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Auf was erstreckt sich die Halbjahres-Garantie, die ein Autohändler einem Privatkunden gewähren muß?

gefragt von HeroldHerold am 08.08.2009 um 19:31 Uhr

Was muß er innerhalb des halben Jahres alles kostenlos erledigen?

Steht das irgendwo geschrieben und wo?

Muß der Händler dem Käufer dazu etwas Schriftliches mitgeben?

Wie kann ich als Käufer meine Rechte am Zweckmäßigsten durchsetzen, wenn er sich stur stellt?


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toylex
beantwortet von toylex am 8. August 2009 19:53
1x
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Es gibt KEINE gesetzliche Halbjahres-Garantie sondern nur die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Eine Garantie ist immer eine freiwillig Leistung eines Händlers oder muss zusätzlich abgeschlossen werden:

www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 8. August 2009 20:03

Das kann ja wohl nicht stimmen. Jeder Händler ist gesetzlich zur Beseitigung von Schäden, mindestens ein halbes Jahr, verpflichtet. Es sei denn, ich verzichte schriftlich darauf. (Das sehe ich aber nicht ein!)

Kommentar von 76e3e07db8bd4b30e616272915aabfccsmalltoylex am 8. August 2009 20:06

Das ist aber die gesetzliche Gewährleistung, siehe Link, und keine Garantie.

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 8. August 2009 20:30

Ja, Du hast Recht! Ich hatte mich zwischenzeitlich mal in anderen Foren und auf Verbraucherschutz-Seiten informiert. Ich hatte da etwas verwechselt. Danke für Deine Tipps!



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