Herold am 08.08.2009 um 19:31 Uhr
Was muß er innerhalb des halben Jahres alles kostenlos erledigen?
Steht das irgendwo geschrieben und wo?
Muß der Händler dem Käufer dazu etwas Schriftliches mitgeben?
Wie kann ich als Käufer meine Rechte am Zweckmäßigsten durchsetzen, wenn er sich stur stellt?
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Es gibt KEINE gesetzliche Halbjahres-Garantie sondern nur die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Eine Garantie ist immer eine freiwillig Leistung eines Händlers oder muss zusätzlich abgeschlossen werden:
Das kann ja wohl nicht stimmen. Jeder Händler ist gesetzlich zur Beseitigung von Schäden, mindestens ein halbes Jahr, verpflichtet. Es sei denn, ich verzichte schriftlich darauf. (Das sehe ich aber nicht ein!)
Das ist aber die gesetzliche Gewährleistung, siehe Link, und keine Garantie.
Ja, Du hast Recht! Ich hatte mich zwischenzeitlich mal in anderen Foren und auf Verbraucherschutz-Seiten informiert. Ich hatte da etwas verwechselt. Danke für Deine Tipps!