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Auf was muss man als Freiberufler bei der Rechnung achten ( Webdesigner )

Frage von Christoan Christoan

Hallo, ich würde mich gerne als Freiberuflicher Webdesigner in so ca. 2-3 Monaten selbständig machen.

Da ich gerade dabei bin, alles auf die Beine zustelle z.B. Logo, Website, AGB, Preise, Leistungen... bin ich jetzt bei der Rechnung stehen geblieben.

So, meine frage ist jetzt wie das mit der Rechnung aussieht, was darf ich und was darf ich nicht als Freiberufler berechen?

Hat jemand oder kennt einer von euch eine schöne übersicht über die Sachen die als Webdesigner als gewerbliche arbeit gelten?

Hat einer von euch sogar mal eine Musterrechnung zur Hand für mich? Oder ein paar kleine Tipps zum Thema Rechnung???

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Antworten (8)

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    Antwort von Haraldus1964 Haraldus1964

    Webdesigner können schon freiberuflich tätig sein- wenn sie aufpassen und sich beraten lassen. Man sollte sich gegenüber dem Finanzamt gut verkaufen können und denen plausibel machen, dass eine künstlerische Tätigkeit vorliegt. Künstler sind nämlich Freiberufler. Wichtig ist, dass die Kunden nicht zu viele Vorgaben machen. Sonst gilt man schnell als Gewerbetreibender http://www.akademie.de/direkt?pid=59791&tid=11596 .

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Für Freiberufler und Gewerbler gilt bei der Rechnung ganau das Selbe.

    Hier ist es zusammengefasst: www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung

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    Antwort von Christoan Christoan

    Ja das hauptproblem bei der Rechnung ist nicht wie Sie ausschaut, sondern was ich berrechnen darf als Freiberufler.

    Nicht das man auf einmal als Gewerbetreibender dasteht nur weil man mal eine Rechnung falsche Dinstleistungen für ein Freiberufler drinne Stehen hat.

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    Antwort von Publiker Publiker

    "Freiberuflicher Webdesigner"

    Gibt es sowas heutzutage noch/überhaupt? Freiberufliche Designer, ok die kenn ich...aber Webdesigner? Die arbeiten doch alle mit nem Gewerbeschein oder nicht ;)

    Kommentar von Christoan ChristoanChristoan

    Hatte ich auch zuerst vor, es gibt viele Freiberufliche Webdesigner, bei mir ist der Hauptgrund da ich in die Künstlerische Sozialkasse gerne möchte, die nehmen soweit ich weis keine Gewerbetreibende auf, müssen aber Webdesigner aufnehmen.

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    Antwort von maccis maccis

    Da würde ich Dir eine umfassende Beratung beim Steuerberater empfehlen. Es sind ja nicht nur die Rechnungen!

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    Antwort von Goopher Goopher

    Wichtig ist getrennte Angabe von Preis und Mehrwertsteuer

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    anschrift rechnungssteller, anschrift rechnungsempfänger, rechnungsnummer, steuernummer, ust, zahlungsziel, kontonummer und natürlich das produkt/dienstleistung

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    Antwort von newbeats newbeats
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