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Auf was erstreckt sich die Halbjahres-Garantie, die ein Autohändler einem Privatkunden gewähren muß?

Frage von Herold Herold

Was muß er innerhalb des halben Jahres alles kostenlos erledigen?

Steht das irgendwo geschrieben und wo?

Muß der Händler dem Käufer dazu etwas Schriftliches mitgeben?

Wie kann ich als Käufer meine Rechte am Zweckmäßigsten durchsetzen, wenn er sich stur stellt?

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Antworten (2)

  • 2
    Antwort von toylex toylex

    Es gibt KEINE gesetzliche Halbjahres-Garantie sondern nur die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Eine Garantie ist immer eine freiwillig Leistung eines Händlers oder muss zusätzlich abgeschlossen werden:

    http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

    Kommentar von Herold HeroldHerold

    Das kann ja wohl nicht stimmen. Jeder Händler ist gesetzlich zur Beseitigung von Schäden, mindestens ein halbes Jahr, verpflichtet. Es sei denn, ich verzichte schriftlich darauf. (Das sehe ich aber nicht ein!)

    Kommentar von toylex toylextoylex

    Das ist aber die gesetzliche Gewährleistung, siehe Link, und keine Garantie.

    Kommentar von Herold HeroldHerold

    Ja, Du hast Recht! Ich hatte mich zwischenzeitlich mal in anderen Foren und auf Verbraucherschutz-Seiten informiert. Ich hatte da etwas verwechselt. Danke für Deine Tipps!

  • 1
    Antwort von bigdreyer bigdreyer

    auf alle mängel,

    die nachweislich bei der auslieferung noch nicht waren!!!

    d.h. fensterhebermotor, türen klappern etc...

    was ist dein problem mit dem auto???

    Kommentar von Herold HeroldHerold

    Danke für Deine Ergänzung! Mittlerweile hat sich das Thema erledigt, da der Kauf über einen Privat-Kaufvertrag zustande kam und Privatleute sind nachträglich zu nichts mehr verpflichtet, zumindest wenn der Verkauf ehrlich und korrekt abgewickelt wurde. Es gibt aber auch keinen Grund zum Klagen. Ich bin mit dem Fahrzeug völlig zufrieden.

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