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Auf welche Fragen muß man in Bewerbungsgesprächen nicht antworten?

Frage von concarve concarve

Es gibt doch sicherlich Fragen, die man aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beantworten muß! Was für Fragen muß man z.B. nicht beantworten!

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Antworten (11)

  • 10
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Grundsätzlich darf zum Beispiel nicht nach den finanziellen Verhältnissen eines Bewerbers gefragt werden. Ausnahmen gelten aber, wenn etwa ein Kassierer für ein Geldinstitut eingestellt oder eine Position mit Prokura vergeben werden soll. Darauf weist der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn hin. http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/579/141274/

  • 8
    Antwort von schurke schurke

    z.B. Ob Du schwanger bist (wenn bei der Stelle Schwangere nicht Arbeitsverbot haben), wie Deine Familienplanung aussieht, nach Deinem Glauben oder politische Meinung.

  • 7
    Antwort von bsensual bsensual

    Kinderplanung, Schwangerschaft, Austritts- bzw. Kündigungsgrund beim alten Arbeitgeber, Religionszugehörigkeiten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vermögenswerte, Parteizugehörigkeit sind die großen Tabus.

    Es lohnt sich, wenn du dir trotzdem schon mal eine galante Antwort für mögliche Fragen überlegst. Denn wenn du darauf beharrst, dass solche Fragen nicht erlaubt sind, hast du dich quasi schon selbst ins Abseits geschossen.

  • 3
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Ganz pauschal. Alle Fragen, die nicht unbedingt mit der Tätigkeit im neuen Arbeitsverhältnis zu tun haben. Theoretisch könntest du auch auf die Frage nach persönlichen Hobbies schweigen, was aber nicht unbedingt sinnvoll ist, da sie ja etwas über deine "soft skills" aussagen können.

  • 3
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Ebenso ist es nicht zulässig, nach politischer Gesinnung oder sexuellen Vorlieben zu fragen. Auch die Religion darf keine Rolle spielen, ausgenommen kirchliche oder an die Kirche angehnte Arbeitgeber!

  • 3
    Antwort von Faith Faith

    Ob Du schwanger bist,oder es werden willst.

  • 2
    Antwort von tradaix tradaix

    Handelsblatt: Mietvertrag - Was Vermieter fragen dürfen

    Mietinteressenten wird oft ein Fragebogen vorgelegt, der mehr als einmal intime Details abfragt. Ist das überhaupt zulässig? Und welche Folgen haben falsche Angaben? Was Vermieter fragen dürfen. http://kuerzer.de/8QS6ZSjuG

  • 2
    Antwort von wj2000 wj2000

    Du hast das Recht der gesellschaftlichen Lüge auf Fragen die gegen das Grundgesetz laufen (Religion, Parteizugehörigkeit usw.)

    Kommentar von sumebe sumebesumebe

    "Gesellschaftliche Lüge" find ich gut! :-)

  • 1
    Antwort von justika justika

    Fragen nach Schwangerschaft, Konfession, Schulden und Bürgschaften (bei Banken allerdings doch relevant), ob man vorhat, Kinder zu bekommen, zu heiraten, ob man heterosexuell oder schwul/lesbisch ist, die Gesinnung. Der private Bereich bleibt völlig außen vor, es sei denn, es ist außerordentlich wichtig für den Beruf (Röntgenassistentin o.ä.).

  • 1
    Antwort von sumebe sumebe

    Letztlich MUSST Du gar keine Frage beantworten, es kann Dich ja niemand zwingen. Es gibt aber Fragen, die eigentlich nicht gestellt werden dürfen, wie z.B. die Frage nach Schwangerschaft. Deshalb muss die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings halte ich das aber persönlich für fraglich, ob da Lügen angebracht ist...

  • 1
    Antwort von Werdertier Werdertier

    alles was dein Privatleben betrifft Gruss

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