Auf vorhandene Steinplatten-Dachterrasse Holzdielen verlegen: Genehmigung nötig?

4 Antworten

Eine Genehmigung brauchst Du nicht, Du solltest aber aus Sicherheitsgründen darauf achten, dass die Brüstungshöhe (Höhe des Geländers) von ca. 90 cm eingehalten wird, damit keiner über das Geländer fallen kann. Die Unterkonstruktion für die Dielen würde ich nur lose verlegen, da beim festdübeln sonst die Dachabdichtung beschädigt werden könnte. Am besten so verlegen, dass das Wasser noch gut ablaufen kann und die Unterkonstruktion nicht ständig nass bleibt.

Besten Dank schon mal für Eure schnellen Kommentare!!!

An die Abdichtung/Unterkonstruktion hatte ich noch gar nicht gedacht. Hätte dann aus dem Bauch heraus vermutet, wenn man in die vorhandenen Steinplatten einfach "moderate" Löcher bohrt und nicht ganz so riesige Dübel zur Befestigung der Unterkonstruktion reinmacht, dann richte ich darunter keinen Schaden an -ich meine auch, dass die jetzigen Steinplatten auf Splitt liegen, da müssten dann ja noch mal ein paar cm Spielraum sein... [Notfalls könnte man die Unterkonstruktion vielleicht auch anders oder z.B. mit irgendeinem Spezialkleber auf den Platten fixieren???]

Oder meint Ihr mit "Aufpassen auf die Abdichtung" was anderes?

Danke nochmal schon im Voraus!!!

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Die bisherigen Anworten stimmen voll und ganz. Die Dachterrasse wurde im übrigen nach Vorschrift mit mindestens 350 kg/m² Verkehrslast gerechnet. Da werden die Dielen neben Deinen Gästen auch noch getragen werden.

Hallo Aski 24,

eine blöde Frage ist das ganz und gar nicht. Bisher hast du auch ausschließlich Zielführende Antworten erhalten. Dem möchte ich noch einen kleinen Hinweis hinzugügen. Wenn du richtiges Holz verwenden willst bitte auf keinen Fall direkt auf den alten Belag legen. Das Holz würde so nach einem Regen direkt im Wasser liegen und nicht all zu lange halten. Eine geeignete Unterlage die das Holz Auf Abstand zum alten Belag und damit zur Feuchtigkeit hält ist ein absolutes Muss

Du kannst die Holzdielen problemlos verlegen. Du brauchst keine Baugenehmigung, die Platten sind keine Baumaßnahme im baurechtlichen Sinn. Du solltest nur darauf achten, dass du die Terrassenabdichtung nicht zerstört!!! Einen Balkon muss man Genehmigen weil man den ja entweder an ein Gebäude anbaut oder mittels einer Konstruktion die auf dem Boden steht, vorbaut. Deshalb braucht man für den Balkon dann eine Genehmigung.