Jeder weiß, Kinder unter 7 Jahren sind nicht haftbar. Aber was ist die rechtliche Basis?
Und stimmt es, daß, wenn die Eltern die aufsichtspflicht im Schadensfall bei Kindern unter 7 NICHT verletzt haben, der Geschädigte die Pappnase auf hat, ergo auf dem Schaden sitzen bleibt?
Der andere Fall: MUSS jede Haftpflicht bei Verletzen der Aufsichtspflicht der Eltern dann den Schaden zahlen? Also im Prinzip ist der Schadensverursacher nicht mehr das Kind, sondern die Eltern (der Elterenteil), die (der) dann durch die Versicherung immer geschützt ist?!
Nicht unbedingt:
"Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind. Schäden, die ihre Kinder z.B. bei Freunden, Nachbarn, Verwandten oder in Einkaufsläden verursachen, werden eventuell von der Haftpflichtversicherung nicht beglichen, da sie nach BGB keine Haftung trifft."
(http://www.versicherungsvergleich.de/kinderversicherung/private-haftpflichtversicherung.php)
...und es hat auch nicht jeder eine Haftpflichtversicherung.
Die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf Kinder ab 7 Jahren. Dass nicht jeder eine Haftpflichtversicherung hat, ist irrelevant. Wenn man Kinder hat ist eine Haftpflichtversicherung unumgänglich, der Schaden der ohne entstehen kann, steht in keinem Verhältnis zum "Nutzen" die Versicherungskosten zu sparen.