will im Dezember meine letzte Woche resturlaub durcharbeiten, weil ich zurzeit mit geld wesentlich mehr anfangen kann als mit einer Woche Freizeit. Ich will meinem Arbeitgeber das vorschlagen und ihn fragen ob er mir dafür diese Woche auszahlen könnte weil ich ja auf ganze 7 tag urlaub der mir zustehen würde verzichte und normal arbeiten gehe. Will das auch nicht mehr im nächsten Jahr nachholen diese Woche entfällt einfach damit hab ich doch Anspruch auf das entsprechende Geld von einer Woche oder ? mfg
auf urlaub verzichten komplett und eine Woche arbeiten dafür auszahlen lassen geht das
Antworten (13)
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3Antwort von
dorettidoretti
ich glaube Du hast den Sinn des Urlaubs nicht richtig verstanden. Die Zeit, in der Du nicht arbeitest aber Dein Geld in voller Höhe weiter bekommst, also Dein Urlaub, die Zeit ist dafür bestimmt, dass Du Dich erholen sollst. Um danach wieder in voller Kraft Deine Arbeit erledigen kannst. Dafür ist der Urlaub da. Was Du jetzt willst, ist ganz gegen diese Regelung. Du willst arbeiten in einer Zeit in der Du Dich erholen sollst. Es kann sein, dass Dein Chef mit einer Auszahlung einverstanden ist. Er muss es aber nicht !
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2Antwort von
kinirokiniro
Dein Chef kann Ärger bekommen, wenn er das in die Tat umsetzt.
Er kann - wenn personalbedingt notwendig - deinen Urlaub verschieben. Aber gegen Geld umtauschen, ist nicht drin.
Urlaub sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer sich erholen können und stärkt wieder kommen. Zumindest sollte es so sein.
http://www.zeit.de/karriere/2009-09/arbeitsrecht-resturlaub
(...)Sehr geehrter Herr Lemcke,
Ihr Chef muss sogar "Nein" sagen, denn er darf Ihnen den Urlaub nicht ausbezahlen. Geld statt Freizeit und Erholung widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz. Auch besteht für Ihren Chef ein weiteres Risiko: Sie könnten nach der Auszahlung Ihres Urlaubs später noch einmal genau diese ausgezahlten Urlaubstage als Erholungsurlaub geltend machen. Und das wäre nicht fair.
Aber, wie sagt man so schön? Ausnahmen bestätigen die Regel! Kann der Erholungsurlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr ganz oder teilweise gewährt werden, darf der Urlaubsanspruch ausgezahlt werden. Aber eben nur dann. (...)
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2Antwort von
carleonecarleone
Auszahlung des Urlaubsanspruches ist gesetzlich nicht erlaubt.
Dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
Urlaub dient der Erholung, nicht dem Sammeln von schnödem Mammon.
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1Antwort von
Hexle2Hexle2
Der gesetzliche Urlaub kann nur ausgezahlt werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Dein Arbeitgeber kann nur den Urlaub auszahlen, der über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegt.
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1Antwort von
Maximilian112Maximilian112
Ist schon richtig was die Vorredner gesagt haben, das Urlaubsgesetz sieht eine solche Auszahlung nicht vor.
Aber wer überprüft das schon. Wenn Dein AG einverstanden ist dann ist die Sache gegessen. Wo kein Kläger da kein Richter.
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1Antwort von
eins1zwo2eins1zwo2
So weit ich weiß, ist so was nicht legal. Du sollst dich in deinem Urlaub erholen, um die nächsten (39?) Jahre noch produktive Arbeitsleistung zu erbringen und nicht irgendwann mit Burnout dazustehen. Auszahlung ist nur dann zulässig, wenn dir gekündigt wurde, bevor du den Urlaub nehmen konntest.
Zitat: "Keinesfalls können Mitarbeiter, die sich nicht rechtzeitig in die Ferien verabschiedet haben, von ihrem Chef die Auszahlung überschüssiger Urlaubstage verlangen. „Eine Abgeltung ungenutzter Urlaubsansprüche ist lediglich dann vorgesehen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Angestellte die noch offenen freien Tage vollständig nehmen konnte“, sagt Eckhard Schmid, Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle in München. Und nicht einmal dann kann der Mitarbeiter direkt nach Empfang der Kündigung die Hand aufhalten. Arbeitsrechtler Schmid: „Solange die Kündigungsfrist noch läuft, muss der Mitarbeiter den restlichen Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers so weit als möglich abfeiern. Nur wenn die Zeit bis zum endgültigen Ausstieg nicht genügt, um alle verbleibenden Tage abzubauen, muss der Arbeitgeber den nicht in Anspruch genommenen Urlaub ausbezahlen.“
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13845/arbeitsrecht-angest...
