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Auf welcher Seite dürfen Radfahrer fahren

Frage von Teshup Teshup

Ich suche die Stelle im Gesetzbuch an der beschrieben ist wo, wann und wie Radfahrer zu fahren haben.

Ich fahre gerne auf den Radwegen, aber man wird alle Nase lang aufgehalten

  • Fußgänger laufen auf dem Radweg rum, hören das klingeln nicht, dann hören sie es wenn man dicht hinter ihnen ist und laufen erst noch mal kreuz und quer (Kein Fußgänger würde auf die Idee kommen auf der Fahrbahn rum zu laufen)

  • Scherben liegen auf dem Radweg und keiner ist dafür zuständig sie weg zu machen (wehe es liegt mal was auf der Fahrbahn, da wird gleich großes Tamtam gemacht)

  • Autos kommen aus Seitenstraßen und halten an der Vorfahrtstraße an, ob da ein Radweg ist kümmert nicht, das die da Quer über den Radweg stehen interessiert die nicht. (Das sollten sie mal auf der Fahrbahn machen)

  • Rechtsabbieger übersehen Radfahrer auch gerne, was kann man dagegen machen, sich ärgern.

  • Autofahrer fahren auch gerne durch Pfützen ohne daran zu denken das sie Radfahrer die daneben auf dem Radweg fahren dann nass werden, kann den Autofahrern ja egal sein, die sitzen ja im trockenen.

  • Fahrbahnen werden im Winter geräumt, Radwege nicht

  • Radfahrer müssen häufig an Kreuzungen an mehreren Ampeln warten, Autofahrer nur an einer

  • Der Zustand von Radwegen ist allgemein meist schlechter als der von Fahrbahnen

  • Fährt man auf der Straße wird man von Autofahrern eher gesehen und beachtet

Das sind alles Gründe auf der Straße zu fahren und nicht auf dem Radweg. Wer meint das passiert ja nicht so oft, ich fahre jeden Tag 7 km zur Arbeit und habe jeden Tag mindestens eines der Hindernisse.

Nun noch mal zur richtigen Straßenseite. Auf dem Weg zur Arbeit fahre ich immer rechts von der Fahrbahn auf dem Radweg. Auf dem Heimweg fahre ich, hauptsächlich aus Bequemlichkeit, auf der gleichen Seite, also links von der Fahrbahn, zurück. Neben der Bequemlichkeit ist aber auch der anderen Seite auch nicht durchgehend ein Radweg. Teilweise ist gar keiner da, teilweise gibt es Fußgängerwege auf denen Radfahren erlaubt ist. Heißt das neben der ganzen Hindernisse oben, kommt nun noch dazu das ich ständig die über die Fahrbahn wechseln muss um die Teilstücke Radweg die vorhanden sind zu nutzen? Besonder eine Stelle interessiert mich, da haben sich schon ein paar mal (in meinen Augen dämliche) Fußgänger beschwert (ich weiß nicht was es für die einen Unterschied macht aus welcher Richtung der Radfahrer kommt, sie können auf auf ihrem Teil des Bordsteins bleiben) das ich auf dem Radweg links der Fahrbahn fahre. An diesem Stück ist auf der anderen Seite nur ein Fußgängerweg auf dem Radfahren erlaubt ist, steht das wo im Gesetzt das ich dann dort fahren muss?

Würde mich über die Stelle im Gesetz freuen und vielleicht auch einen Link zu einem im Netz einsehbaren Gesetzestext.

Mich regt diese ungleiche Behandlung von Auto.- und Radfahrern auf. Zumal es ja die Radfahrer sind die etwas für die Umwelt und damit für die Allgemeinheit tun.

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Antworten (5)

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    Antwort von rr1957 rr1957

    Zur Vervollständigung: die Verkehrzeichen 237, 240 und 241 sind die bekannten runden Schilder mit nur Fahrrad bzw. Fahrrad und Fussgänger waagrecht geteilt bzw. Fahrrad und Fussgänger senkrecht geteilt, weisse Figur auf blauem Hintergrund.

    Was viele - vor allem Fussgänger - leider auch nicht checken:

    das Schild mit dem waagrechten Strich bedeutet "gemeinsamer Fuss- und Radweg" und dort dürfen Fussgänger die volle Breite benutzen ( und Radler auch und sie müssen sich mit den Fussgängern arrangieren ).

    Aber das Schild mit senkrechtem Strich bedeutet "getrennter Fuss- und Radweg" und das heisst dass es da eine Trennlinie gibt und die Fussgänger müssen auf ihrer Seite bleiben und dürfen NICHT auf den Radweg latschen und den Radlern unter den Reifen.

    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Hehe, na das sag den Fußgängern mal, die meisten bemerken noch nicht mal wo sie laufen, viele laufen kreuz und quer wie Hühner über den Radweg wenn sie denn man auf die Fahrradklingel reagieren.

    Kommentar von rr1957 rr1957rr1957

    Ich klingle grundsätzlich nie, weil das nur zu unberechenbaren Reaktionen der Fussgänger führt. Wenn ich alleine unterwegs bin, dann fahr ich einfach still und leise vorbei, dann bin ich schon in sicherem Abstand bevor der Fussgänger irgendwie gefährlich reagieren kann.

