gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Auf welche Fragen muß man in Bewerbungsgesprächen nicht antworten?

gefragt von concarve am 12.03.2008 um 18:23 Uhr

Es gibt doch sicherlich Fragen, die man aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beantworten muß! Was für Fragen muß man z.B. nicht beantworten!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Beruf (14176)
Fragen (2292)
privat (296)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 12. März 2008 18:24
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich darf zum Beispiel nicht nach den finanziellen Verhältnissen eines Bewerbers gefragt werden. Ausnahmen gelten aber, wenn etwa ein Kassierer für ein Geldinstitut eingestellt oder eine Position mit Prokura vergeben werden soll. Darauf weist der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn hin. http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/579/141274/


schurke
beantwortet von schurke am 12. März 2008 18:27
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

z.B. Ob Du schwanger bist (wenn bei der Stelle Schwangere nicht Arbeitsverbot haben), wie Deine Familienplanung aussieht, nach Deinem Glauben oder politische Meinung.


bsensual
beantwortet von bsensual am 12. März 2008 18:26
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kinderplanung, Schwangerschaft, Austritts- bzw. Kündigungsgrund beim alten Arbeitgeber, Religionszugehörigkeiten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vermögenswerte, Parteizugehörigkeit sind die großen Tabus.

Es lohnt sich, wenn du dir trotzdem schon mal eine galante Antwort für mögliche Fragen überlegst. Denn wenn du darauf beharrst, dass solche Fragen nicht erlaubt sind, hast du dich quasi schon selbst ins Abseits geschossen.


Faith
beantwortet von Faith am 12. März 2008 18:24
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob Du schwanger bist,oder es werden willst.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. März 2008 18:26
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ebenso ist es nicht zulässig, nach politischer Gesinnung oder sexuellen Vorlieben zu fragen. Auch die Religion darf keine Rolle spielen, ausgenommen kirchliche oder an die Kirche angehnte Arbeitgeber!


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 12. März 2008 18:27
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ganz pauschal. Alle Fragen, die nicht unbedingt mit der Tätigkeit im neuen Arbeitsverhältnis zu tun haben. Theoretisch könntest du auch auf die Frage nach persönlichen Hobbies schweigen, was aber nicht unbedingt sinnvoll ist, da sie ja etwas über deine "soft skills" aussagen können.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 12. März 2008 18:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast das Recht der gesellschaftlichen Lüge auf Fragen die gegen das Grundgesetz laufen (Religion, Parteizugehörigkeit usw.)

Kommentar von sumebe am 12. März 2008 18:33

"Gesellschaftliche Lüge" find ich gut! :-)


tradaix
beantwortet von tradaix am 12. März 2008 23:23
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Handelsblatt: Mietvertrag - Was Vermieter fragen dürfen

Mietinteressenten wird oft ein Fragebogen vorgelegt, der mehr als einmal intime Details abfragt. Ist das überhaupt zulässig? Und welche Folgen haben falsche Angaben? Was Vermieter fragen dürfen. http://kuerzer.de/8QS6ZSjuG


anonym
beantwortet von Werdertier am 12. März 2008 18:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

alles was dein Privatleben betrifft Gruss


anonym
beantwortet von sumebe am 12. März 2008 18:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Letztlich MUSST Du gar keine Frage beantworten, es kann Dich ja niemand zwingen. Es gibt aber Fragen, die eigentlich nicht gestellt werden dürfen, wie z.B. die Frage nach Schwangerschaft. Deshalb muss die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings halte ich das aber persönlich für fraglich, ob da Lügen angebracht ist...


justika
beantwortet von justika am 12. März 2008 18:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fragen nach Schwangerschaft, Konfession, Schulden und Bürgschaften (bei Banken allerdings doch relevant), ob man vorhat, Kinder zu bekommen, zu heiraten, ob man heterosexuell oder schwul/lesbisch ist, die Gesinnung. Der private Bereich bleibt völlig außen vor, es sei denn, es ist außerordentlich wichtig für den Beruf (Röntgenassistentin o.ä.).


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.