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Auf welchen Paragraphen beruht das Gesetz, das Kinder unter 7 Jahren nicht haftbar sind?

Frage von Lubiantia Lubiantia

Jeder weiß, Kinder unter 7 Jahren sind nicht haftbar. Aber was ist die rechtliche Basis?

Und stimmt es, daß, wenn die Eltern die aufsichtspflicht im Schadensfall bei Kindern unter 7 NICHT verletzt haben, der Geschädigte die Pappnase auf hat, ergo auf dem Schaden sitzen bleibt?

Der andere Fall: MUSS jede Haftpflicht bei Verletzen der Aufsichtspflicht der Eltern dann den Schaden zahlen? Also im Prinzip ist der Schadensverursacher nicht mehr das Kind, sondern die Eltern (der Elterenteil), die (der) dann durch die Versicherung immer geschützt ist?!

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Antworten (6)

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    Antwort von Kate295 Kate295

    Das habe ich dazu gefunden(im BGB):

    § 828 Minderjährige

    (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

    (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

    (3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

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    Antwort von Dekol Dekol

    § 828 BGB

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    Antwort von hanshermann911 hanshermann911

    §104 BGB

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    Antwort von Danielle64 Danielle64

    Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.(§ 104 Nr. 1 BGB) Ab 7 Jahren ist man eingeschränkt, bzw. beschränkt geschäftsfähig. Bei Schadensfällen zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Nicht unbedingt:

    "Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind. Schäden, die ihre Kinder z.B. bei Freunden, Nachbarn, Verwandten oder in Einkaufsläden verursachen, werden eventuell von der Haftpflichtversicherung nicht beglichen, da sie nach BGB keine Haftung trifft."

    (http://www.versicherungsvergleich.de/kinderversicherung/private-haftpflichtversicherung.php)

    ...und es hat auch nicht jeder eine Haftpflichtversicherung.

    Kommentar von Danielle64 Danielle64Danielle64

    Die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf Kinder ab 7 Jahren. Dass nicht jeder eine Haftpflichtversicherung hat, ist irrelevant. Wenn man Kinder hat ist eine Haftpflichtversicherung unumgänglich, der Schaden der ohne entstehen kann, steht in keinem Verhältnis zum "Nutzen" die Versicherungskosten zu sparen.

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    Antwort von VKnut VKnut

    Das Kind ist mit 7 noch nicht urteilsfähig, kann also die Folgen seines Handels noch nicht abschätzen. Dabei kommt aber in der Schweiz die Kausalhaftung ins Spiel. Die Eltern haften also für den vom Kind verursachten Schaden, sofern sie nicht beweisen können, dass alle notwendigen Vorsichtsmassnahmen getroffen wurden, die den Schaden hätten verhindern können.

    Wie das in Deutschland geregelt ist weiss ich leider nicht.

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    Antwort von wellihamster wellihamster

    Das Kind ist aufgrund des Alters nicht haftfähig. ... Grundsätzlich haften Kinder ab sieben Jahren, wenn die Kinder über die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht verfügen; § 828 BGB

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