    Das darf man natürlich nicht so machen wenn man zu mehreren radelt, denn da würden die Fussgänger dann den Nachfolgenden in den Weg laufen.

    Ausserdem muss man aufpassen mit alkoholisierten Fussgängern, die reagieren nämlich eigenartig verzögert und eben anders als normal, mit so einem bin ich schon mal zusammengeprallt weil ich ausweichen wollte aber seine Bewegungen falsch gedeutet hab.

    Grundsätzlich sind aber Fussgänger ziemlich ungefährlich, es ist viel wichtiger auf möglicherweise plötzlich den Radweg kreuzende Autos zu achten ( aus eigener schmerzlicher Erfahrung ).

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    Antwort von rr1957 rr1957

    Das ist ein ausgesprochen strittiges Thema, dazu wurde erst vor kurzen z.B. wegen einem Fall in Regensburg durch mehrere Instanzen prozessiert. Die gesetzliche Regelung dazu wurde auch vor nicht allzu langer Zeit geändert, was viele Leute noch nicht wissen.

    Grundsätzlich es es so: normalerweise gibt es eine allgemeine Fahrbahn, auf der darfst Du Radfahren ( und übrigens auch Reiten oder einen Handwagen ziehen oder mit einer entsprechend grossen Gruppe marschieren oder ... ). Nur wenn die Fahrbahn mit dem Schild "nur Kraftfahrzeuge" beschildert ist oder wenns ne Autobahn ist etc., dann eben nicht.

    Falls es nun eine extra Radweg gibt, DER MIT DEM SCHILD FÜR RADWEG BESCHILDERT ist UND der auch geeignet und benutzbar ist (also nicht zugeparkt oder voller Schnee oder überschwemmt und auch zu Deinem Ziel führt), dann musst Du diesen Radweg benutzen und darfst nicht auf der allgemeinen Fahrbahn fahren. Dieser Radweg kann auch auf der falschen Strassenseite verlaufen.

    Ohne das Radweg-Schild besteht keine Benutzungspflicht und Du darfst die allgemeine Fahrbahn benutzen (kleine Kinder ausgenommen, die müssen dann auf dem Gehweg fahren). Dieser Punkt war früher anders, da musste man den Radweg benutzen wenn er nur so aussah wie ein Radweg, auch ohne Schild. Wenn ein Weg da ist, der aussieht wie ein Radweg aber ohne Schild, dann darfst Du den benutzen, musst aber nicht - Meistens sind solche Wege einfach nicht überall nicht breit genug um eine Benutzungspflicht anzuordnen zu dürfen.

    Auch der allgemeine Trend geht derzeit eher dahin, die Schilder abzubauen und es dem Radfahrer zu überlassen, sich zu entscheiden wo er lieber fahren will, denn es gibt ja da doch grosse Unterschiede. Aber das ist unterschiedlich ja nach Gemeinde.

    Durch die Einführung der verschiedenartigen Fahrräder mit Elektromotor wird das ganze natürlich grade nochmal komplizierter ...

    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Wie oben schon beschrieben würde ich das gerne auf einer offiziellen Seite nachlesen können. Also daher wo sie ihr Wissen erworben haben.

    Kommentar von rr1957 rr1957rr1957

    Offiziell ist da nur die Strassenverkehrsordnung.

    Ich selber hab diese Wissen aus der "Radwelt", das ist die Mitgliederzeitschrift des ADFC. Der ADFC arbeitet auch mit den (bzw. manchmal gegen die) Gemeinden und sorgt dafür, dass Radwege die beispielsweise nicht die Mindestbreite ausweisen, entweder verbreitert werden oder aber die Schilder wegkommen damit man sie nicht mehr benutzen muss. ( Gemeinden dürfen nämlich im Allgemeine eine Radwegpflicht nur anordnen, wenn der Radweg definierte Mindestanforderungen erfüllt. ) Auch z.B. in Tempo 30 Zonen ist eine Radwegpflicht unsinnig und sollte entfernt werden ( darum gings in dem Fall in Regensburg ).

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    Antwort von CaptainSpoke CaptainSpoke

    Hallo, deine eigentliche Frage wird mir dem §2(4) StVo beantwortet:

    "Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."

    Erklärend setzte ich hinzu: Linkseitig fahren ist also lediglich gestattet, wenn das Zusatzschild "Radfahrer frei" dies zulässt. Oder eines der Zeichen VZ 240, VZ 241 oder VZ 237 ordnen eine Benutzung an. Für den Fall, dass auf beiden Straßenseiten die Schilder in der gleichen Fahrtrichtung aufgestellt sind, ist eine linksseitige Nutzung ebenfalls freigestellt.

    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Diese beste Antwort bei der anderen Radfahrerfrage habe ich auch gelesen, leider hilft es mir wenig wenn da 2345678 steht, dazu müsste ich auch eine Liste haben was das bedeutet. Deshalb auch immer die Frage nach den Quellen.

