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Auf welchem juristischen Weg kann ich mich gegen die Beantwortung des Microzensus wehren?

gefragt von TomorruTomorru am 19.05.2007 um 21:08 Uhr

Ich muss an diesem Microzensus-Befragungsblödsinn teilnehmen und dort werden echt Sachen gefragt die eigentlich niemanden außer mich angehen. Das Ding ist weder Anonym noch allgemein genug und verfehlt mit den gestellten Fragen den Sinn und Zweck des Ganzen. Die gestellten Fragen sind ein tiefer Einschnitt in meine Privatssphere. Welchen juristisch erfolgreichen Weg kann ich nehmen die Fragen nicht beantworten zu müssen?

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recht x 35.008 Fragebogen x 47 Microzensus x 1 Privatssphere x 1 juristische Gegenwher x 1

RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 20. Mai 2007 00:40
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Besch....ummle die doch und beantworte die Fragen so, wie sie Dich als Menschen im Besten Licht erscheinen lassen.

Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 20. Mai 2007 00:52

Ja, das wäre ne Idee.

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 20. Mai 2007 02:44

dieses ist eine Aufforderung einer Ordnungswidrigkeit, wenn man unwahre Angaben macht

Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 20. Mai 2007 17:08

Jepp, macht doch nichts. hat doch keiner was dagegen oder? Wahrheit interessiert Gerichte eh nicht.

Kommentar von support am 29. Mai 2007 15:19

Hallo Rolf u. Högemann,

also, Aufrufe zu Falschaussagen werden hier nicht geduldet.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Verena vom gutefrage.net-Support

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 20. Juni 2007 01:14

Entschuldige Verena, das ist es nicht, Du bist beim Mikrozensus NICHT verpflichtet, Aussagen zu machen, die dich benachteiligen. Das ist das Gleiche wie das Beantworten von Fragen in Mietvertragsdingen, die Du auch nicht alle 'ehrlich' beantworten musst....


anonym
beantwortet von Albrecht am 19. Mai 2007 21:40
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Im Mikrozensusgesetz (http://bundesrecht.juris.de/mzg_2005/BJNR135000004.html) steht in § 7, wozu Auskunftspflicht besteht. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht hat offensichtlich keine Erfolgsaussichten. Bei Verweigerung kommt ein Zwangsverfahren (Androhung und schließlich Vollstreckung von Zwangsgeld und Beugehaft).

Wo nach § 7 keine Auskunftspflicht besteht, ist es möglich, Fragen nicht zu beantworten.


ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 19. Mai 2007 21:36
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Ich habe ein Rechtsforum gefunden, in dem diese Thematik bereits diskutiert wurde http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=28083&highlight=mikrozensus&s...


anonym
beantwortet von lux23 am 19. Mai 2007 21:14
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Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 20. Mai 2007 00:44

Der Inhalt des Microzensus könnte also nunmal den im Volkzählungsurteil festgelegeten Gesetzen widersprechen.


anonym
beantwortet von Regeli am 9. November 2008 13:48
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Microzensus --ausspionieren von Landesebene aus zu Daten , die das Land nicht erreichen kann? Vielleicht läuft Microzensus zur
Zeit gar nicht?

Nach mathematisch statistischen Verfahren

ausgewählt ? Da lachen ja die Hühner.

KeineÖffentlichkeit keine Diskussion in den Medien ? Wer kann helfen ?


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