Da ihr wahrscheinlich steuerlich zusammen veranlagt seid, wird das so relevant nicht sein, außer bei der Krankenkasse. Du bist ja denn privat versichert, deine Frau ist selbst versichert. Ob es die Chance heute noch gibt, das Kind Familienzuversichern über deine Frau (obwohl sie sicher das niedrigere Einkommen hat) solltet ihr mit euerer Krankenkasse klären. Aber eins spricht sicher für eine andere Steuerklassenwahl, das Elterngeld wird nach dem Nettogehalt der letzten 12 Monate ausgezahlt. Solltet ihr mal durchrechnen.
Noch ein Tipp: Elterngeld: Überstunden auszahlen lassen
Werdende Väter und Mütter, die Überstunden leisten und danach Freizeitausgleich oder Bezahlung wählen können, sollten die Auszahlung in Betracht ziehen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Denn Überstundenlohn gilt als normaler Arbeitslohn und er fließt somit in die Berechnung des Elterngelds ein.
Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Wer etwa in dem Zwölfmonatszeitraum netto 24.000 Euro verdiente und in dieser Zeit zudem durch Überstunden noch netto 1.000 Euro erhalten hat, erhöht dadurch sein monatliches Elterngeld nach der Geburt um über 50 Euro.
Allerdings sind Überstunden bei schwangeren Frauen, die Vollzeit arbeiten, oft nicht möglich. Sie dürfen nach dem Mutterschutzgesetz täglich nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten.
LG Lotusblume
Stimmt nicht! Bei IV/IV bekommt jeder ein ganzes Kind. "Halbe" Kinder bekommt man nur, wenn man nicht "ordentlich" zusammenlebt, also getrennt lebend oder geschieden ist.
In den 17 Jahren in denen ich mit dem Vater meines Kindes verheiratet war, hatten wir beide die Steuerklasse 4 und jeder 0,5 Kinderfreibetrag. Erzähle also nicht, dass das nicht stimmt. Bei zwei Kindern, da bekommt jeder 1 Kinderfreibetrag.