Jungemama20 am 07.04.2008 um 17:57 Uhr
Ich wohne seit 1,5 jahren in einer Mietwohnung und weiß bereits das ich hier nicht renovieren muss. Nun muss ich trotzdem ein Schriftstück vorlegen das besagt das es tatsächlich so ist. Wer weiß eine Seite?

Das "Vermietertelegramm" vom 21.02.2008 schreibt:
"Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Klauseln unwirksam, die einen Mieter zu Schönheitsreparaturen nach starren Fristen unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung verpflichten. In Ihren Mietverträgen muss deutlich zum Ausdruck kommen, dass die Fristen flexibel sind und eine Anpassung an den tatsächlichen Renovierungsbedarf möglich ist. Dies kann im Vertragstext beispielsweise durch Formulierungen erfolgen, wonach Schönheitsreparaturen "in der Regel" oder "im Allgemeinen" alle 3, 5 oder 7 Jahre auszuführen sind. Um einen starren Fristenplan handelt es sich nicht, wenn Sie als Vermieter bei einem entsprechenden Zustand der Wohnung zur Verlängerung der Fristen verpflichtet sind. Der BGH hat außerdem entschieden, dass Klauseln die Mieter zur Zahlung der Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichten, ebenfalls unwirksam sind wenn der Renovierungsbedarf nicht berücksichtigt wird.
Mein Tipp: Die meisten Gerichte gehen davon aus, dass Sie wegen einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel eine Mieterhöhung vornehmen können. Für die Höhe des Zuschlags gelten die Bestimmungen des § 28 der II. Berechnungsverordnung entsprechend. Danach können Sie einen jährlichen Zuschlag von 8,50 EUR/m² Wohnfläche ansetzen. Etwas Unsicherheit bleibt jedoch: Der Bundesgerichtshof hat hierzu noch nicht abschließend entschieden."

Hier findest Du das BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB?
Das hilft Dir aber nicht weiter. Es gibt kein Gesetz, in dem steht, daß Du NICHT renovieren mußt.
Renovieren mußt Du dann, wenn es RECHTSWIRKSAM im Mietvertrag vereinbart ist. Nach ständiger Rechtsprechung reichen hier pauschale Klauseln nicht aus. Wirksam sind nur solche Klauseln, die eine Renovierung zustandsabhängig regeln.
Woher weißt Du denn, daß Du nicht renovieren mußt? Es gibt durchaus Fälle, in denen Du das mußt.
bitmap am 7. April 2008 18:08 DH!
Jungemama20 am 7. April 2008 18:55 Weil der Hausmeister gesagt hat das ich nichts machen muss und ein schreiben vorlegen soll
WolfRichter am 7. April 2008 19:48 Na ja. Eine solche Auskunft ist ohne juristische Bedeutung.

http://www.ra-kotz.de/renovierungsklausel.htm
Az.: VIII ZR 178/05
möchtest du ausziehen? wenn ja, dann muss alles im besenreinen zustand sein. beschädigte sachen müssen natürlich erneuert werden.
Steht das mit dem nicht renovieren müssen in deinem Mietvertrag? Dann ist doch alles klar.
Wenn Du das weißt steht eine nichtige Klausel in Deinem Mietvertrag!

Im BGB: Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches - (§§ 535 - 580a BGB)

Woher hast Du dieses Wissen und was steht in Deinem Mietvertrag?
Das Entscheidende ist, was in deinem Mietvertrag steht. Wenn da drin steht, dass du renovieren musst und du so doof warst, es zu unterschreiben, dann musst du renovieren. Basta.
Jungemama20 am 7. April 2008 18:58 es steht drin das ich renovieren muss aber ist unwirksam. Wenn man keine Ahnung hat fresse halten. Basta

Warum soll man nicht renovieren müssen. Man hat doch in der Wohung gewohnt und sie verdreckt. Das ist nicht durch den Mietpreis abgegolten. Die Wohnung war doch vorher auch sicherlich frisch renoviert.