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1Antwort von
hauseltrhauseltr
Da ist doch wohl ein kleiner Denkfehler bei dir: Die Woche Urlaub bekommst du doch sowieso bezahlt! Du willst also die Woche Urlaub bezahlt bekommen und zusätzlich die Woche als Arbeit bezahlt bekommen. Ob der Chef das mitmacht, weil der dich dringend braucht? Aber eigentlich ist es ein Verstoss gegen das Bundesurlaubsgesetz.
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aspergerchrisaspergerchris wenn ich den Urlaub gegen arbeiten gehen eintausche dann ist es doch ganz normal das ich dafür auch das geld für arbeiten gehen bekomme
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carleonecarleone Totaler Nonsens.
Im Urlaub darfst Du nicht arbeiten, Urlaub dient der Erholung. So sagt es der Gesetzgeber.
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aspergerchrisaspergerchris wenn ich aber sage das ich erholung nicht brauch zurzeit sondern lieber arbeit und mehr geld will dann ob vernünftig oder nicht geht das von mir aus und ich bin alt genug um zu wissen was ich mach oder nicht denk ich
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1Antwort von
negtarnegtar
in der Regel darf der Arbeitsgeber den Urlaub nicht ausbezahlen.
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aspergerchrisaspergerchris auch wenn er weiß das ich freiwillig arbeiten gehe was gerade vor weihnachten ein traum sein müsste bei so vielen Krankheitsfällen sicher wieder wo liegt dann die Schwierigkeit er hat mir ja nichts weggenommen und dann hab ich ja auch ein Recht dafür das geld für eine woche die ich nicht hätte arbeiten müssen zu bekommen
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eins1zwo2eins1zwo2 Es handelt sich hierbei um Gesetztesvorschriften, die zum Schutz der Arbeitnehmer entwickelt wurden. Da kann weder dein Chef, noch du was tun. Die einzige Möglichkeit ist, den Urlaub ins nächste Jahr zu übertragen. Doch das bringt dir nur Arbeitszeit, kein Geld.
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Peter96Peter96
Möglich ist es schon sich den Urlaub finanziell abgelten zu lassen. Es liegt an Deinem Arbeitgeber ob er das macht.
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goofythecat das kannst du beantragen allerdings glaube ich das das nur geht wnn du nicht zu viel recsturlaub hast denn dein arbeitgeber bekommt mächtig ärger wenn er dir deinen resturlaub,,wegnimmt´´
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aspergerchrisaspergerchris er nimmt mir nichts weg ich will das doch so und verlange dafür nur die entsprechende Gegenleistung
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derrolfderrolf
Wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Kann er, muss er aber nicht.
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aspergerchrisaspergerchris wenn ich auf den Urlaub verzichte freiwillig dann ist das meine Entscheidung und mein Recht das mir niemand nehmen kann zum selbstschutz weil ich doch erwachsen bin und dann steht mir das geld zu definitiv
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derrolfderrolf Wenn du so sicher bist, dass du mit deinem Halbwissen richtig liegst, warum fragst du dann?
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carleonecarleone weil ich doch erwachsen bin und dann steht mir das geld zu definitiv
Als angeblicher Erwachsener solltest Du Dich mal etwas mit dem Arbeitsrecht beschäftigen.
Für eine Auszahlung des Urlaubsanspruches hast Du kein Recht.
wenn er mich arbeiten lässt diese Woche und den urlaub als gelöscht sieht dann muss er mir das geld zusätzlich geben oder? nur dann mein ich
Es geht in Ausnahmefällen, dies würde ich mir an Deiner Stelle aber schriftlich geben lassen. Er als Arbeitgeber muss darauf achten, dass Dein Urlaub zur Erholung dient. Daher hast Du ja auch das Anrecht auf zwei zusammenhängende Wochen Urlaub. Wenn Du diese schon hattest, dann sollte nichts dagegen sprechen.
nein ich bin erst im August eingestiegen ich habe 0 urlaubstage dieses jahr noch aber 7 Resturlaubstage auf die will ich verzichten und sie gegen arbeit und kohle eintauschen das mein ich
nein ich bin erst im August eingestiegen ich habe 0 urlaubstage dieses jahr noch aber 7 Resturlaubstage auf die will ich verzichten und sie gegen arbeit und kohle eintauschen das mein ich
Es scheint Dir hauptsächlich um Geld zu gehen. Dann frage ihn einfach und hänge es nicht an die große Glocke. 'Da die meisten Arbeitsverträge Urlaub in der Probezeit sowieso nicht vorsehen, bist Du auf der sicheren Seite.
hab aber noch 7 resturlaubstage innerhalb meiner Probezeit die sicher nicht zusätzlich sind