1

Auf welcher juristischen Grundlage ist Zoophilie verboten?

Frage von Lag00n Lag00n

Soweit ich weiß ist Sodomie verboten weil der Sex ja in gewisser Hinsicht gegen den Willen des Tieres verstößt. Aber müsste man nicht für eine Verurteilung beweisen, dass das Tier den Sex NICHT wollte? Sprich es fragen/eine Aussage von dem Tier bekommen was ja logischerweise unmöglich ist? Ansonsten würde der Angeklagte ja aufgrund einer reinen Vermutung verurteilt weil keiner wirklich sagen kann, ob das Tier nicht auch wollte, oder? O.o

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 2
    Antwort von Marktgraf Marktgraf

    Strafbar ist nur wenn dabei gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird, sprich Schaden oder Leid verursacht wird.

    Wenn sich einer/eine von einem Rüdel "begatten" lässt...naja... ich sage mal das dem dabei kein Schaden entsteht. Bei der Konstellation Mensch-Hündin ist das etwas schwieriger zu beurteilen... dort aber auch ein nein, dies Schadet auch nicht. Aber dazu später mehr.

    Ob es krank ist? Dazu ein klares nein. Warum? Weil es laut IDC-10 Katalog der Psychologie eine nicht behandlungsbedürftige paraphilie ist (wie z.b. ein Fuß Fetisch oder die Vorliebe für S/M), außer wenn die betroffene Person darunter leidet. Dies geschieht aber fast immer durch das gesellschaftliche Umfeld.

    Übrigens ist es momentan im Gespräch, im Fachkreis der Psychologie, das Zoophilie gleichzustellen ist wie Hetero-/Bi-/Homosexualität, also das es keine paraphilie (Fetisch) mehr ist sondern das es eine echte sexuelle Orientierung ist.

    Ich hatte bereits ein paar solcher Fälle in Behandlung, anfangs war ich mehr als nur etwas skeptisch.... Da diese Personen allerdings zu mir kamen um Hilfe zu finden und ich ihnen diese auch Fachgerecht geben wollte habe ich mich nicht nur etwas im Internet umgesehen sondern auch deren Hunde in meine Praxis eingeladen, war zu Besuch zu ihnen gefahren, bzw. war ich bei Personen mit einer Vorliebe für Pferde mit ihnen auf deren Koppel gefahren.

    Somit konnte ich auch einen Eindruck von deren Tieren gewinnen.... welche zu meiner Überraschung ausnahmslos gut gepflegt und sehr gut erzogen waren. Es gab bei einem Rüden leichte Dominanz Probleme...welche aber nichts ungewöhnliches sind. Alle waren sehr offen und freundlich, ohne die üblichen Verhaltensweisen von Mißhandlungen z.b. Angst vor Fremden, zurückweichen vor Berührungen,  Apathie.... etc.

    Auch körperliche Spuren einer Mißhandlung ließen sich nicht finden... was mich nicht überrascht nachdem sich keine Psychologischen Schäden feststellen ließen und ich aus meiner Erfahrung als Züchter weiß wie Hunde bei der Paarung manchmal vorgehen und wie groß so mancher Rüde sein kann. Aber auch das Fell war makellos, ohne ausgerissene Haare oder sonstige Anzeichen einer nervösen Störung.

    Im Endeffekt lief es dann darauf hinaus das ich die entsprechenden Familienmitglieder bzw. Freunde zu einem Gespräch einlud die meine Patienten unter Druck setzten, um sie über den Sachverhalt aufzuklären.

    Glücklicherweise konnte in den meisten Fällen damit das Problem gelöst werden, in den seltenen Fällen wo dies nicht geschehen konnte wurde wenigstens das Selbstvertrauen meiner Patienten gestärkt und sie konnten die Ausgrenzung durch Familie bzw. Freunde überwinden.

    Dies gilt wohlgemerkt alles für den Bereich Zoophilie, Zoosadisten sind wieder ein Thema für sich... aber um diese ging es dem Thread Ersteller nicht.

  • 2
    Antwort von SXMPanther SXMPanther

    Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, die strafrechtliche Bestimmung zur Sachbeschädigung (§ 303).

  • 1
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Nein, das muss(te) eben nicht nachgewiesen werden.

