, aber schaue sehr wenig bis garkein Fernsehen, kann ich mich da nicht einfach abmelden?
Auf welches Gesetz beruft sich die GEZ, Gebühren für den TV Empfang einzunehmen?
Antworten (10)
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8Antwort von
xyungeloestxyungeloest
http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html
hier kannst du die rechtsgrundlagen einsehen.
die tatsache, dass du wenig fern schaust, befreit dich nicht von der gebührenzahlung.
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5Antwort von
Heiditchka Folgendes Gesetz besteht: Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) Seit 2007 ist der § 5 verändert, wer kein Radio hat, aber einen PC, muss Rundfunkgebühren für den PC bezahlen.
Wenn man keinen Fernseher hat, kann man das bei der GEZ melden. Man bezahlt dann nur die Gebühr für's Radio.
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5Antwort von
PinbusterPinbuster
Gesetzliche Grundlage ist der Rundfunkstaatsvertrag §12 Absatz 2. Siehe hier: http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html#para11
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4Antwort von
holodeckholodeck
Klar kannst du dich abmelden. Nur - sobald du ein Radio, TV, PC-Internet, Handy Gerät empfangsbereit in der Wohnung hältst, mußt du zahlen. Da nützt dir die Abmeldung herzlich wenig. Empfangsbereit heißt übrigens auch: ein defektes Radio z.B. kann durch Reparatur in Betrieb genommen werden.
Nachdem ich mich kürzlich erst über die GEZ Abzocke bei den Universitäten aufgeregt habe (300.000 Euro Nachzahlung wegen Bereithaltung von Fernsehgeräten als Video-Monitor für Unterrichtszwecke), frage ich mich, ob es eigentlich einen Interessensverband gegen diesen Verein gibt.
Kommentar von
tradaixtradaix @holodeck: Definition der GEZ zu Empfangsfähigkeit (Forum andere Webseite): http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13469530&forum_id=123667 .
Kommentar von
holodeckholodeck was für schöne Fundstücke ;-))
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2Antwort von
andreas48andreas48
abmelden kannst du dich nicht, aber es besteht die Möglichkeit den Empfangstuner im TV auszubauen bzw. zu plombieren, dass kein TV -Empfang möglich ist. An Schreiben der entsprechenden Fachwerkstatt würde dich dann berechtigen keine Gebühren für den TV-Empfang zu bezahlen (Kosten ca. 50 Euro)
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1Antwort von
andreas48andreas48
seid alle vorsichtig mit den Wörtern GEZ und Gebühren und irgeneinem Zusammenhang , sonst unterstützt ihr wieder so einen windigen Abmahnanwalt für seinem nächsten Ferrari... Ist schon echt toll, was diese Truppe so abzieht..
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0Antwort von
soultaker666 der staatsvertrag ist ein vertrag zwischen GEZ und dem Staat "Bundesrepublik Deutschland". diese ist jedoch nicht existent, sondern nur die "Bundesrepublik Deutschland GmbH", somit ist der Vertrag rein theoretisch betrachtet ungültig seit 1990... und die GEZ spiegelt eine rechtliche Grundlage nur vor. Wenn man sich noch genauer Informieren möchte, ihr habt alle internet.
In meinen Augen ist die GEZ eine Abzockgemeinschaft. Verlogen, "NICHT" rechtlich und ILLEGAL. Liebe GEZ ich will von Euch immer noch den gesetzesauszug sehen, das ich "rechtlich" verplichtet bin mein bereitgehaltenes Gerät anzumelden. Ihr habt IHn mir immernoch nicht zugesannt, noch einen Link gesendet. Ein Staatsvertrag ist nicht für mich bestimmt. und selbst wenn, so müssen sich beide parteien auf einen text einigen und diesen unterschreiben.... weder bin ich mit diesem text einverstanden, und unterschreiben werd ich für euch eh nichts. also alles ILLEGAL. Hört entlich auf, die Menschen zu belügen und zu betrügen.
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0Antwort von
egoerse ich möchte ganz allgemein zu den GEZ sagen: Vorsicht , andere wahren? Mein Gott habt ihr Angst vor der Obrichkeit?! Jeder kann alles was er unterschieben hat rückgängig machen ! es sei denn ein ordendliches Gericht fällt ein Urteil das dagegen Spricht. Ob es nun eine Einzugsermächtigung ist oder die "Abmeldung " der GEZ! Natürlich reicht eine schiftliche Kündigung und per Einschreiben hat jeder einen Beweis in der Hand! gleichzeitig die Einzugsgenehmigung entziehen opersofort! Last euch nicht einschüchtern , das Formular ist nicht wichtig ; denn ich ´kann ja auch formlos einen TV anmelden!!!Hallo? DIe GEZ freud sich drüber und akzeptiert es ! Also auch formlos abmelden: auch wenn die GEZ das anderes sieht! ich z.B. besitze werder TV noch andere Zugänge ich schreibe diese hier in einem Internet kaffee ;) Ich mache meine eigenen Filme und Musik also der gute alte Pattenspieler fällt nicht ins GEZ gehabe..:)
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0Antwort von
markus565 Die GEZ möchte immer eine Begründung haben, warum sich die Bürger abmelden möchten.
Ich hatte schon einmal mit der GEZ gesprochen, und wollte mein Fernsehgerät abmelden und darauf hin habe ich zu ihnen gesagt, dass ich aus finanziellen gründen mir es einfach nicht mehr leisten kann die Rundfunkebühr zu zahlen. Die GEZ sagte mir da rauf hin, das dies kein grund für eine kündigung sei und so mit musste ich für 3 monate 53,-€ bezahlen.
Mir hatte man von der GEZ sagen lassen, das ne schriftliche kündigung vollkommen ausreichen würde, was sich später als falsch da gestellt hat.
Entweder musst du dir bei der GEZ einen Abmeldeantrag zu dir schicken lassen, oder du kannst diesen auch aus dem Internet Downloaden. Füll den Antrag dann einfach aus und vergesse nicht dene TN (Teilnehmernummer) anschließend kündige zu sicherheit noch schriftlich.
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Alle kündigungen immer per einschreiben weg schicken,damit niemand behaupten kann,das Ihre Kündigung nie bei uns ein ging
Sehr geehrte Damern und Herren,
hiermit melde ich fristgerecht zum 31.07.2009 mein Fernsehgerät bei der GEZ ab. Des weiteren wiederufe ich mit sofortiger wirkung die einzugsermächtigung.
Bitte schicken Sie mir eine kurze bestätigung zu, das sie meine Kündigung erhalten und akzeptiert haben.
Mit freudndlichen Grüßen Max Mustermann
____________________Köln, 25.07.2009
Ergänzend: netter Kommentar aus einem anderen Forum:
Am 15.09.2007 09:54:50 schrieb <Anonym>: Die Rundfunkgebührenpflicht hängt nicht davon ab, ob Sie tatsächlich Radio hören oder fernsehen, sondern davon, ob die technischen Geräte dazu bei Ihnen vorhanden sind.
Ich will auch Kindergeld. Kinder habe ich zwar keine, aber das Gerät ist schon vorhanden …. :-))
Und wen es interessiert, wofür die GEZ unsere Gebühren so ausgibt, der schaue einmal hier:
http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/gez-abmahnung.html
@holodeck: gefällt mir, der satz mit kindergeld und vorhandenem gerät. wie doch die obrigkeiten immer mit zweierlei mass messen.