Es gibt doch sicherlich Fragen, die man aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beantworten muß! Was für Fragen muß man z.B. nicht beantworten!
Auf welche Fragen muß man in Bewerbungsgesprächen nicht antworten?
Antworten (11)
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10Antwort von
HerrLichHerrLich
Grundsätzlich darf zum Beispiel nicht nach den finanziellen Verhältnissen eines Bewerbers gefragt werden. Ausnahmen gelten aber, wenn etwa ein Kassierer für ein Geldinstitut eingestellt oder eine Position mit Prokura vergeben werden soll. Darauf weist der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn hin. http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/579/141274/
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8Antwort von
schurkeschurke
z.B. Ob Du schwanger bist (wenn bei der Stelle Schwangere nicht Arbeitsverbot haben), wie Deine Familienplanung aussieht, nach Deinem Glauben oder politische Meinung.
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7Antwort von
bsensualbsensual
Kinderplanung, Schwangerschaft, Austritts- bzw. Kündigungsgrund beim alten Arbeitgeber, Religionszugehörigkeiten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vermögenswerte, Parteizugehörigkeit sind die großen Tabus.
Es lohnt sich, wenn du dir trotzdem schon mal eine galante Antwort für mögliche Fragen überlegst. Denn wenn du darauf beharrst, dass solche Fragen nicht erlaubt sind, hast du dich quasi schon selbst ins Abseits geschossen.
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3Antwort von
KnowledgeKnowledge
Ganz pauschal. Alle Fragen, die nicht unbedingt mit der Tätigkeit im neuen Arbeitsverhältnis zu tun haben. Theoretisch könntest du auch auf die Frage nach persönlichen Hobbies schweigen, was aber nicht unbedingt sinnvoll ist, da sie ja etwas über deine "soft skills" aussagen können.
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3Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Ebenso ist es nicht zulässig, nach politischer Gesinnung oder sexuellen Vorlieben zu fragen. Auch die Religion darf keine Rolle spielen, ausgenommen kirchliche oder an die Kirche angehnte Arbeitgeber!
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3Antwort von
Faith Ob Du schwanger bist,oder es werden willst.
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2Antwort von
tradaixtradaix
Handelsblatt: Mietvertrag - Was Vermieter fragen dürfen
Mietinteressenten wird oft ein Fragebogen vorgelegt, der mehr als einmal intime Details abfragt. Ist das überhaupt zulässig? Und welche Folgen haben falsche Angaben? Was Vermieter fragen dürfen. http://kuerzer.de/8QS6ZSjuG
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2Antwort von
wj2000wj2000
Du hast das Recht der gesellschaftlichen Lüge auf Fragen die gegen das Grundgesetz laufen (Religion, Parteizugehörigkeit usw.)
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1Antwort von
justikajustika
Fragen nach Schwangerschaft, Konfession, Schulden und Bürgschaften (bei Banken allerdings doch relevant), ob man vorhat, Kinder zu bekommen, zu heiraten, ob man heterosexuell oder schwul/lesbisch ist, die Gesinnung. Der private Bereich bleibt völlig außen vor, es sei denn, es ist außerordentlich wichtig für den Beruf (Röntgenassistentin o.ä.).
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1Antwort von
sumebesumebe
Letztlich MUSST Du gar keine Frage beantworten, es kann Dich ja niemand zwingen. Es gibt aber Fragen, die eigentlich nicht gestellt werden dürfen, wie z.B. die Frage nach Schwangerschaft. Deshalb muss die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings halte ich das aber persönlich für fraglich, ob da Lügen angebracht ist...
"Gesellschaftliche Lüge" find ich gut! :-)