    Wenn jemand sex mit jemandem unter 14 hat wird er auch verurteilt, völlig egal ob der WIlle da war oder nicht (Mach tvillt. noch bei der Höhe der Strafe einen unterschied).

    Genauso wie man auch bei Mord sagen könnte dass das Opfer einverstanden war. Da müsste der Täter nachweissen das es so war.

  • 1
    Antwort von msjones msjones

    Nein, das musst Du nicht erst beweisen können. Nekrophilie ist auch verboten, ohne dass die Leiche erst gefragt werden muss, ob ihr das gefällt, oder nicht. Gleiches gilt für Behinderte, Babies und Leute, die im Koma liegen.

    Mal ganz abgesehen von Zoonosen (ja, ich weiß: Kondome schützen), ist Sex mit allem verboten, das nicht vor dem Gesetz als mündiger Bürger im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gilt. Streng genommen gilt das auch für Sex mit Minderjährigen (sofern der Sexualpartner über 18 ist). Setz das übrigens nicht mit "strafbar" gleich, das ist es nämlich nicht.

  • 0
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Sex mit Tieren, wie krank ist man eigendlich um sowas zu machen. Da bracht der Betroffene anscheined Hilfe vom Phyologen. Strabar ist es seit 1972 nur noch wenn dabei gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird.

  • 0
    Antwort von mac82 mac82

    leider gibts keine gesetze die hier eine entsprechende verurteilung zur folge haben. denn genau die verdienen diese menschen und darüber hinaus, denke ich auch nicht das menschen die sex mit tieren haben, ein angebrachter Teil einer Gesellschaft sind.

    Ein Tier kann sich NIE wehren, es kann nicht um Hilfe schreien und es kann auch nicht, wie ja von dir selber festgestellt, danach eine Aussage machen. Also muss man es schützen. Leider gelten Tiere nach Gesetz aber noch als Sache...eine Folge der unreifen menschlichen Gesellschaft die meint das einzige Lebewesen auf der Welt zu sein das als solches behandelt werden sollte. Und über allem anderen steht. Was es evolutionstechnisch auch tut, was aber auch bedeutet, Verwantwortung gegenüber niederen Lebensformen zu haben.

  • 0
    Antwort von zusammenprall1 zusammenprall1

    wenn ein Chef mit einem Angestellten einvernehmlich schläft kann der Angestellte seinen Chef trotzdem Anzeigen, ist das nicht so ähnlich? Das Tier ist dem Menschen unterlegen und wird in gewisser Weise missbraucht.

    Kommentar von Lag00n Lag00nLag00n

    sag das mal nem Hai..

    Kommentar von zusammenprall1 zusammenprall1zusammenprall1

    Ein Hai ist dem Menschen auch unterlegen, Stichwort freier Wille, Bewusstsein...

  • 0
    Antwort von FalkTauberle FalkTauberle

    Jetzt mal abgesehen davon, daß unter bestimmten Umständen das Tierschutzgesetz greift, wenn eben das Tier leidet, ist Zoophilie nicht verboten. Sexuelle Selbstbestimmung für Tiere gibt es juristisch nicht.

    Kommentar von Lag00n Lag00nLag00n

    und woher weiß man, dass das Tier leidet?

    Kommentar von FalkTauberle FalkTauberleFalkTauberle

    Gar nicht; aber man geht davon aus, daß es dann körperlich leidet, wenn ein Mensch ebenfalls leiden würde.

  • 0
    Antwort von DaddyDollar DaddyDollar

    Suchst du eine Ausrede fürs Gericht ich finde den Gedanken Pervers

    Kommentar von Lag00n Lag00nLag00n

    nein, ich bin auf die frage gekommen weil ich letzens gelesen habe, dass ein schotte sex mit einem schaf hatte, angezeigt wurde aber nicht verurteilt werden konnte weil das schaf keine aussage gemacht hat...

  • 0
    Antwort von LokiBartleby LokiBartleby

    das ist garnich verboten soweit ich weiß... im tierschutzgesetz steht lediglich man soll tieren kein leid zufügen. so hieß es damals in der schule, vor 7 jahren. vielleicht hat sich seitdem was geändert

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.