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Auf welches Gesetz beruft sich die GEZ, Gebühren für den TV Empfang einzunehmen?

gefragt von VollstreckerVollstrecker am 17.09.2007 um 12:22 Uhr

Ich zahle GEZ, aber schaue sehr wenig bis garkein Fernsehen, kann ich mich da nicht einfach abmelden?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. September 2007 12:31
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http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html

hier kannst du die rechtsgrundlagen einsehen.

die tatsache, dass du wenig fern schaust, befreit dich nicht von der gebührenzahlung.


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 17. September 2007 12:29
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Gesetzliche Grundlage ist der Rundfunkstaatsvertrag §12 Absatz 2. Siehe hier: http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html#para11


anonym
beantwortet von Heiditchka am 17. September 2007 12:34
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Folgendes Gesetz besteht: Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) Seit 2007 ist der § 5 verändert, wer kein Radio hat, aber einen PC, muss Rundfunkgebühren für den PC bezahlen.

Wenn man keinen Fernseher hat, kann man das bei der GEZ melden. Man bezahlt dann nur die Gebühr für's Radio.


holodeck
beantwortet von holodeck am 17. September 2007 12:52
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Klar kannst du dich abmelden. Nur - sobald du ein Radio, TV, PC-Internet, Handy Gerät empfangsbereit in der Wohnung hältst, mußt du zahlen. Da nützt dir die Abmeldung herzlich wenig. Empfangsbereit heißt übrigens auch: ein defektes Radio z.B. kann durch Reparatur in Betrieb genommen werden.

Nachdem ich mich kürzlich erst über die GEZ Abzocke bei den Universitäten aufgeregt habe (300.000 Euro Nachzahlung wegen Bereithaltung von Fernsehgeräten als Video-Monitor für Unterrichtszwecke), frage ich mich, ob es eigentlich einen Interessensverband gegen diesen Verein gibt.

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 17. September 2007 13:13

Ergänzend: netter Kommentar aus einem anderen Forum:
Am 15.09.2007 09:54:50 schrieb <Anonym>: Die Rundfunkgebührenpflicht hängt nicht davon ab, ob Sie tatsächlich Radio hören oder fernsehen, sondern davon, ob die technischen Geräte dazu bei Ihnen vorhanden sind.

Ich will auch Kindergeld. Kinder habe ich zwar keine, aber das Gerät ist schon vorhanden …. :-))

Und wen es interessiert, wofür die GEZ unsere Gebühren so ausgibt, der schaue einmal hier:

http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/gez-abmahnung.html

Kommentar von 3a9a6c526317b0ba0ab428bc3bb9872csmallsonne55 am 17. September 2007 13:38

@holodeck: gefällt mir, der satz mit kindergeld und vorhandenem gerät. wie doch die obrigkeiten immer mit zweierlei mass messen.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 17. September 2007 14:54

@holodeck: Definition der GEZ zu Empfangsfähigkeit (Forum andere Webseite): http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msgid=13469530&forumid=123667 .

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 17. September 2007 18:55

was für schöne Fundstücke ;-))


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. September 2007 12:32
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abmelden kannst du dich nicht, aber es besteht die Möglichkeit den Empfangstuner im TV auszubauen bzw. zu plombieren, dass kein TV -Empfang möglich ist. An Schreiben der entsprechenden Fachwerkstatt würde dich dann berechtigen keine Gebühren für den TV-Empfang zu bezahlen (Kosten ca. 50 Euro)





andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. September 2007 13:42
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seid alle vorsichtig mit den Wörtern GEZ und Gebühren und irgeneinem Zusammenhang , sonst unterstützt ihr wieder so einen windigen Abmahnanwalt für seinem nächsten Ferrari... Ist schon echt toll, was diese Truppe so abzieht..



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