Ich muss an diesem Microzensus-Befragungsblödsinn teilnehmen und dort werden echt Sachen gefragt die eigentlich niemanden außer mich angehen. Das Ding ist weder Anonym noch allgemein genug und verfehlt mit den gestellten Fragen den Sinn und Zweck des Ganzen. Die gestellten Fragen sind ein tiefer Einschnitt in meine Privatssphere. Welchen juristisch erfolgreichen Weg kann ich nehmen die Fragen nicht beantworten zu müssen?
Auf welchem juristischen Weg kann ich mich gegen die Beantwortung des Microzensus wehren?
Antworten (6)
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4Antwort von
RolfHoegemannRolfHoegemann
Besch....ummle die doch und beantworte die Fragen so, wie sie Dich als Menschen im Besten Licht erscheinen lassen.
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ArianeHDArianeHD dieses ist eine Aufforderung einer Ordnungswidrigkeit, wenn man unwahre Angaben macht
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TomorruTomorru Jepp, macht doch nichts. hat doch keiner was dagegen oder? Wahrheit interessiert Gerichte eh nicht.
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supportsupport Hallo Rolf u. Högemann,
also, Aufrufe zu Falschaussagen werden hier nicht geduldet.
Vielen Dank für Dein Verständnis.
Verena vom gutefrage.net-Support
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RolfHoegemannRolfHoegemann Entschuldige Verena, das ist es nicht, Du bist beim Mikrozensus NICHT verpflichtet, Aussagen zu machen, die dich benachteiligen. Das ist das Gleiche wie das Beantworten von Fragen in Mietvertragsdingen, die Du auch nicht alle 'ehrlich' beantworten musst....
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befrager was für ein Quatsch! Welche Aussagen könnten denn "benachteiligen"? Hier gehts doch nicht um ein Strafverfahren! Außerdem handelt es sich hier um statistische Datenerhebung, d.h. alle Daten nicht nicht auf eine Person bezogen (Statistikgeheimnis). Der Datenschutz ist zu 100% gewährleistet, wie die Datenschutz-Beauftragten immer wieder bestätigen. Daten des MZ werden ausschließlich für die im MZ-Gesetz festgelegten Zwecke verwendet und sonst nichts! Der Mikrozensus dient in erster Linie dazu, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung abzubilden. Warum sollte man da lügen? Im Gegenteil: man sollte doch eigentlich daran interessiert sein, diese Lebensbedingungen so wirklichkeitsnah wie möglich zu dokumentieren. Oder sehen Sie das anders?
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4Antwort von
AlbrechtAlbrecht
Im Mikrozensusgesetz (http://bundesrecht.juris.de/mzg_2005/BJNR135000004.html) steht in § 7, wozu Auskunftspflicht besteht. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht hat offensichtlich keine Erfolgsaussichten. Bei Verweigerung kommt ein Zwangsverfahren (Androhung und schließlich Vollstreckung von Zwangsgeld und Beugehaft).
Wo nach § 7 keine Auskunftspflicht besteht, ist es möglich, Fragen nicht zu beantworten.
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3Antwort von
ArianeHDArianeHD
Ich habe ein Rechtsforum gefunden, in dem diese Thematik bereits diskutiert wurde http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=28083&highlight=mikrozensus&sid=b344cca93d72de09e1a0783ac3d59db8
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3Antwort von
lux23lux23
http://de.wikipedia.org/wiki/Auskunftspflicht
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TomorruTomorru Der Inhalt des Microzensus könnte also nunmal den im Volkzählungsurteil festgelegeten Gesetzen widersprechen.
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befrager was meinen Sie damit?? Gehts konkreter?
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canondale es ist echt eine frechheit...von wegen datenschutz. geht mal auf #Zensus11-Stoppt die Vollerfassung.
man muss schon jurist sein, um damit umgehen zu können. außerdem erfassen die doch sowieso schon alle daten. denkt an den bargeldlosen zahlungsverkehr, das LEA etc
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0Antwort von
Regeli Microzensus --ausspionieren von Landesebene aus zu Daten , die das Land nicht erreichen kann? Vielleicht läuft Microzensus zur
Zeit gar nicht?Nach mathematisch statistischen Verfahrenausgewählt ? Da lachen ja die Hühner.
KeineÖffentlichkeit keine Diskussion in den Medien ? Wer kann helfen ?
Ja, das wäre ne Idee.