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    Antwort von Zakalwe Zakalwe

    Tja, andere Sichtweise: Ich fahre mit meinem Auto gerne auf der Straße, aber man wird alle Nase lang aufgehalten von Radfahrern, die trotz Vorhandensein eines Radweges auf der Straße fahren. Sind sie in Rudeln unterwegs und gehören zu der Sorte, die mit Rennrad und voller Montur unterwegs ist, meinen sie, die Straße gehöre ihnen alleine, es sei ihr Recht nebeneinanderzufahren und alle müssten auf sie Rücksicht nehmen. Alle anderen dürfen aufgehalten werden, nur sie nicht. Das regt mich auf.

    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Nun, warum dem so ist habe ich oben ausführlich aufgeführt. Das hat auch nichts mit Sichtweise zu tun, es ist für mich als Radfahrer einfach sicherer, wenn ich von Autofahrern bemerkt werde, dass das nur geht in dem ich mich ihnen in den Weg stelle liegt eigentlich bei den Autofahrern. Also einfach auf Radfahrer und Radwege achten, dann weichen diese auch weniger auf die Straße aus und sie müssen sich nicht aufregen.

    Kommentar von rr1957 rr1957rr1957

    da empfiehlt es sich, die Autobahn oder eine KFZ-Strasse zu benutzen, da sind die Autos unter sich. Die anderen Strassen sind für alle gemeinsam da.

    Wenn die Radfahrer übrigens in "Rudeln" unterwegs sind - in der Strassenverkehrsordnung wird das als "geschlossener Verband" bezeichnet, Mindestzahl dafür sind 15 Radler - dann DÜRFEN sie auch nebeneinander fahren und müssen sogar beschilderte Radwege nicht benutzen ( die sind nämlich für einzelne Radler und nicht für geschlossene Verbände ).

    Besonderheit dabei ist, dass so ein Radlerverband bei Nacht mit besonderen Warnlichtern gekennzeichnet sein muss - tagsüber reicht es völlig, mindestens 15 Radler zusammen zu haben, dann kann man auf der Strasse bleiben und nebeneinander fahren.

    Kommentar von rr1957 rr1957rr1957

    Hier nochmal als Hilfe für die älteren Nur-Autofahrer der §27 StVO:

    (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden.

    ( beachte: "dürfen" - nicht "müssen" )

    Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

    ( das ist der Punkt, der da oben als "meinen ... alle müssten auf sie Rücksicht nehmen" bezeichnet ist: der Verband soll sich nicht unterbrechen lassen, auch nicht wenn beispielsweise ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug auftaucht oder eine Ampel rot wird während der Verband eine Kreuzung überquert. )

    (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

    Beachte: nur KFZ brauchen hier eine Kennzeichnung ( und übrigens: Verbände von KFZ sind auch anmeldepflichtig, andere nicht ).

    (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.

    (5) Der Führer des Verbands hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

    (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.

    Kommentar von rr1957 rr1957rr1957

    hätte natürlich "mindestens 16" schreiben müssen ( "mehr als 15" nach StVO )

    Kommentar von CaptainSpoke CaptainSpokeCaptainSpoke

    Ich kenne Autofahrer, die fahren auch gerne im Seitenraum (Bürgersteig, Radweg) weiter, wenn die Straße zu voll ist. Mann! Die Straße gehört den Verkehrsteilnehmern, da sind wir Radfahrer auch dabei. Es muss für Autofarer furchtbar sein, zu lernen, dass die Straße ihnen nicht alleine gehört. Aber zum Glück gibt es da ja noch Autobahnen - wenn dort nur nicht diese ver**** Wohnwagen und LKW fahren dürften...

    Kommentar von Zakalwe ZakalweZakalwe

    Hallo, aufwachen. Lest mal richtig durch, was ich geschrieben habe. Da steht was von Radfahrern, die trotz Vorhandensein eines Radweges mitten auf der Straße fahren, und durchaus auch zu zweit nebeneinander, wenn sie nur zu zweit unterwegs sind. Wenn kein Radweg da ist, sagt ja niemand was. Und gegen die, die anständig fahren, habe ich auch nichts, war ja früher auch viel mit dem Rad unterwegs. Aber es gibt wirklich Zeitgenossen, die meinen, ihnen gehört die Straße alleine, und die verhalten sich dann auch noch aggressiv, wenn man es wagt, ihnen in die Quere zu kommen. Es ist diese Platz-da-hier-komm-ich-Mentalität, die mir auf den Keks geht.

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    Antwort von Ballaburger Ballaburger

    Wieso ungerecht! Unser Rechtsfahrgebot gilt für alle Verkehrsteilnehmer ( ausser es ist ausdücklich mit Hinweisschildern eine Ausname ausgeschildert)

    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Das ungerecht bezieht sich nicht auf das Rechtsfahrgebot. Anscheinend haben sie die 9 Punkte die ich auch gelistet habe übersehen.

    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Auf Straßenabschnitten die nur auf einer Seite einen Radweg haben gilt das Rechtsfahrgebot z.B. bestimmt nicht.

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