Ausser auf Sparbuch.
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MalkiaMalkia
Der Vermieter muss das Geld (Kaution) nach dem Gesetz von seinem Vermögen getrennt bei einer Sparkasse oder Bank aufbewahren. Er muss also ein so genanntes Kautionskonto eröffnen. Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihn nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350).
Festverzinzliche Wertpapiere oder Aktien geht auch, aber, der Vermieter riskiert, dass sich die Sicherheit verringert und der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses weniger Geld zurückerhält.
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Berny2Berny2
Der VM muss die Kaution nirgends einzahlen. Er muss sie jedoch von seinem Vermögen getrennt verwahren und verzinsen wie Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung. Das gilt für Wohnraummietverträge. Bei Gewerbe isses anders, frei vereinbar.
Kommentar von
rufi2009rufi2009 Das war nicht meine Frage!
http://www.mietkautionplus.de/mietkautionplus/haeufiggestelltefragen.html
usw usw....